Rechtsprechung
| LG München I, 30.09.2008 - 33 O 6300/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- markenmagazin:recht
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 MarkenG
"BUNTE WOCHE” ./. "MEINE BUNTE WOCHE” - openjur.de
Markenschutz: Verwechslungsgefahr zwischen den Zeitschriftentiteln "BUNTE", "BUNTE WOCHE" und "MEINE BUNTE WOCHE"; Vorverlagerung des Zeitrangs für den Titelschutz durch die Schaltung einer Titelschutzanzeige
- Kanzlei Prof. Schweizer
Landgericht München I bestätigt die gegen "BUNTE FREIZEIT" und "MEINE BUNTE WOCHE" erwirkten einstweiligen Verfügungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwechslungsgefahr i.S.d. Markengesetzes (MarkenG) betreffend einer ähnlich lautenden Zeitschriftenbezeichnung; Warenidentität und Zeichenähnlichkeit i.S.d. Markengesetzes betreffend einer ähnlich lautenden Zeitschriftenbezeichnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
"BUNTE FREIZEIT" und "MEINE BUNTE WOCHE"
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"BUNTE" verwechslungsfähig mit "MEINE BUNTE WOCHE"
Verfahrensgang
- LG München I, 15.04.2008 - 33 O 6300/08
- LG München I, 30.09.2008 - 33 O 6300/08
Papierfundstellen
- afp 2009, 170
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01
UWG -Recht und Verbraucherrecht: mögliche Verletzung der Wortmarke "Focus"
Auszug aus LG München I, 30.09.2008 - 33 O 6300/08
Die Antragsgegnerin zu 1) beruft sich insoweit vornehmlich auf die Entscheidung Focus des OLG Köln (GRUR-RR 2002, 130) (…Schutzschrift vom 07. April 2008, S. 9). - OLG Hamburg, 06.05.1999 - 3 U 244/98
Verwechslungsgefahr zwischen Zeitschriftentitel und Geschäftsbezeichnung - …
Auszug aus LG München I, 30.09.2008 - 33 O 6300/08
Der Verkehr versteht die vorliegende konkrete Verwendung als Hinweis auf die Herkunft der Zeitschrift aus dem Haus der Antragsgegnerin zu 1), wie dies bei periodisch erscheinenden Werken durchaus naheliegend ist (OLG Hamburg NJWE-WettbR 1999, 281, 282 - Netlife ). - BGH, 02.04.1971 - I ZB 3/70
Auszug aus LG München I, 30.09.2008 - 33 O 6300/08
Darüber hinaus halten die Drittzeichen den gleichen bzw. einen größeren Abstand zu dem geschützten Zeichen "B" wie die Antragsgegnerin zu 1) mit ihrem Zeichen "MEINE B WOCHE", so dass auch aus diesem Grund eine Schwächung der Kennzeichnungskraft nicht in Betracht kommt (vgl. dazu BGH GRUR 1971, 577, 579 - Raupentin ).
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Rechtsprechung
| LG München I, 15.04.2008 - 33 O 6300/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Einstweilige Verfügung BUNTE ./. MEINE BUNTE WOCHE
- Kanzlei Prof. Schweizer
Einstweilige Verfügung BUNTE ./. MEINE BUNTE WOCHE
Verfahrensgang
- LG München I, 15.04.2008 - 33 O 6300/08
- LG München I, 30.09.2008 - 33 O 6300/08
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