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VerfGH Sachsen, 20.09.2001 - 33-IV-01 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (3)
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 167-IV-20
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Nichterschöpfens des Prozesswegs
Wenn sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition wendet, ist der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 46-IV-15; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 75IV-09; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 61-IV-08; Beschluss vom 20. September 2001 - Vf. 33-IV-01 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 61-IV-08 Wenn sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition wendet, ist der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (allg. Meinung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1988 - 1 BvR 644/88, zitiert nach Juris; BVerwG, NJW 1991, 936, [937];… H. H. Klein in: Maunz-Dürig, GG, Art. 17 Rn. 128 ff.; SächsVerfGH, Beschluss vom 20. September 2001 - Vf. 33-IV-01, zum Schweigen des Landtages auf eine Petition).
- VerfGH Sachsen, 24.02.2012 - 156-IV-11 b) Wollte man in dem angegriffenen Verhalten des Jobcenters dagegen einen eigenständigen Vorgang sehen, stünde es dem Beschwerdeführer frei, hiergegen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 20. September 2001 - Vf. 33-IV-01).