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| VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 46-IV-15 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
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- VerfGH Sachsen, 25.09.2009 - 75-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 46-IV-15
Wenn sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition wendet, ist der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 61-IV-08; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 75-IV-09 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 61-IV-08
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 46-IV-15
Wenn sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition wendet, ist der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 61-IV-08; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 75-IV-09 m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 23.10.2025 - 53-IV-25 b) Wendet sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition durch die Staatsanwaltschaft, ist zwar nicht gemäß § 23 EGGVG der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben (SächsOVG…, Beschluss vom 27. November 2020 - 5 D 59/20 - juris Rn. 11), sondern nach § 40 Abs. 1 VwGO derjenige zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Oktober 2024 - Vf. 41-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 112-IV-23; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 28-IV-22; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 167-IV-20; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 46-IV-15; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 100-IV-11; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 61-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 41-IV-24 Wendet sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 112-IV-23; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 28-IV-22; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 167-IV-20; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 46-IV-15; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 100-IV-11; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 61-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 112-IV-23 Wendet sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 28-IV-22; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 167-IV-20; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 46-IV-15; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 100-IV-11; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 61- IV-08).
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 28-IV-22 Wendet sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition, ist gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (SächsVerfGH, Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 167-IV-20; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 46-IV-15; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 100-IV-11; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 61-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 167-IV-20
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen Nichterschöpfens des Prozesswegs
Wenn sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition wendet, ist der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 46-IV-15; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 75- IV-09; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 61-IV-08; Beschluss vom 20. September 2001 - Vf. 33-IV-01 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 15.01.2026 - 88-IV-25 Wendet sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition durch den Landtag, ist nach § 40 Abs. 1 VwGO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Oktober 2025 - Vf. 53-IV-25; Beschluss vom 24. Oktober 2024 - Vf. 41-IV-24; Beschluss vom 20. Juni 2024 - Vf. 112- IV-23; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 28-IV-22; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 167-IV-20; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 46-IV-15; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 100-IV-11; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 61-IV-08).
- VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 25-IV-18 Wendet sich ein Petent gegen eine nicht ordnungsgemäße Bescheidung seiner Petition, ist für dieses Anliegen der Rechtsweg zu den allgemeinen Verwaltungsgerichten eröffnet (…zum Petitionsrecht nach § 12 SächsGemO siehe Quecke in: Quecke/Schmidt, SächsGemO [Stand: 2010], § 12 Rn. 33;… Koolman in: Binus/Sponer/Koolman, SächsGemO [2016], § 12 Rn. 3; zu Landtagspetitionen siehe etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 46-IV-15 m.w.N.).
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