Rechtsprechung
| EGMR, 17.01.2012 - 33497/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
KRONE VERLAG GMBH AND KRONE MULTIMEDIA GMBH v. AUSTRIA
Art. 10, Art. 10 Abs. 1, Art. 10 Abs. 2 MRK
No violation of Art. 10 (englisch) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
EGMR entscheidet über Verurteilung zur Geldentschädigung wegen Bekanntgabe der Identität eines Verbrechensopfers in Berichterstattung
- lehofer.at (Kurzinformation und Auszüge)
Verurteilung wegen Preisgabe der Identität eines Verbrechensopfers durch Nennung der (verwandten) Täter - keine Verletzung des Art 10 EMRK
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Ausführliche Zusammenfassung)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
(Verfahrensmitteilung)
Krone Verlag GmbH v. Austria
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)
[ENG]
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.05.2021 - VI ZR 441/19
Unterlassungsklage gegen die weitere Verbreitung von Szenen aus dem Film "Die …
Rn. 45 Der Senat verkennt dabei nicht, dass der Kläger als damals minderjähriges Opfer schwerer Straftaten grundsätzlich in besonderem Maße schutzwürdig ist (…vgl. Senatsurteil vom 30. April 2019 - VI ZR 360/18, NJW 2020, 53 Rn. 26 mwN; ergänzend EGMR, Urteil vom 17. Januar 2012 - Nr. 33497/07 Rn. 58) und dass die Selbstöffnung des Klägers zunächst zur Aufdeckung der Straftaten und zur persönlichen Aufarbeitung des erlebten Missbrauchs erforderlich war, was nicht gegen ihn gewendet werden darf. - OLG Köln, 22.02.2022 - 15 U 173/21 Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Klägerin als damals minderjähriges Opfer einer Straftat in besonderem Maße schutzwürdig ist (…vgl. BGH, Urt. v. 30.4.2019 - VI ZR 360/18, NJW 2020, 53; EGMR, Urt. v. 17.1.2012 - Nr. 33497/07, juris) und dass die Freigabe der beiden ersten Bildnisse zur Suche und Rettung der Klägerin erforderlich war, was nicht gegen sie gewendet werden darf (…vgl. BGH, Urt. v. 18.5.2021 - VI ZR 441/19, BGHZ 230, 71).
Soweit dann an der aus Sicht des Vermittlers erfolgenden Darstellung der damaligen Ereignisse unter bildlicher Identifizierung der kindlichen Klägerin ein öffentliches Interesse bejaht wird, weil dadurch die Situation des Vermittlers plastisch dargestellt und seine Aufgabe näher beleuchtet wird, steht dies auch nicht im Widerspruch zu der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach der ein Opfer eines Verbrechens wegen seiner verwundbaren Lage besonderen Schutz verdient (vgl. EGMR, Urt. v. 17.1.2012 - Nr. 33497/07 Rn. 58).
- OLG Köln, 17.03.2022 - 15 U 173/21
Unterlassung Veröffentlichung Bildnisse in Fernsehbeitrag Unbefugte …
Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Klägerin als damals minderjähriges Opfer einer Straftat in besonderem Maße schutzwürdig ist (…vgl. BGH, Urt. v. 30.4.2019 - VI ZR 360/18, NJW 2020, 53; EGMR, Urt. v. 17.1.2012 - Nr. 33497/07, juris) und dass die Freigabe der beiden ersten Bildnisse zur Suche und Rettung der Klägerin erforderlich war, was nicht gegen sie gewendet werden darf (…vgl. BGH, Urt. v. 18.5.2021 - VI ZR 441/19, BGHZ 230, 71).Soweit dann an der aus Sicht des Vermittlers erfolgenden Darstellung der damaligen Ereignisse unter bildlicher Identifizierung der kindlichen Klägerin ein öffentliches Interesse bejaht wird, weil dadurch die Situation des Vermittlers plastisch dargestellt und seine Aufgabe näher beleuchtet wird, steht dies auch nicht im Widerspruch zu der von der Klägerin angeführten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, nach der ein Opfer eines Verbrechens wegen seiner verwundbaren Lage besonderen Schutz verdient (vgl. EGMR, Urt. v. 17.1.2012 - Nr. 33497/07 Rn. 58).
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