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   OLG München, 12.11.2007 - 34 Sch 10/07   

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https://dejure.org/2007,29720
OLG München, 12.11.2007 - 34 Sch 10/07 (https://dejure.org/2007,29720)
OLG München, Entscheidung vom 12.11.2007 - 34 Sch 10/07 (https://dejure.org/2007,29720)
OLG München, Entscheidung vom 12. November 2007 - 34 Sch 10/07 (https://dejure.org/2007,29720)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 144
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 29.01.2007 - 34 Sch 23/06

    Rechtswidrige Verurteilung der BGB -Gesellschafter statt der beklagten BGB

    Auszug aus OLG München, 12.11.2007 - 34 Sch 10/07
    Den Antrag des Klägers auf Vollstreckbarerklärung dieses Schiedsspruchs lehnte der Senat mit Beschluss vom 29.1.2007 (Az: 34 Sch 023/06) ab und hob den Schiedsspruch mit der Begründung auf, die im Tenor zur Leistung Verurteilten seien nicht identisch mit der Beklagten.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 4.4.2007, Az: 34 Sch 023/06, wird für unzulässig erklärt.

    Die Beklagte wird verurteilt, die ihr erteilte vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Oberlandesgerichts München vom 4.4.2007, Az: 34 Sch 023/06, an den Kläger herauszugeben.

    Gemäß § 770 ZPO wird angeordnet, dass die Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 4.4.2007, Az.: 34 Sch 023/06, bis zur Rechtskraft des Urteils einstweilen eingestellt wird.

  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der

    Auszug aus OLG München, 12.11.2007 - 34 Sch 10/07
    Eine Präklusion des Klägers gemäß § 767 Abs. 2 ZPO kommt unabhängig von der Frage, wann die Aufrechung erklärt wurde bzw. die Aufrechnungslage entstanden ist, nicht in Betracht, da im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren keine Gelegenheit besteht, solche Einwendungen geltend zu machen (BGH NJW 1994, 3292/3293).
  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus OLG München, 12.11.2007 - 34 Sch 10/07
    Solange sich der Titel noch in der Hand des Gläubigers befindet, vermag selbst ein Verzicht des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung das Rechtschutzinteresse für eine Vollstreckungsabwehrklage des Schuldners nicht zu beseitigen (BGH NJW 1984, 2826/2827; Herget in Zöller § 767 ZPO Rn. 8).
  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 179/04

    Rückforderung eines Vergütungsvorschusses durch einen Sonderverwalter; Entnahme

    Auszug aus OLG München, 12.11.2007 - 34 Sch 10/07
    Mit einem Kostenerstattungsanspruch kann aufgerechnet werden, wenn er unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist (BGH NJW 2006, 443/446, Grüneberg in Palandt BGB 66. Aufl. § 387 Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2007 - 1 U 169/06

    Erhebung der Vollstreckungsgegenklage als Voraussetzung der Zulässigkeit der

    Auszug aus OLG München, 12.11.2007 - 34 Sch 10/07
    Mit der Klage kann auch der Antrag auf Herausgabe des Schuldtitels verbunden werden (OLG Karlsruhe OLGReport 2007, 412/413).
  • BGH, 30.09.2010 - III ZB 57/10

    Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs: Zulässigkeit der Aufrechnung im

    Dementsprechend ist das Oberlandesgericht das zuständige Gericht im Sinne des § 767 Abs. 1 ZPO (in diesem Sinn auch OLG Stuttgart aaO S. 52; OLG Hamm aaO S. 1362; OLG Dresden aaO; OLG München, Beschluss vom 12. November 2007 - 34 Sch 10/07, 34 Sch 010/07 - juris Rn. 16; MünchKommZPO/Adolphsen aaO § 1061 Anh. 1 UNÜ Art. V Rn. 16; Prütting/Gehrlein/Scheuch, ZPO, 2. Aufl., § 767 Rn. 28 f; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1063 Rn. 4; Zöller-Herget aaO § 767 Rn. 10; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 2444 ff, 2449).
  • OLG München, 14.12.2009 - 34 Sch 2/09
    Jedenfalls besteht zwischen der Antragsgegnerin und der Erwerbergemeinschaft Labor Dr. S. Identität (vgl. Senat vom 12.11.2007, 34 Sch 010/07).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2012 - 26 Sch 26/11
    Auf der Grundlage des bislang vorgetragenen Sach- und Streitstandes kann eine hinreichende Erfolgsaussicht der erhobenen Klage aber nicht bejaht werden, weil die Aufrechnung mit einem Kostenerstattungsanspruch nur möglich ist, wenn dieser unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist (vgl. BGH, NJW 2006, 443 ff; OLG München, BauR 2008, 144; Palandt-Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 387 Rz. 11); diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.
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