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   OLG Hamm, 01.03.2012 - I-34 U 68/11   

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OLG Hamm, 01.03.2012 - I-34 U 68/11 (https://dejure.org/2012,10234)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2012 - I-34 U 68/11 (https://dejure.org/2012,10234)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2012 - I-34 U 68/11 (https://dejure.org/2012,10234)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönliche Haftung der Initiatoren eines Anlagemodells

  • rechtsportal.de

    BGB § 280 Abs. 1
    Persönliche Haftung der Initiatoren eines Anlagemodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 11.10.1988 - X ZR 57/87

    Persönliche Haftung des Vertreters wegen Verschuldens bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11
    Ein bloß mittelbares wirtschaftliches Interesse an dem Geschäft, etwa in Gestalt von Provisionen oder Gewinnen der vertretenen Gesellschaft, reicht dagegen nicht aus (vgl. BGHZ 19, 136, 170; BGH NJW-RR 1989, 110, 111; BGH NJW 2002, 1309; BGH NJW-RR 2006, 993, 994; Palandt/Grüneberg, a.a.O., Rn. 61 m.w.N.; MünchKomm/BGB- Emmerich, 5. Auflage 2007, § 311, Rn. 242).

    Der Bundesgerichtshof hat nämlich das Interesse eines Gesellschafters an "seiner" Gesellschaft selbst dann als unzureichend angesehen, wenn der handelnde Vertreter über eine maßgebende oder beherrschende Beteiligung an der vertretenen Gesellschaft verfügt; auch in einem solchen Falle werden noch zusätzliche - hier nicht gegebene - Umstände verlangt, um die Annahme zu rechtfertigen, es liege ein Handeln "gleichsam in eigener Sache" vor (BGH WM 1985, 1526, 1528; BGH NJW-RR 1989, 110, 111).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11
    Denn nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen kommen als Prospektverantwortliche (nur) die Initiatoren, Gründer und Gestalter einer Gesellschaft, sofern sie das Managemanet bilden oder beherrschen (BGHZ 79, 337, 340 ff.; BGHZ 115, 213, 217 f.; BGHZ 123, 106, 109 f.; BGH WM 2010, 262, Tz. 21) sowie diejenigen Personen in Betracht, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebahren oder die Gestaltung des konkreten Modells besonderen Einfluß ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGHZ 158, 110, 115; BGH WM 2010, 262, a.a.O.).
  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 15/08

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11
    Denn nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen kommen als Prospektverantwortliche (nur) die Initiatoren, Gründer und Gestalter einer Gesellschaft, sofern sie das Managemanet bilden oder beherrschen (BGHZ 79, 337, 340 ff.; BGHZ 115, 213, 217 f.; BGHZ 123, 106, 109 f.; BGH WM 2010, 262, Tz. 21) sowie diejenigen Personen in Betracht, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebahren oder die Gestaltung des konkreten Modells besonderen Einfluß ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGHZ 158, 110, 115; BGH WM 2010, 262, a.a.O.).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11
    Denn nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen kommen als Prospektverantwortliche (nur) die Initiatoren, Gründer und Gestalter einer Gesellschaft, sofern sie das Managemanet bilden oder beherrschen (BGHZ 79, 337, 340 ff.; BGHZ 115, 213, 217 f.; BGHZ 123, 106, 109 f.; BGH WM 2010, 262, Tz. 21) sowie diejenigen Personen in Betracht, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebahren oder die Gestaltung des konkreten Modells besonderen Einfluß ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGHZ 158, 110, 115; BGH WM 2010, 262, a.a.O.).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11
    Denn nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen kommen als Prospektverantwortliche (nur) die Initiatoren, Gründer und Gestalter einer Gesellschaft, sofern sie das Managemanet bilden oder beherrschen (BGHZ 79, 337, 340 ff.; BGHZ 115, 213, 217 f.; BGHZ 123, 106, 109 f.; BGH WM 2010, 262, Tz. 21) sowie diejenigen Personen in Betracht, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebahren oder die Gestaltung des konkreten Modells besonderen Einfluß ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGHZ 158, 110, 115; BGH WM 2010, 262, a.a.O.).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11
    Denn nach den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen kommen als Prospektverantwortliche (nur) die Initiatoren, Gründer und Gestalter einer Gesellschaft, sofern sie das Managemanet bilden oder beherrschen (BGHZ 79, 337, 340 ff.; BGHZ 115, 213, 217 f.; BGHZ 123, 106, 109 f.; BGH WM 2010, 262, Tz. 21) sowie diejenigen Personen in Betracht, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebahren oder die Gestaltung des konkreten Modells besonderen Einfluß ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGHZ 158, 110, 115; BGH WM 2010, 262, a.a.O.).
  • BGH, 20.03.1995 - II ZR 205/94

    Treuepflicht eines Minderheitsaktionärs; Ausübung des Stimmrechts für andere

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11
    Deshalb ist ein zusätzlicher Drittschutz nach allgemeiner Auffassung ausgeschlossen, wenn der Dritte wegen des Sachverhalts, aus dem er seinen Anspruch herleitet, einen inhaltsgleichen oder jedenfalls gleichwertigen vertraglichen Anspruch gegen den Gläubiger oder einen anderen hat (BGHZ 70, 327, 330; BGHZ 129, 136, 169; MünchKomm/BGB- Gottwald, 5. Auflage 2007, § 328, Rn. 127; Staudinger/Jagmann, BGB, Neubearbeitung 2009, § 328, Rn. 106 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 12/05

    Haftung eines Steuerberaters für kostenlose telefonische Auskunft

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11
    Darüber hinaus ist nach gefestigter ständiger Rechtsprechung für den stillschweigenden Abschluß eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages entscheidend darauf abzustellen, ob die Gesamtumstände unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung und des Verkehrsbedürfnisses den Rückschluß zulassen, daß beide Teile nach dem objektiven Inhalt ihrer Erklärungen Auskunft oder Rat zum Gegenstand vertraglicher Rechte und Pflichten gemacht haben (BGH WM 1973, 141, 143; BGH WM 1978, 576, 577; BGH WM 1985, 1531, 1532; BGH WM 2009, 369, Tz. 11).
  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 47/77

    Untermieter - § 328 BGB, Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11
    Deshalb ist ein zusätzlicher Drittschutz nach allgemeiner Auffassung ausgeschlossen, wenn der Dritte wegen des Sachverhalts, aus dem er seinen Anspruch herleitet, einen inhaltsgleichen oder jedenfalls gleichwertigen vertraglichen Anspruch gegen den Gläubiger oder einen anderen hat (BGHZ 70, 327, 330; BGHZ 129, 136, 169; MünchKomm/BGB- Gottwald, 5. Auflage 2007, § 328, Rn. 127; Staudinger/Jagmann, BGB, Neubearbeitung 2009, § 328, Rn. 106 m.w.N.).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 283/02

    Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers; Verjährung von Ansprüchen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2012 - 34 U 68/11
    So können etwa nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - unter bestimmten, im folgenden noch näher darzulegenden Umständen - insbesondere Personen, die über eine besondere, vom Staat anerkannte Sachkunde verfügen und in dieser Eigenschaft ein Gutachten oder eine gutachterliche Äußerung abgeben, wie etwa öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, Dritten haften, denen gegenüber der Auftraggeber von dem Gutachten bestimmungsgemäßen Gebrauch gemacht hat (BGHZ 145, 187, 197; BGH WM 2004, 1869, Tz. 17).
  • BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98

    Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern

  • BGH, 17.10.1989 - XI ZR 173/88

    Eigenhaftung des Vertreters aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen:

  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 73/84

    Haftung eines Steuerbevollmächtigten gegenüber einem Unternehmenskäufer

  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

  • BGH, 13.12.2005 - KZR 12/04

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

  • BGH, 23.10.1985 - VIII ZR 210/84

    Eigenhaftung des Vertreters für Verschulden bei Vertragsverhandlungen;

  • BGH, 18.10.1993 - II ZR 255/92

    Umfang eines Zeugnisverweigerungsrechts

  • BGH, 05.12.1972 - VI ZR 120/71

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Wirtschaftsprüfer - Haftung aus unerlaubter

  • OLG Naumburg, 04.04.2007 - 12 U 118/06

    Architekt beauftragt Gutachter: Haftet dieser?

  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 105/76

    Bestehen einer Schadensersatzforderung - Bestehen eines stillschweigenden

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2015 - 21 U 70/15

    Schadensersatzansprüche des Erwerbers einer Immobilie gegen die als

    Eine solche (quasi-) vertragliche Haftung greift nur ausnahmsweise ein, da grundsätzlich allein die Partner eines angebahnten Vertrages nach vertraglichen Grundsätzen wegen Verletzung von (vor-) vertraglichen Hinweis-, Beratungs-, Aufklärungs- und sonstigen Schutzpflichten in Anspruch genommen werden können und Vertreter bzw. Dritte für einen Vertragspartner als Verhandlungsgehilfe oder Vermittler tätige Personen regelmäßig lediglich unter deliktischen Gesichtspunkten haften (vgl. BGH, Urteil vom 29.1.1992, VIII ZR 80/91, NJW-RR 1992, 605 unter I 4a; OLG Hamm, Urteil vom 1.3.2012 - I-24 U 68/11 - BeckRS 2012, 10503; Kindl in Erman BGB, Kommentar, Stand 2015, § 311, Rn. 89).
  • OLG Hamm, 28.06.2012 - 34 U 133/11

    Haftung einer Sozietät aus Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und

    Die Annahme, in einer Gesellschafterversammlung sei der Wille der Gesellschafter darauf gerichtet, mit Beratern der Gesellschaft oder mit Referenten, die mit der Präsentation gesellschaftlicher Anliegen beauftragt waren, eigenständige Auskunfts- und Beratungsverträge abzuschließen, hat der Senat bereits in der vorangegangenen Entscheidung 34 U 68/11, die den Parteien und ihren Vertretern bekannt ist, ohne das Hinzutreten besonderer - hier nicht ersichtlicher - Umstände für lebensfern erachtet.
  • OLG Hamburg, 12.04.2017 - 12 U 2/16

    Voraussetzungen der persönlichen Haftung des Geschäftsführers einer

    Eine Eigenhaftung Dritter wegen eines eigenen wirtschaftlichen Interesses wird nach mittlerweile gefestigter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum nur dann angenommen, wenn der Dritte wirtschaftlich betrachtet gleichsam in eigener Sache verhandelt (BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 193/05 - Rz. 9, juris; Urteil vom 27.10.2005 - III ZR 71/05 - Rz. 25, juris; OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2012 - 34 U 68/11 - Rz. 44, juris; Palandt/Grüneberg, BGB , 76. Aufl., § 311 Rz. 61).
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