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   OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14   

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https://dejure.org/2014,34717
OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14 (https://dejure.org/2014,34717)
OLG München, Entscheidung vom 31.10.2014 - 34 Wx 293/14 (https://dejure.org/2014,34717)
OLG München, Entscheidung vom 31. Oktober 2014 - 34 Wx 293/14 (https://dejure.org/2014,34717)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament gegenüber dem Grundbuchamt

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 2229 Abs. 4; GBO § 35 Abs. 1
    Keine Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung bei durch Sachverständige nicht zweifelsfrei verneinter Testierfähigkeit des Erblassers

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchberichtigung - Erbfolgenachweis durch notarielles Testament anstelle eines Erbscheins

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2229 IV; GBO § 35I
    Testierfähigkeit; Erbfolge; Nachweis; notarielles Testament; Erbschein; Betreuung; Verantwortungsfähigkeit; Störanfälligkeit; Erbenstellung

  • rechtsportal.de

    BGB § 2229 IV; GBO § 35I
    Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament gegenüber dem Grundbuchamt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Testierfähigkeit durch Gutachten bestätigt: Kein Erbschein erforderlich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schwerwiegende geistige Erkrankung - zwingend testtierunfähig?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament anstelle eines Erbscheins

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Grundbuchamt kann zum Nachweis der Testierfähigkeit des Erblassers nicht die Vorlage eines Erbscheins fordern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachweis der Erbfolge durch notarielles Testament anstelle eines Erbscheins

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Indiziert eine festgestellte krankhafte (geistige) Störung automatisch die Testierunfähigkeit?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Testierfähigkeit bei Zweifeln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Testierfähigkeit bei Zweifeln

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung führt zur Testtierunfähigkeit - Krankhafte Störung muss Erwägungen und Willensentschlüsse beeinträchtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 138
  • FamRZ 2015, 698
  • Rpfleger 2015, 147
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Auszug aus OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
    Betreuung als solche berührt die Testierfähigkeit nicht; auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei

    Auszug aus OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
    Ist aber der positive Nachweis fehlender Testierfähigkeit nicht zu erbringen, hat es nach den Regeln der Feststellungslast beim Regelfall, nämlich ihrem Vorliegen, zu verbleiben (Palandt/Weidlich § 2229 Rn. 11; Palandt/Ellenberger § 104 Rn. 8; aus der Rechtspr. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159; OLG München - 3. Zivilsenat - FGPrax 2009, 221/223 für Vorsorgevollmacht).
  • BayObLG, 14.09.2001 - 1Z BR 124/00

    Testierunfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
    Ist dies nicht der Fall, so sind auch die krankhaften Vorstellungen und Empfindungen für die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung nicht erheblich (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067; 2006, 68/69; OLG Celle FGPrax 2006, 268; Palandt/Weidlich a. a. O.).
  • BayObLG, 24.03.2005 - 1Z BR 107/04

    Testierfreiheit und Einflüsse interessierter Dritter - tatrichterliche Prüfung

    Auszug aus OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
    Ist dies nicht der Fall, so sind auch die krankhaften Vorstellungen und Empfindungen für die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung nicht erheblich (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067; 2006, 68/69; OLG Celle FGPrax 2006, 268; Palandt/Weidlich a. a. O.).
  • BayObLG, 09.03.2005 - 1Z BR 112/04

    Maschinell erstellte Überschrift des Testaments - Auslegung des Begriffs der

    Auszug aus OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
    Betreuung als solche berührt die Testierfähigkeit nicht; auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (BayObLG NJW-RR 2005, 1025; OLG München - 31. Zivilsenat - NJW-RR 2008, 164).
  • OLG Köln, 05.11.1999 - 2 Wx 41/99

    Testamentsauslegung durch das Grundbuchamt

    Auszug aus OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
    Dass eine zusätzliche Beweiserhebung in einem Erbscheinsverfahren (vgl. OLG Köln Rpfleger 2000, 157; Demharter § 35 Rn. 39 m. w. N.) die endgültige und sichere Erkenntnis brächte, der Erblasser sei entgegen den genannten Feststellungen doch testierunfähig gewesen, ist nach menschlichem Ermessen nicht zu erwarten.
  • OLG Frankfurt, 15.11.1995 - 20 W 144/94

    Voraussetzungen für die Einziehung eines Erbscheins; Ausschöpfung der

    Auszug aus OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
    Ist aber der positive Nachweis fehlender Testierfähigkeit nicht zu erbringen, hat es nach den Regeln der Feststellungslast beim Regelfall, nämlich ihrem Vorliegen, zu verbleiben (Palandt/Weidlich § 2229 Rn. 11; Palandt/Ellenberger § 104 Rn. 8; aus der Rechtspr. OLG Frankfurt NJW-RR 1996, 1159; OLG München - 3. Zivilsenat - FGPrax 2009, 221/223 für Vorsorgevollmacht).
  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 33/89

    Zum Umfang der Prüfungspflicht des Grundbuchamts bei Zweifeln an der

    Auszug aus OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
    Dies ist zwar nicht ausschlaggebend (BayObLG Rpfleger 1992, 152) und für das Grundbuchamt nicht bindend (BayObLGZ 1989, 111/113).
  • OLG Celle, 26.09.2006 - 6 W 43/06

    Anfechtung einer Entscheidung über die Erteilung eines Erbscheins wegen

    Auszug aus OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
    Ist dies nicht der Fall, so sind auch die krankhaften Vorstellungen und Empfindungen für die Gültigkeit der letztwilligen Verfügung nicht erheblich (BayObLG FamRZ 2002, 1066/1067; 2006, 68/69; OLG Celle FGPrax 2006, 268; Palandt/Weidlich a. a. O.).
  • OLG Hamm, 02.01.1969 - 15 W 490/68
    Auszug aus OLG München, 31.10.2014 - 34 Wx 293/14
    Es bedarf "wirklicher" (OLG Hamm OLGZ 1969, 301), d. h. begründeter bzw. konkreter Zweifel (Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 788), etwa gestützt auf fachärztliche Gutachten oder Urteile (Hügel/Wilsch a. a. O.), die das Verlangen, einen Erbschein vorzulegen, rechtfertigen können.
  • BayObLG, 15.10.1991 - BReg. 2 Z 134/91
  • OLG Celle, 07.01.2021 - 6 U 22/20

    Wirksamkeit eines zugunsten der gerichtlich eingesetzten Berufsbetreuerin und

    Eine Betreuung als solche berührt die Testierfähigkeit nicht; auch für den Betreuten besteht die Vermutung der Testierfähigkeit (vgl. OLG München, 34 Wx 293/14, Beschluss vom 31. Oktober 2014, Rn. 7 bei juris, m. w. N.).
  • OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17

    Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch

    Zwar bildet die generelle - abstrakte - Gefahr, dass letztwillige Verfügungen wegen Testierunfähigkeit (vgl. § 2229 Abs. 4 BGB) nichtig sein können, keinen ausreichenden Grund, einen Erbschein zu verlangen (vgl. Senat vom 31.10.2014, 34 Wx 293/14 = FamRZ 2015, 698; Meikel/Krause GBO 11. Aufl. § 35 Rn. 133).
  • BGH, 19.10.2023 - V ZB 8/23

    Beanspruchung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder Europäischen

    Anlass, die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen, bestehe vielmehr erst dann, wenn auf Tatsachen gegründete konkrete Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers, etwa aufgrund eines fachärztlichen Gutachtens oder eines Urteils, gegeben seien (vgl. OLG München, NJW-RR 2015, 138 Rn. 7; OLG Oldenburg, FamRZ 2017, 1431, 1432; OLG Düsseldorf, FGPrax 2018, 252, 253; OLG Schleswig, DNotZ 2023, 356 Rn. 11; Meikel/Krause/Weber, GBO, 12. Aufl., § 35 Rn. 135 f.; Demharter, GBO, 33. Aufl., § 35 Rn. 39a; KEHE/Volmer, Grundbuchrecht, 8. Aufl., § 35 GBO Rn. 111; BeckOK GBO/Wilsch [1.8.2023], § 35 Rn. 124; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 788; Kroiß/Horn/Solomon/Imre, Nachfolgerecht, 2. Aufl., § 35 GBO Rn. 50).
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2018 - 3 Wx 259/17

    Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes

    Anlass, die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen, besteht vielmehr erst dann, wenn begründete, nämlich konkrete Zweifel, beispielsweise gestützt auf ein Urteil oder ein fachärztliches Gutachten, gegeben sind (vgl. OLG München MittBayNot 2015, 221 m.w.N.; BeckOK/Wilsch, aaO.; vgl. für die Frage der Geschäftsfähigkeit: Demharter, aaO., § 18 Rn. 3 m.w.N.; OLG München BeckRS 2016, 17111).

    Irgendeine Bindungswirkung für ein späteres gerichtliches Verfahren, sei es ein Nachlassverfahren oder ein grundbuchrechtliches Eintragungsverfahren, ist mit dieser Feststellung nicht verbunden und auch aus der gesetzlichen Vorschrift des § 28 BeurkG, einer Soll-Vorschrift, nicht herzuleiten (vgl. OLG München MittBayNot 2015, 221; OLG Hamm, BeckRS 2014, 22437).

  • OLG München, 29.01.2016 - 34 Wx 50/15

    Zur Auslegung eines notariellen Erbvertrags durch das Grundbuchamt hinsichtlich

    Vielmehr bedarf es "wirklicher" (OLG Hamm ZfIR 2015, 216; OLGZ 1969, 301), d. h. begründeter bzw. konkreter Zweifel (Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 788), etwa gestützt auf fachärztliche Gutachten oder Urteile (Hügel/Wilsch a. a. O.), die das Verlangen, einen Erbschein vorzulegen, rechtfertigen können, da eine weitere Aufklärung im Grundbuchverfahren nicht möglich, im Nachlassverfahren aber zu erwarten ist (siehe Senat vom 31.10.2014, 34 Wx 293/14 = FamRZ 2015, 698/700).
  • OLG München, 07.03.2016 - 34 Wx 32/16

    Konkurrenzverhältnis zwischen einem öffentlichen Testament und einer später

    Dass dieser zu einem anderen Ergebnis als das Gutachten vom 9.7.2007, namentlich zur Verneinung der Testierfähigkeit (§ 2229 Abs. 4 BGB) bereits zum damaligen Zeitpunkt, gelangt, ist - anders als in dem vom Senat am 31.10.2014 entschiedenen Fall (34 Wx 293/14, juris) - zumindest nicht auszuschließen.
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