Rechtsprechung
| OLG München, 10.07.2013 - 34 AR 181/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gerichtsstandsbestimmung bei Konkurrenz von nationalen mit Zuständigkeitsnormen der Brüssel I-Verordnung (im Anschluss an BGH vom 6.5.2013, Az. X ARZ 181/13).
- unalex.eu
Art. 16 Brüssel I-VO
Gerichtsstände in Verbrauchersachen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Gerichtsstandsbestimmung: Europarecht geht vor!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Zuständigkeit --> Versicherungs-, Verbraucher-, Arbeitsgerichtsstand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen einer fehlgeschlagenen Kapitalanlage
Verfahrensgang
- LG München I - 22 O 24933/12
- OLG München, 10.07.2013 - 34 AR 181/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem …
- BGH, 06.05.2013 - X ARZ 65/13
Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen mit unterschiedlichen …
Auszug aus OLG München, 10.07.2013 - 34 AR 181/13
Die Antragsgegnerinnen hatten Gelegenheit zur Stellungnahme, namentlich auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 6.5.2013 (Az. X ARZ 65/13 zitiert nach www.Bundesgerichtshof.de) zum Verhältnis zwischen inländischen Gerichtsständen und konkurrierenden Gerichtsständen nach der Brüssel I-Verordnung (EuGVVO).
- BayObLG, 15.05.2024 - 101 AR 9/24
Maßgeblichkeit des LugÜ für Gerichtsstandsbestimmung trotz einer "Direktion für …
Rn. 37 Bei der somit zwischen den Landgerichten Stuttgart und Passau zu treffenden Wahl ist der Anwendungsvorrang des Luganer Übereinkommens zu beachten (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2020, X ARZ 124/20, IPRax 2021, 462 Rn. 22; Beschluss vom 6. Mai 2013, X ARZ 65/13, NJW-RR 2013, 1399; BayObLG…, Beschluss vom 23. Januar 2023, 101 AR 64/22, NJW-RR 2023, 353 Rn. 47 f.; OLG München, Beschluss vom 10. Juli 2013, 34 AR 181/13, juris Rn. 13; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 11. Mai 2012, 11 AR 27/12, juris Rn. 15 f.; Reibetanz, IPRax 2023, 28 [31]).
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