Rechtsprechung
| OLG München, 23.02.2015 - 34 AR 77/12 |
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 14.03.1983 - 19 Sa 42/82
Auszug aus OLG München, 23.02.2015 - 34 AR 77/12
Rn. 6 Eine Kostenentscheidung zugunsten der Gegenseite scheidet aber auch dann aus, wenn zwar eine (positive) Bestimmungsentscheidung ergeht, es aber, aus welchen Gründen auch immer, zu keinem Hauptsacheverfahren kommt (OLG Düsseldorf MDR 1983, 846;… MüKo/Patzina a. a. O.; auch Cuypers MDR 2009, 657/659 f.).Obwohl zum Zeitpunkt der Einführung des § 494a ZPO zum 1.4.1991 (Art. 1 Nr. 34 Gesetz vom 17.12.1990 BGBl I S. 2847) das parallele Problem für das Verfahren nach §§ 36, 37 ZPO bekannt war (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1983, 846), hat der Gesetzgeber eine Regelung zur nachträglichen Kostenentscheidung im Verfahren der Gerichtsstandsbestimmung nicht mit aufgenommen und auch keine Veranlassung gesehen, dies im Zusammenhang mit der Einfügung von § 16 Nr. 3a RVG (Art. 8 des 2. KostRModG vom 23.7.2013 BGBl I S. 2586) zu regeln.
- BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13
Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des …
Auszug aus OLG München, 23.02.2015 - 34 AR 77/12
Rn. 9 Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 1987, 735; bestätigt von BGH NJW-RR 2014, 248) betrifft Fälle der Zurücknahme oder Ablehnung; sie sind schon deshalb auf die vorliegende Konstellation nicht übertragbar, weil bei positiver Bestimmungsentscheidung eine Parallele zu § 269 Abs. 3 ZPO bzw. § 91 ZPO nicht gezogen werden kann.
- OLG München, 31.07.2015 - 34 AR 503/11
Ergänzung eines Beschlusses zum gemeinsamen Gerichtsstand
Wird antragsgemäß der gemeinsame Gerichtsstand für eine noch nicht anhängige Klage gegen mehrere Streitgenossen bestimmt, kann der Beschluss nicht nachträglich um eine Kostenentscheidung ergänzt werden, wenn mangels Klageerhebung kein Hauptsacheverfahren durchgeführt wird (Anschluss an Senat vom 23.2.2015, 34 AR 77/12; vom 23.10.2013, 34 AR 253/11 = MDR 2013, 1484; OLG Frankfurt vom 15.12.2014, 11 AR 20/12, juris).Im Beschluss, der eine Gerichtsstandsbestimmung trifft, kommt eine Kostenentscheidung daher nicht in Betracht (Senat vom 23.2.2015, 34 AR 77/12; vom 23.10.2013, 34 AR 253/11 = MDR 2013, 1484; OLG Frankfurt vom 15.12.2014, 11 AR 20/12, juris; OLG Düsseldorf MDR 1983, 846;… MüKo/Patzina ZPO 4. Aufl. § 37 Rn. 9;… auch Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 36. Aufl. § 37 Rn. 5).
- OLG München, 25.03.2015 - 34 AR 445/11
Keine Kostenentscheidung im "isolierten" Bestimmungsverfahren
Rn. 6 2. Eine analoge Anwendung des § 269 Abs. 3 ZPO kommt nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 23.2.2015, 34 AR 77/12) ebenfalls nicht in Frage.
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