Rechtsprechung
| LG Berlin, 06.05.2002 - 34 O 554/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 540, 543
Stromdiebstahl durch Untermieter kein Kündigungsgrund - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Leverkusen, 17.05.2024 - 22 C 157/23
Autoladen über den Hausstrom: Kündigungsgrund?
Rn. 59 Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wegen Stromdiebstahls durch den Untermieter ist dann unwirksam, wenn der Hauptmieter nicht abgemahnt wurde und das Untermietverhältnis unverzüglich beendet hat (LG Berlin, Urteil vom 6. Mai 2002 - 34 O 554/01 -, juris).
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