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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.08.2012 - 34 U 83/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,83952
OLG Hamm, 23.08.2012 - 34 U 83/11 (https://dejure.org/2012,83952)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.08.2012 - 34 U 83/11 (https://dejure.org/2012,83952)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. August 2012 - 34 U 83/11 (https://dejure.org/2012,83952)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1 ; EGBGB Art. 29 Abs. 1
    Ansprüche einer Liechtensteinischen Privatbank auf Rückzahlung eines Darlehens zur Finanzierung einer Kapitallebensversicherung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Vereinbarung liechtensteinischen Rechts in einem Kreditvertrag; Anlage eines Darlehensbetrags im Rahmen eines liechtensteinischen Anlagekonzepts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche einer Liechtensteinischen Privatbank auf Rückzahlung eines Darlehens zur Finanzierung einer Kapitallebensversicherung

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.2005 - XI ZR 82/05

    Wirksamkeit einer Rechtswahl; Anwendung des VerbrKrG auf einen im Ausland …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2012 - 34 U 83/11
    In diesem Zusammenhang hat es in Anlehnung an ein Urteil des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 13.12.2005 (XI ZR 82/05) darauf verwiesen, dass weder der Darlehensvertrag noch der Lebensversicherungsvertrag mit Einmalzahlung auf eine tätigkeitsbezogene Dienstleistung an die Beklagte gerichtet· gewesen seien.

    Hierbei ist zwar - wie die Berufung unter Hinweis auf den Bericht von Guiliano/Lagarde ausführt - der Begriff der Dienstleistung nach dessen Schutzzweck weit auszulegen {vgl. BGH, a.a.O.; BGH, Urt. v. 13.12.2005 - XI ZR 82/05, WM 2006, 373-377).

    Darüber hinaus scheidet eine analoge Anwendung des Art. 29 Abs. 1 EGBGB im Sinne einer generalklauselartigen Verbraucherschutzbestimmung aus, wollte der Gesetzgeber - wie die detaillierte Aufzählung der einzelnen Vertragstypen zeigt - die Rechtswahlfreiheit zum Schutz der wirtschaftlich schwächeren Partei ersichtlich nur in bestimmten Fallkonstellationen beschränken (vgl. BGH, Urt. v. 13.12.2005, a.a.O.).

    Der streitgegenständliche Kredit über 100.000,00 EUR wird von der Richtlinie 87/102/EWG des Rates vom 22.12.1986 zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit nicht erfasst, so dass jedenfalls im Streitfall die deutschen Regeln über den Verbraucherkredit keine zwingenden Vorschriften im Sinne von Art. 34 EGBGB darstellen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 13.12.2005 - XI ZR 82/05, a.a.0.).

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 42/93

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2012 - 34 U 83/11
    Rn. 24 In seinem Inhalt ist der Begriff der Erbringung von Dienstleistungen in Art. 29 Abs. 1 EGBGB autonom zu bestimmen {BGH, Urt. v. 26.10.1993 - XI ZR 42/93, WM 1994, 14-18).
  • KG, 17.02.2005 - 12 U 169/03

    Internationales Privatrecht: Anwendung des schweizer Vertragsstatuts auf einen …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2012 - 34 U 83/11
    Notwendig ist demnach, dass der Verbraucher Empfänger einer Warenlieferung oder einer Dienstleistung ist und der Kredit gerade den Zweck der Finanzierung der vom Verbraucher hierfür zu erbringenden Gegenleistung hat (vgl. KG Berlin 12. ZS, Urt. v. 17.02.2005 - 12 U 169/03, zit. nach juris).
  • LG Paderborn, 11.09.2012 - 7 O 74/10

    Erteilung einer Vollmacht zur Vertretung des Familienstammes in der GmbH & Co. KG …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2012 - 34 U 83/11
    Der Einholung eines Rechtsgutachtens nach § 293 ZPO bedurfte es nicht, nachdem die Klägerin ihrerseits das vor dem Landgericht Frankenthal auf der Grundlage gleichlautender Beschlüsse vom 30.07.2010 zu den dortigen Verfahren Az.7 O 65/10 und Az. 7 0 74/10 erstattete Gutachten des Univ.-Prof. Dr. U vorgelegt hatte.
  • BGH, 16.09.2014 - XI ZR 78/13

    Anwendbarkeit der Regeln des internationalen Verbraucherschutzes: Einordnung …

    Rn. 27 Solche Gebühren betreffen untergeordnete Nebenleistungen (vgl. OLG Frankfurt am Main, WM 2014, 255, 257; OLG Hamm, Beschluss vom 15. November 2012 - I-34 U 83/11, S. 8, n.v.), die typischer Weise mit einer Beteiligung an einem Investmentfonds verbunden sind.
  • BGH, 16.09.2014 - XI ZR 77/13

    Internationales Privatrecht: Kreditrückzahlungsklage einer liechtensteinischen …

    Rn. 26 Solche Gebühren betreffen untergeordnete Nebenleistungen (vgl. OLG Frankfurt am Main, WM 2014, 255, 257; OLG Hamm, Beschluss vom 15. November 2012 - I-34 U 83/11, S. 8, n.v.), die typischer Weise mit einer Beteiligung an einem Investmentfonds verbunden sind.
  • BGH, 16.09.2014 - XI ZR 79/13

    Rückzahlung eines Darlehens zur Finanzierung einer Kapitalanlage in Form der …

    Solche Gebühren betreffen untergeordnete Nebenleistungen (vgl. OLG Frankfurt am Main, WM 2014, 255, 257; OLG Hamm, Beschluss vom 15. November 2012 - I-34 U 83/11, S. 8, n. v.), die typischer Weise mit einer Beteiligung an einem Investmentfonds verbunden sind.
  • OLG Hamburg, 30.01.2013 - 13 U 203/11

    Internationales Privatrecht: Anwendung der Regeln des internationalen …

    Rn. 35 Der entgegenstehenden Auffassung des OLG Frankfurt vom 14.5.2012 (17 U 170/11) und des OLG Hamm vom 23.8.2012 (I-34 U 83/11), dass die bei der C. abgeschlossene Lebensversicherung lediglich als "steuerbegünstigende Investmenthülle" erworben worden sei und sich die Rolle der C. von vornherein auf die Zurverfügungstellung des rechtlichen Mantels beschränkt habe, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
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