Rechtsprechung
   AG München, 20.04.2017 - 344 C 17142/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,16389
AG München, 20.04.2017 - 344 C 17142/16 (https://dejure.org/2017,16389)
AG München, Entscheidung vom 20.04.2017 - 344 C 17142/16 (https://dejure.org/2017,16389)
AG München, Entscheidung vom 20. April 2017 - 344 C 17142/16 (https://dejure.org/2017,16389)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,16389) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verweis auf günstigere Werkstatt ist zulässig - Beilackierungskosten sind zu erstatten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 13.09.2013 - 10 U 859/13

    Umfang der unfallbedingten Nutzungsausfallentschädigung; Verweisung auf die

    Auszug aus AG München, 20.04.2017 - 344 C 17142/16
    Ausgehend vom OLG München (Urteil vom 13.09.2013 Az.:10 U 859/13) muss sich ein Geschä- digter zwar dann nicht auf eine noch günstigere Werkstatt verweisen lassen muss, wenn seiner Kalkulation bereits mittlere ortsübliche Sätze nicht markengebundener Fachwerkstätten zu Grunde liegen.

    Damit hat das Gericht Bezug genommen auf die Rechtsprechung des OLG Münchens mit Urteil vom 13.09.2013 Az.:10 U 859/13, wonach der Geschädigte sich dann nicht auf eine noch günstigere Werkstatt verweisen lassen muss, wenn seiner Kalkulation bereits mittlere ortsübliche Sätze nicht markengebundener Fachwerkstätten zu Grunde liegen.

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG München, 20.04.2017 - 344 C 17142/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009, VI ZR 53/09) ist bei der Frage, ob der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei einem Kfz-Schaden die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde gelegt werden dürfen, zu differenzieren.

    Vielmehr sind dem Vergleich die (markt-Jüblichen Preise der Werkstätten zu Grunde zu legen (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009, VI ZR 53/09).

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG München, 20.04.2017 - 344 C 17142/16
    Je nach Umständen des Einzelfalles genügt es, dass sich die Verweisungswerkstatt im unmittelbaren Einzugsbereich befindet (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 13.7. 2010, VI ZR 259/09).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht