Rechtsprechung
| RG, 03.10.1918 - I 349/18 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1918,401) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 53, 108
Wird zitiert von ... (4)
- LG Stuttgart, 09.05.2019 - 23 O 220/18
Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. …
Umgekehrt ist es der Beklagten als Entwicklerin und Herstellerin des Motors ohne jedwede Schwierigkeiten möglich, die Einzelheiten der Abgasrückführung zu erläutern und im Besonderen die Frage nach einer Abschalteinrichtung zu beantworten (vgl. auch die Verfügung der 20. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 03.04.2019 - 20 O 349/18). - LG Stuttgart, 23.04.2020 - 23 O 235/19
Fahrzeugabschalteinrichtung bei Kühlmittel-Sollwertregelung
Umgekehrt ist es der Beklagten als Entwicklerin und Herstellerin des Motors ohne jedwede Schwierigkeiten möglich, die Einzelheiten der Abgasrückführung zu erläutern und im Besonderen die Frage nach einer Abschalteinrichtung zu beantworten (vgl. auch OLG Stuttgart, Hinweise im Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 08.05.2019 - 3 U 101/18 sowie die Verfügung der 20. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 03.04.2019 - 20 O 349/18). - BGH, 07.10.1954 - 3 StR 791/53
Rechtsmittel
Bei dem Vergehen der persönlichen Begünstigung hat schon die Rechtsprechung des Reichsgerichts in mehreren Entscheidungen eine solche Rechtspflicht zum Handeln dann bejaht, wenn jemand auf Grund einer Amts- oder Berufspflicht bei der Bekämpfung und Verfolgung strafbarer Handlungen mitzuwirken hat (RGSt 53, 108; vgl auch RGSt 53, 292). - VG Aachen, 15.05.2019 - 4 K 967/17 (Buchnummer 349/18/7) Bezug genommen.
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.