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| VG Berlin, 07.03.2012 - 35 KE 5.12, (23 A 32.06) |
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§ 166 VwGO, § 59 Abs 1 RVG, § 59 Abs 2 RVG, § 45 RVG, § 49 RVG
Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs bei Übergang auf die Staatskasse nach Gewährung von PKH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- VG Berlin, 01.03.2012 - 35 KE 39.11
Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs
Auszug aus VG Berlin, 07.03.2012 - 35 KE 5.12
Die darin enthaltenen Kostengrundentscheidungen sind für die Kostenbeamtin bindend (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 1. März 2012 - VG 35 KE 39.11).Bei dem auf die Staatskasse übergegangenen Anspruch handelt es sich nämlich nicht um einen privatrechtlichen Gebührenanspruch des Rechtsanwalts, sondern um einen gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch nach § 166 VwGO i.V.m. § 126 ZPO, der ebenso wie der Kostenerstattungsanspruch der Partei in 30 Jahren verjährt (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1988, 481, 482; zur Verjährungsfrist des Kostenerstattungsanspruchs der Partei vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - V ZB 189/05, NJW 2006, 1962 f.; VG Berlin, Beschluss vom 1. März 2012 - VG 35 KE 39.11).
- BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05
Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs
Auszug aus VG Berlin, 07.03.2012 - 35 KE 5.12
Bei dem auf die Staatskasse übergegangenen Anspruch handelt es sich nämlich nicht um einen privatrechtlichen Gebührenanspruch des Rechtsanwalts, sondern um einen gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch nach § 166 VwGO i.V.m. § 126 ZPO, der ebenso wie der Kostenerstattungsanspruch der Partei in 30 Jahren verjährt (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1988, 481, 482; zur Verjährungsfrist des Kostenerstattungsanspruchs der Partei vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - V ZB 189/05, NJW 2006, 1962 f.; VG Berlin, Beschluss vom 1. März 2012 - VG 35 KE 39.11). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2008 - 5 N 9.07
Melderechtliche Hauptwohnung gemeinsamer Kinder getrennt lebender Eltern
Auszug aus VG Berlin, 07.03.2012 - 35 KE 5.12
Dies folgt aus dem Urteil vom 13. Dezember 2006 getroffenen Kostengrundentscheidung (VG 23 A 32.06) sowie aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Mai 2008 (OVG 5 N 9.07, OVG 5 L 10.07). - VG Berlin, 09.02.2012 - 35 KE 38.11
Fälligwerden der Verfahrensgebühr im Verwaltungsprozess
Auszug aus VG Berlin, 07.03.2012 - 35 KE 5.12
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da das Erinnerungsverfahren entsprechend § 66 Abs. 8 GKG gebührenfrei ist und Kosten nicht erstattet werden (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 9. Februar 2012 - VG 35 KE 38.11, zitiert nach Juris Rdnr. 7). - OLG Frankfurt, 10.08.1987 - 5 WF 222/87
Folgen der fehlenden Beteiligung des Beklagten im Kostenansatzverfahren; …
Auszug aus VG Berlin, 07.03.2012 - 35 KE 5.12
Bei dem auf die Staatskasse übergegangenen Anspruch handelt es sich nämlich nicht um einen privatrechtlichen Gebührenanspruch des Rechtsanwalts, sondern um einen gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch nach § 166 VwGO i.V.m. § 126 ZPO, der ebenso wie der Kostenerstattungsanspruch der Partei in 30 Jahren verjährt (vgl. OLG Frankfurt, JurBüro 1988, 481, 482; zur Verjährungsfrist des Kostenerstattungsanspruchs der Partei vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2006 - V ZB 189/05, NJW 2006, 1962 f.; VG Berlin, Beschluss vom 1. März 2012 - VG 35 KE 39.11).
- VGH Hessen, 18.04.2018 - 2 C 2009/12
Verjährung des auf die Staatskasse übergegangenen Anspruchs im Rahmen von PKH
Dies betrifft - wie aus der dort zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 7. März 2012 - 35 KE 5.12 -, juris Rn. 9 und RVGreport 2012, 418 f.) folgt - nur den Erstattungsanspruch gegen den Prozessgegner, der auf die Staatskasse übergegangen ist, nicht aber den übergegangenen Anspruch auf Anwaltsvergütung gegen die eigene Partei (so auch: OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 10. August 1987 - 5 WF 222/87 -, zit. nach juris [nur Orientierungssatz];… Grothe in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2006, § 197 Rn. 16).Dies gilt aber ausdrücklich nur für "die Geltendmachung", d.h. das entsprechende Verfahren der Anforderung durch gerichtliche Kostenrechnung und gegebenenfalls zwangsweisen Beitreibung nach dem Justizbeitreibungsgesetz und nicht für die für Gerichtskosten geltende Verjährungsfrist (VG Berlin, Beschluss vom 7. März 2012, a.a.O., juris Rn. 9;… Schneider in: Nomos Kommentar Gesamtes Kostenrecht, a.a.O., § 5 GKG Rn. 3;… Hartmann, Kostengesetze, a.a.O., § 5 GKG Rn. 1).
- VG Berlin, 14.05.2012 - 35 KE 40.11
Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Rn. 9 Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da das Erinnerungsverfahren gemäß § 59 Abs. 2 Satz 4 RVG i.V.m. § 66 Abs. 8 GKG gebührenfrei ist und Kosten nicht erstattet werden (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 7. März 2012 - 35 KE 5.12 -, Rn. 11, …und vom 9. Februar 2012 - 35 KE 38.11 -, Rn. 7; VG München…, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - M 5 M 10.4892 -, Rn. 4; alle zit. nach juris;… Zimmermann, in: Binz/Dörndorfer/Petzold/ders., Gerichtskostengesetz - Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen - Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Kommentar, 2. Auflage 2009, § 66 GKG Rn. 41).
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