Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Abschnitt 8 - Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe (§§ 44 - 59a) |
(1) 1Soweit dem im Wege der Prozesskostenhilfe oder nach § 138 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 270 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, beigeordneten oder nach § 67a Abs. 1 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung bestellten Rechtsanwalt wegen seiner Vergütung ein Anspruch gegen die Partei oder einen ersatzpflichtigen Gegner zusteht, geht der Anspruch mit der Befriedigung des Rechtsanwalts durch die Staatskasse auf diese über. 2Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Rechtsanwalts geltend gemacht werden.
(2) 1Für die Geltendmachung des Anspruchs sowie für die Erinnerung und die Beschwerde gelten die Vorschriften über die Kosten des gerichtlichen Verfahrens entsprechend. 2Ansprüche der Staatskasse werden bei dem Gericht des ersten Rechtszugs angesetzt. 3Ist das Gericht des ersten Rechtszugs ein Gericht des Landes und ist der Anspruch auf die Bundeskasse übergegangen, wird er insoweit bei dem jeweiligen obersten Gerichtshof des Bundes angesetzt.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) vom 23.07.2013
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.08.2013 | Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) | 23.07.2013 | |
01.09.2009 | Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) | 17.12.2008 |
Rechtsprechung zu § 59 RVG
162 Entscheidungen zu § 59 RVG in unserer Datenbank:
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2018 - L 2 AS 375/16
Sozialgerichtliches Verfahren
Zum selben Verfahren:
- SG Halle, 15.02.2016 - S 11 SF 66/13
Festsetzung der vom Erinnerungsführer dem Erinnerungsgegner zu erstattenden ...
- SG Halle, 15.02.2016 - S 11 SF 66/13
- OLG München, 11.07.2022 - 11 WF 352/22
Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen des obsiegenden Anwalts durch die ...
Zum selben Verfahren:
- AG Kaufbeuren, 17.03.2022 - 3 F 6/21
Auf die Staatskasse übergegangenen Erstattungsansprüche gegen die Beteiligten
- AG Kaufbeuren, 17.03.2022 - 3 F 6/21
- SG Berlin, 26.01.2021 - S 133 SF 255/20
Kosten Sozialrecht, Beratungshilfe, Unterschied Prozesskostenhilfe und ...
- BSG, 29.09.2017 - B 13 SF 8/17 S
Anwendbarkeit des § 66 GKG in den Fällen des "Kostenregimes" nach §§ 183 ff
- VGH Hessen, 18.04.2018 - 2 C 2009/12
Verjährung des auf die Staatskasse übergegangenen Anspruchs im Rahmen von PKH
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2015 - L 9 AL 321/14
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen Beschluss des Sozialgerichts bezüglich ...
- LSG Bayern, 06.07.2020 - L 12 SF 330/18
Fiktive Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Verfahrensgebühr, Bewilligung von ...
- BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19
Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung ...
Querverweise
Auf § 59 RVG verweisen folgende Vorschriften:
- Kostenordnung (KostO)
- Gerichtskosten
- Auslagen
- § 137 (Sonstige Auslagen)