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| VG Berlin, 19.08.2024 - 35 L 239.24 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 123 VwGO
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (20)
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2020 - 3 S 85.20
Schule besonderer pädagogischer Prägung; Staatliche Internationale Schulen; …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2024 - 35 L 239.24
Rn. 25 Dem Verordnungsgeber, dem ein weiter, gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer organisatorischer Gestaltungs- und Wertungsspielraum zusteht (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 9;… vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 - juris Rn. 13; vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 - juris Rn. 3), steht es grundsätzlich frei, ein bestehendes pädagogisches oder organisatorisches Konzept für eine Schule mit besonderer pädagogischer Prägung, hier für die SISB, weiterzuentwickeln und an neue Bedürfnisse und veränderte Gegebenheiten anzupassen.Rn. 33 Angesichts des gerichtlich nur begrenzt überprüfbaren organisatorischen Gestaltungs- und Wertungsspielraums des Verordnungsgebers (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 -, juris Rn. 13; Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 -, juris Rn. 3) kann - anders als die Antragstellerin meint - eine Verpflichtung, alle freibleibenden Schulplätze aus dem Kontingent der international mobilen Familien an dauerhaft in Berlin wohnende Kinder zu vergeben, auch unter Berücksichtigung der Erhöhung der Höchstfrequenz je Klasse ab Jahrgangsstufe 4 (§ 5a Abs. 6 Satz 5 AufnahmeVO-SbP) nicht festgestellt werden.
Dies gilt erst recht, wenn es sich - wie hier - um eine Schule besonderer pädagogischer Prägung handelt, die freiwillig an Stelle der zuständigen Grundschule gewählt werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 -, juris Rn. 6 und 27. September 2017 - OVG 3 S 70.17 -, juris Rn. 3).
Im Übrigen wäre das hinsichtlich der Ausgestaltung der ... als zweizügige Schule ausgeübte organisatorische Ermessen des Antragsgegners, das auch finanzielle Aspekte in den Blick nehmen darf, selbst dann nicht zu beanstanden, wenn es hier im Hinblick auf die Antragstellerin einer gerichtlichen Überprüfung unterläge (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 -, juris Rn. 6).
Nach § 4 Abs. 7 Satz 1 und 2 der Grundschulverordnung - GsVO - variiert die Frequenz einer Klasse in der Schulanfangsphase je nach den dort genannten Umständen zwischen 21 und 26 Schülerinnen und Schülern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 -, juris Rn. 7).
Die Gefahr, dass mehrere Erstwunsch-Bewerbungen abgegeben und berücksichtigt werden, sieht die Kammer ebenso wenig wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 -, juris Rn. 14).
Die - unterstellte - fehlerhafte Aufnahme eines solchen Mitbewerbers oder einer solchen Mitbewerberin stellt bereits keine subjektive Rechtsverletzung dar, da sie den Aufnahmeanspruch der Antragstellerin nicht verkürzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69/20 -, juris Rn. 13, 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 -, juris Rn. 10 und 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 13).Dies gilt gleichermaßen hinsichtlich etwa gerügter Aufnahmen in das Platzkontingent für Kinder aus international mobilen Familien.
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2020 - 3 S 69.20
Anspruch auf Zulassung zur Nelson-Mandela-Schule
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2024 - 35 L 239.24
Rn. 7 1. Rechtliche Grundlage für das Begehren der Antragstellerin ist das Schulgesetz für das Land Berlin - SchulG - in Verbindung mit der gemäß § 18 Abs. 3 SchulG erlassenen Verordnung über die Aufnahme in Schulen besonderer pädagogischer Prägung - AufnahmeVO-SbP - in der zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung am 29. Mai 2024 gültigen Fassung (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn.18 m.w.N.).Rn. 16 a) Die formelle und materielle Verfassungskonformität der Verordnungsermächtigung in § 18 Abs. 3 SchulG unterliegt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung keinen Zweifeln (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 6 ff. und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 2 ff. sowie VerfGH Berlin…, Beschluss vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 -, juris Rn. 15 ff.).
Dass die entsprechenden Regelungen in § 5a AufnahmeVO-SbP alte Fassung geeignet, erforderlich und angemessen waren und die Bewerberkinder und ihre Eltern insbesondere nicht in ihrem Grundrecht auf gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen verletzten, entsprach ebenfalls ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 6 ff. und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 2ff. sowie VerfGH Berlin…, Beschluss vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 -, juris Rn. 13 ff. und 40 ff.).
Auch im Hinblick auf den Schutz der Familie bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (…vgl. zu alldem: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 6 ff. und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 2 ff. sowie VerfGH Berlin…, Beschluss vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 -, juris Rn. 13 ff., 31 ff. und 40 ff.).
Zum maßgeblichen Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung (st. Rspr., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn.18 m.w.N.) am 29. Mai 2024 war die Vorschrift jedoch gültig.
Fehler können nur innerhalb des jeweiligen Kontingents geltend gemacht werden, darüber hinaus fehlt es an der Verletzung subjektiver Rechte (st. Rspr. z.B.: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 13).
Die - unterstellte - fehlerhafte Aufnahme eines solchen Mitbewerbers oder einer solchen Mitbewerberin stellt bereits keine subjektive Rechtsverletzung dar, da sie den Aufnahmeanspruch der Antragstellerin nicht verkürzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69/20 -, juris Rn. 13, 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 -, juris Rn. 10 und 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 13).Dies gilt gleichermaßen hinsichtlich etwa gerügter Aufnahmen in das Platzkontingent für Kinder aus international mobilen Familien.
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2021 - 3 S 96.21
Aufnahmeanspruch in die Jahrgangsstufe 1 der Wangari-Maathai-Internationale …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2024 - 35 L 239.24
Rn. 16 a) Die formelle und materielle Verfassungskonformität der Verordnungsermächtigung in § 18 Abs. 3 SchulG unterliegt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung keinen Zweifeln (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 6 ff. …und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 2 ff. sowie VerfGH Berlin…, Beschluss vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 -, juris Rn. 15 ff.).Dass die entsprechenden Regelungen in § 5a AufnahmeVO-SbP alte Fassung geeignet, erforderlich und angemessen waren und die Bewerberkinder und ihre Eltern insbesondere nicht in ihrem Grundrecht auf gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen verletzten, entsprach ebenfalls ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 6 ff. …und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 2ff. sowie VerfGH Berlin…, Beschluss vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 -, juris Rn. 13 ff. und 40 ff.).
Rn. 25 Dem Verordnungsgeber, dem ein weiter, gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer organisatorischer Gestaltungs- und Wertungsspielraum zusteht (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 9;… vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 - juris Rn. 13;… vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 - juris Rn. 3), steht es grundsätzlich frei, ein bestehendes pädagogisches oder organisatorisches Konzept für eine Schule mit besonderer pädagogischer Prägung, hier für die SISB, weiterzuentwickeln und an neue Bedürfnisse und veränderte Gegebenheiten anzupassen.
Auch im Hinblick auf den Schutz der Familie bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. zu alldem: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 6 ff. …und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 2 ff. sowie VerfGH Berlin…, Beschluss vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 -, juris Rn. 13 ff., 31 ff. und 40 ff.).
Die - unterstellte - fehlerhafte Aufnahme eines solchen Mitbewerbers oder einer solchen Mitbewerberin stellt bereits keine subjektive Rechtsverletzung dar, da sie den Aufnahmeanspruch der Antragstellerin nicht verkürzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69/20 -, juris Rn. 13, 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 -, juris Rn. 10 und 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 13).Dies gilt gleichermaßen hinsichtlich etwa gerügter Aufnahmen in das Platzkontingent für Kinder aus international mobilen Familien.
- VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2024 - 35 L 239.24
Rn. 62 (2) Ein Fehler ergibt sich auch nicht aus der Verwendung des aus dem Test "Bärenstark" entwickelten Sprachtests "English Mother Tongue Language Test: Grade 1" (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -, juris Rn. 33 zur inhaltlich identischen Version "Flex 1") zur Feststellung der sprachlichen Mindesteignung der Bewerberinnen und Bewerber in Bezug auf die englische Sprache.In Bezug auf den zur Bestimmung der sprachlichen Mindesteignung durchzuführenden Sprachtest ist hingegen lediglich eine - für den Test "Bärenstark" wie auch für dessen englische Version erfolgte (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -, juris Rn. 26) - einheitliche Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde (§ 5a Abs. 4 Satz 1 AufnahmeVO-SbP) erforderlich.
Im Übrigen ist die Eignung dieser Tests für die Ermittlung der Sprachbeherrschung bereits wiederholt geprüft und gerichtlich bestätigt worden (vgl. für die deutsche Sprache: OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 13. August 2020 - OVG 3 S 51/20 -, juris Rn. 4 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 4. Juni 2020 - VG 35 L 141/20 - VG Berlin, Beschluss vom 13. August 2018 - VG 9 L 421.18 - für die englische Sprache: VG Berlin…, Urteil vom 19. Juni 2020 - VG 35 K 5/20 -, juris Rn. 44; VG Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2020 - VG 35 L 135/20 -, juris Rn. 32).
- VerfGH Berlin, 10.04.2019 - VerfGH 5/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Ablehnungen der Aufnahmen in die …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2024 - 35 L 239.24
Rn. 16 a) Die formelle und materielle Verfassungskonformität der Verordnungsermächtigung in § 18 Abs. 3 SchulG unterliegt nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung keinen Zweifeln (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 6 ff. …und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 2 ff. sowie VerfGH Berlin, Beschluss vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 -, juris Rn. 15 ff.).Dass die entsprechenden Regelungen in § 5a AufnahmeVO-SbP alte Fassung geeignet, erforderlich und angemessen waren und die Bewerberkinder und ihre Eltern insbesondere nicht in ihrem Grundrecht auf gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen verletzten, entsprach ebenfalls ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 6 ff. …und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 2ff. sowie VerfGH Berlin, Beschluss vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 -, juris Rn. 13 ff. und 40 ff.).
Auch im Hinblick auf den Schutz der Familie bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (…vgl. zu alldem: OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 6 ff. …und vom 9. Oktober 2020 - OVG 3 S 69.20 -, juris Rn. 2 ff. sowie VerfGH Berlin, Beschluss vom 10. April 2019 - VerfGH 5/19 -, juris Rn. 13 ff., 31 ff. und 40 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2020 - 3 S 79.20
Auswahlverfahren für Schulplätze an Gymnasien; Berücksichtigung von Kindern mit …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2024 - 35 L 239.24
Auch anderweitig (etwa aus höherrangigem Recht) ist keine Pflicht zur Beiziehung externer Beobachter ersichtlich (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 -, juris Rn. 15).Zwar ergibt sich das grundsätzliche Erfordernis des Wohnsitzes in Berlin aus § 41 Abs. 4 SchulG (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - OVG 3 S 79/20 -, juris Rn. 10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 3 S 67.18
Anspruch auf vorläufige Aufnahme an eine Staatliche Internationale Schule
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2024 - 35 L 239.24
Rn. 25 Dem Verordnungsgeber, dem ein weiter, gerichtlich nur begrenzt überprüfbarer organisatorischer Gestaltungs- und Wertungsspielraum zusteht (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. Oktober 2021 - OVG 3 S 96/21 -, juris Rn. 9; vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 - juris Rn. 13;… vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 - juris Rn. 3), steht es grundsätzlich frei, ein bestehendes pädagogisches oder organisatorisches Konzept für eine Schule mit besonderer pädagogischer Prägung, hier für die SISB, weiterzuentwickeln und an neue Bedürfnisse und veränderte Gegebenheiten anzupassen.Rn. 33 Angesichts des gerichtlich nur begrenzt überprüfbaren organisatorischen Gestaltungs- und Wertungsspielraums des Verordnungsgebers (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 -, juris Rn. 13;… Beschluss vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 -, juris Rn. 3) kann - anders als die Antragstellerin meint - eine Verpflichtung, alle freibleibenden Schulplätze aus dem Kontingent der international mobilen Familien an dauerhaft in Berlin wohnende Kinder zu vergeben, auch unter Berücksichtigung der Erhöhung der Höchstfrequenz je Klasse ab Jahrgangsstufe 4 (§ 5a Abs. 6 Satz 5 AufnahmeVO-SbP) nicht festgestellt werden.
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.10.2021 - 3 S 111.21
Anspruch auf Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 einer bestimmten Schule
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2024 - 35 L 239.24
Daher ist es nicht erforderlich, dass beide erziehungsberechtigten Elternteile eine Erklärung hinsichtlich der Zuordnungsentscheidung abgeben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - OVG 3 S 111/21 -, juris Rn. 6 zur von nur einem Elternteil unterschriebenen Schulanmeldung). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2018 - 3 S 65.18
Grundschule; Aufnahme; Aufnahmeverfahren; Schule besonderer pädagogischer …
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2024 - 35 L 239.24
Die Teilnahme des vorgenannten Bewerberkindes Nr. 8 an der Verlosung der zur Verfügung stehenden Plätze hat zwar die (abstrakte) Loschance der zu Recht in das Losverfahren einbezogenen Mitbewerberinnen und Mitbewerber verringert und damit eine begünstigende Rechtsposition derselben verkürzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 -, juris Rn. 4). - VG Berlin, 08.08.2017 - 9 L 416.17
Kein Schulplatz im Einschulungsbereich bei Scheinanmeldung
Auszug aus VG Berlin, 19.08.2024 - 35 L 239.24
Grundsätzlich darf sich die Schulverwaltung auf die Angaben der Eltern stützen und ist erst bei konkreten Zweifeln zu weiterer Sachaufklärung gehalten (vgl. hierzu VG Berlin, Beschluss vom 8. August 2017 - VG 9 L 416.17 -, juris Rn. 7 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - 3 S 70.17
Aufnahme in die Grundschule; Einzugsbereich; Besuch einer anderen Grundschule; …
- OVG Sachsen, 08.02.2016 - 2 B 301/15
Schulnetzplan; Integrationsschüler; Losverfahren
- VG Berlin, 28.07.2021 - 35 L 184.21
Vergabe eines Schulplatzes
- VG Berlin, 04.06.2020 - 35 L 141.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.08.2020 - 3 S 51.20
Staatliche Internationale Schule; Mindesteignung; Muttersprache; Überprüfung …
- VG Berlin, 26.07.2022 - 35 L 94.22
- VG Berlin, 05.08.2022 - 35 L 113.22
- VG Berlin, 19.06.2020 - 35 K 5.20
- VG Berlin, 10.08.2023 - 35 L 110.23
Vorläufige Vergabe eines Schulplatzes in der Jahrgangsstufe 1 einer Staatlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2021 - 3 S 89.21
Platzvergabe an den Staatlichen Internationalen Schulen für hochmobile Familien
- VG Berlin, 22.08.2025 - 35 L 489.25 Die fehlerhafte Beteiligung eines weiteren Bewerberkindes ohne Losglück führt in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 100/20 - juris, Rn. 4;… Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - juris, Rn. 3 f.; implizit noch VG Berlin, Beschluss vom 19. August 2024 - VG 35 L 239/24 - juris, Rn. 56; explizit VG Berlin…, Beschluss vom 3. August 2020 - VG 35 L 262/20 - juris, Rn. 28) nicht zu einem Anspruch eines berechtigt teilnehmenden Bewerberkindes auf Durchführung eines (fiktiven) Losverfahrens.
- VG Berlin, 26.08.2025 - 35 L 287.25 Rn. 28 Die fehlerhafte Beteiligung eines weiteren Bewerberkindes ohne Losglück führt in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 100/20 - juris, Rn. 4;… Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - juris, Rn. 3 f.; implizit noch VG Berlin, Beschluss vom 19. August 2024 - VG 35 L 239/24 - juris, Rn. 56; explizit VG Berlin…, Beschluss vom 3. August 2020 - VG 35 L 262/20 - juris, Rn. 28) nicht zu einem Anspruch eines berechtigt teilnehmenden Bewerberkindes auf Durchführung eines (fiktiven) Losverfahrens.
- VG Berlin, 26.08.2025 - 35 L 286.25 Rn. 21 Die fehlerhafte Beteiligung eines weiteren Bewerberkindes ohne Losglück führt in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 100/20 - juris, Rn. 4;… Beschluss vom 26. Oktober 2018 - OVG 3 S 65.18 - juris, Rn. 3 f.; implizit noch VG Berlin, Beschluss vom 19. August 2024 - VG 35 L 239/24 - juris, Rn. 56; explizit VG Berlin…, Beschluss vom 3. August 2020 - VG 35 L 262/20 - juris, Rn. 28) nicht zu einem Anspruch eines berechtigt teilnehmenden Bewerberkindes auf Durchführung eines (fiktiven) Losverfahrens.
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