Rechtsprechung
| LG Bonn, 21.03.2011 - 35 T 1620/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Offenlegungspflicht, Jahresabschlussunterlagen, Verschulden, Steuerberater, Aussetzung des Verfahrens, Grundgesetz, Überwachungspflicht
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
HGB §§ 325, 335
Offenlegungspflicht, Jahresabschlussunterlagen, Verschulden, Steuerberater, Aussetzung des Verfahrens, Grundgesetz, Überwachungspflicht - IWW
- Betriebs-Berater
Überwachungspflicht der Gesellschaft nach Beauftragung eines Steuerberaters mit der Offenlegung des Jahresabschlusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- heise.de (Pressemeldung, 28.06.2011)
Unternehmer muss Steuerberater überwachen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit der Offenlegungsplicht nach § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) und der Sanktion der Verletzung einer solchen Pflicht; Überwachungspflicht einer nach § 325 HGB offenlegungspflichtigen Gesellschaft nach der Beauftragung eines Steuerberaters
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerberater muss überwacht werden
Papierfundstellen
- BB 2011, 1456
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10
Nichtannahmebeschluss: teilweise wegen nicht hinreichender Substantiierung …
Auszug aus LG Bonn, 21.03.2011 - 35 T 1620/10
Einer etwaigen besonderen Belastung kleiner und mittelständischer Unternehmen mit der Offenlegungspflicht tragen die größenabhängigen Erleichterungen (§§ 326 ff. HGB) hinreichend Rechnung (im Ergebnis eine Verfassungswidrigkeit ebenso verneinend LG Bonn NZG 2009, 351; OLG Köln NJW-RR 1992, 486;… Baumbach/HopMerkt, HGB, 34. Aufl., § 325 Rn. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, Az. 2 BvR 1236/10: "Es bestehen grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Offenlegungspflicht (§ 325 HGB) und deren Sanktionierung (§ 335 HGB)).Rn. 25 Eine weitere Herabsetzung des Ordnungsgeldes ist - abgesehen von dem Fall des § 335 Abs. 3 Satz 5 HGB - ebenso wie ein Erlass aus Billigkeitsgründen nicht zulässig, und zwar auch dann nicht, wenn das Gericht das im Einzelfall vorliegende Verschulden als gering bewertet (vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, 2 BvR 1236/10).
- FG Nürnberg, 12.06.2007 - II 144/04
Haftung eines Geschäftsführers einer Komplementär-GmbH für Umsatzsteuerschulden …
Auszug aus LG Bonn, 21.03.2011 - 35 T 1620/10
Hat die Gesellschaft einen unmissverständlichen Auftrag erteilt und handelt es sich bei dem Dritten um eine Person, die regelmäßig beruflich mit der Erfüllung derartiger Pflichten betraut ist - hinsichtlich der Offenlegungspflicht sind dies insbesondere Steuerberater -, darf die Gesellschaft grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Dritte die übertragene Pflicht ordnungsgemäß erfüllt (vgl. FG Nürnberg BeckRS 2007, 26024140; siehe auch BGH NJW 1981, 2815).Rn. 19 Wenngleich eine Gesellschaft bei der Hinzuziehung eines Fachberaters grundsätzlich lediglich dafür Sorge tragen muss, dass ihr Unregelmäßigkeiten bei der Pflichterfüllung nicht über einen längeren Zeitraum hinweg verborgen bleiben (vgl. FG Nürnberg BeckRS 2007, 26024140, auch zu Ausnahmen von diesem Grundsatz), lassen es die gesteigerten Sorgfaltsanforderungen nach dem Erhalt der Androhungsverfügung nicht zu, dass sich die Gesellschaft weiterhin ohne Weiteres auf diesen Vertrauensgrundsatz berufen darf.
- BGH, 25.01.2007 - I ZB 58/06
Rechtsnatur und Vollstreckung der Verurteilung zu einer Duldung; Beginn der …
Auszug aus LG Bonn, 21.03.2011 - 35 T 1620/10
Ist der Betroffene - wie hier - zum Handeln verpflichtet, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist nicht, solange die Pflichtenstellung fortbesteht und der Betroffene untätig bleibt (vgl. BGH NZBau 2007, 303).
- BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99
Pflichten des Geschäftsführers im Bezug auf die Zahlung von …
Auszug aus LG Bonn, 21.03.2011 - 35 T 1620/10
Die Gesellschaft hat nunmehr zu überwachen, ob der von ihr beauftragte Dritte die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt (vgl. BGH NJW 2001, 969; LG Bonn BeckRS 2010, 20251). - BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter …
Auszug aus LG Bonn, 21.03.2011 - 35 T 1620/10
Rn. 21 Das Ordnungsgeld ist auch durch die Veröffentlichung, die nach Ablauf der mit der Androhungsverfügung gesetzten Nachfrist erfolgt ist, nicht entfallen, denn es hat auch Sanktionscharakter, ahndet also die bereits eingetretene Pflichtverletzung (BVerfG, Beschluss vom 11.03.2009, Az. 1 BvR 3413/08 = NZG 2009, 874). - LG Bonn, 20.01.2010 - 31 T 1398/09
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter Einreichung der …
Auszug aus LG Bonn, 21.03.2011 - 35 T 1620/10
Die Gesellschaft hat nunmehr zu überwachen, ob der von ihr beauftragte Dritte die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllt (vgl. BGH NJW 2001, 969; LG Bonn BeckRS 2010, 20251). - OLG Köln, 08.03.1991 - 2 Wx 1/91
Gesetzliche Voraussetzungen einer Zwangsgeldfestsetzung; Umfang der …
Auszug aus LG Bonn, 21.03.2011 - 35 T 1620/10
Einer etwaigen besonderen Belastung kleiner und mittelständischer Unternehmen mit der Offenlegungspflicht tragen die größenabhängigen Erleichterungen (§§ 326 ff. HGB) hinreichend Rechnung (im Ergebnis eine Verfassungswidrigkeit ebenso verneinend LG Bonn NZG 2009, 351; OLG Köln NJW-RR 1992, 486;… Baumbach/HopMerkt, HGB, 34. Aufl., § 325 Rn. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, Az. 2 BvR 1236/10: "Es bestehen grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Offenlegungspflicht (§ 325 HGB) und deren Sanktionierung (§ 335 HGB)). - LG Bonn, 07.10.2008 - 30 T 122/08
Verpflichtung zur Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem GG bzw. dem …
Auszug aus LG Bonn, 21.03.2011 - 35 T 1620/10
Einer etwaigen besonderen Belastung kleiner und mittelständischer Unternehmen mit der Offenlegungspflicht tragen die größenabhängigen Erleichterungen (§§ 326 ff. HGB) hinreichend Rechnung (im Ergebnis eine Verfassungswidrigkeit ebenso verneinend LG Bonn NZG 2009, 351; OLG Köln NJW-RR 1992, 486;… Baumbach/HopMerkt, HGB, 34. Aufl., § 325 Rn. 2; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01.02.2011, Az. 2 BvR 1236/10: "Es bestehen grundsätzlich keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Offenlegungspflicht (§ 325 HGB) und deren Sanktionierung (§ 335 HGB)). - BGH, 16.09.1981 - VIII ZB 38/81
Kaufamnn - Fernmündlicher Auftrag - Berufungseinlegung - Ausführungsüberwachung - …
Auszug aus LG Bonn, 21.03.2011 - 35 T 1620/10
Hat die Gesellschaft einen unmissverständlichen Auftrag erteilt und handelt es sich bei dem Dritten um eine Person, die regelmäßig beruflich mit der Erfüllung derartiger Pflichten betraut ist - hinsichtlich der Offenlegungspflicht sind dies insbesondere Steuerberater -, darf die Gesellschaft grundsätzlich darauf vertrauen, dass der Dritte die übertragene Pflicht ordnungsgemäß erfüllt (vgl. FG Nürnberg BeckRS 2007, 26024140; siehe auch BGH NJW 1981, 2815).
- OLG Köln, 01.07.2015 - 28 Wx 8/15
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen unterbliebener Einreichung des …
Die Beschwerdeführerin trifft insoweit auch im Rahmen eines der Amtsermittlung unterliegenden Verfahrens angesichts der klaren und eindeutigen gesetzlichen Vorgaben richtigerweise eine sekundäre Darlegungslast (so auch LG Bonn v. 21.03.2011 - 35 T 1620/11, DStR 2011, 780, 781; Kaufmann/Kurpat, MDR 2014, 1, 3).Gerade diese Zeitperiode ist praktisch aber der zentrale Bereich der Prüfung des Verschuldensvorwurfs (vgl. auch LG Bonn v. 21.03.2011 - 35 T 1620/10, DStR 2011, 780, 781; Kaufmann/Kurpat, MDR 2014, 1, 3) - zumal nach einer Androhnungsverfügung gesteigerte Sorgfaltsmaßstäbe für die Überwachung und Kontrolle eingeschalteter Berater gelten dürften (vgl. LG Bonn v. 06.06.2013 - 31 T 59/13, BB 2013 2033).
- LG Bonn, 16.03.2015 - 37 T 171/15
Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen der Nichteinreichung der …
Die Beschwerdeführerin trifft insoweit auch im Rahmen eines der Amtsermittlung unterliegenden Verfahrens eine sekundäre Darlegungslast (vgl. LG Bonn, Beschl. v. 21.03.2011 - 35 T 1620/10, BB 2011, 1456; Kaufmann/Kurpat, MDR 2014, 1, 3). - LG Bonn, 06.06.2013 - 31 T 59/13
Keine Pflicht zur Überprüfung der rechtzeitigen Offenlegung der …
Erst wenn die Pflichterfüllung für die Gesellschaft zuverlässig von der beauftragten Person bestätigt wird, kann sie die Offenlegungspflicht als erledigt betrachten (vgl. LG Bonn DStR 2011, 780 ff.). - LG Bonn, 14.10.2008 - 37 T 62/08
Anfechtung der Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EURO wegen …
Aktenzeichen:35 T 1620/10.
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