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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,11994
VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21 (e.A.) (https://dejure.org/2021,11994)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.04.2021 - 35-IV-21 (e.A.) (https://dejure.org/2021,11994)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. April 2021 - 35-IV-21 (e.A.) (https://dejure.org/2021,11994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Regelungen zur Beschränkungen des täglichen Schulbetriebes aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

  • VerfGH Sachsen

    Erfolgloser Eilantrag gegen § 5a Abs. 4 SächsCoronaSchVO vom 29. März 2021 ("Testpflicht" in Schulen)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (11)

  • VerfGH Sachsen, 25.02.2021 - 19-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).

    Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Antragsteller (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.] m.w.N).

    Damit entfiele eine Maßnahme, die vom Verordnungsgeber, dem bei der Bewertung der Gefahrenlage und der Beurteilung der Wirksamkeit der vielfältigen zu deren Bekämpfung zur Verfügung stehenden Maßnahmen eine Einschätzungsprärogative zusteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.), gewählt wurde und derzeit noch aufrecht erhalten wird.

    Den von den Antragstellerinnen im Zusammenhang mit einem positiven Testergebnis behaupteten Ausgrenzungsängsten - diese als erwartbar unterstellt - stehen die wesentlich schwerer wiegenden Gefahren der Ansteckung der Schüler und Lehrer mit dem Coronavirus sowie der Überlastung der stationären Behandlungskapazitäten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 S 51/21 - juris Rn. 23) gegenüber, vor denen zu schützen der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verpflichtet ist (vgl. SächsVerf, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.] m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).

    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 32 Abs. 1 BVerfGG allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.] m.w.N.).

  • VerfGH Sachsen, 14.05.2020 - 72-IV-20

    Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung von Gastronomiebetrieben erfolglos

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).

    Den von den Antragstellerinnen im Zusammenhang mit einem positiven Testergebnis behaupteten Ausgrenzungsängsten - diese als erwartbar unterstellt - stehen die wesentlich schwerer wiegenden Gefahren der Ansteckung der Schüler und Lehrer mit dem Coronavirus sowie der Überlastung der stationären Behandlungskapazitäten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 S 51/21 - juris Rn. 23) gegenüber, vor denen zu schützen der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verpflichtet ist (vgl. SächsVerf, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.] m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 20 NE 21.926

    Präsenzunterricht darf von Corona-Test abhängig gemacht werden

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21
    Ein testabhängiges Zutrittsverbot reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass mit SARS-CoV-2 infizierte Personen am Präsenzunterricht teilnehmen und sich das Virus im Schulgebäude ausbreiten kann, denn nach Einschätzung des RKI können Antigenschnelltests als zusätzliches Element zur frühzeitigen Erkennung der Virusausscheidung die Sicherheit erhöhen, solange Impfstoffe noch nicht in ausreichenden Mengen für alle Altersgruppen zur Verfügung stehen (…vgl. Situationsbericht vom 22. April 2021, a.a.O.; vgl. auch NdsOVG…, Beschluss vom 19. April 2021 - 13 MN 192/21 - juris Rn. 58; BayVGH, Beschluss vom 12. April 2021 - 20 NE 21.926 - Rn. 22).
  • BVerfG, 11.11.2020 - 1 BvR 2530/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Gastronomiebetriebs zwecks …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21
    Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass - ungeachtet der im Rahmen von Hygienekonzepten getroffenen Gegenmaßnahmen - auch der Präsenzunterricht in Schulen zum Infektionsgeschehen beiträgt (vgl. zur Gastronomie: SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19- IV-21 [e.A.] unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 15).
  • VerfGH Bayern, 21.04.2021 - 26-VII-21

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Testobliegenheit an Schulen (Corona)

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21
    An der Geeignetheit dieser Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Ziels, eine Weiterverbreitung von Infektionen zu verhindern, um Schädigungen von Leib und Leben durch Erkrankungen mit COVID-19 zu vermeiden, bestehen vor diesem Hintergrund - auch in Ansehung der Argumentation der Antragstellerinnen - keine verfassungsrechtlich erheblichen Zweifel (vgl. hierzu auch BayVerfGH, Entscheidung vom 21. April 2021 - Vf. 26-VII-21, Rn. 28 ff.).
  • VerfGH Sachsen, 30.04.2020 - 61-IV-20

    § 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum Teil mit Sächsischer Verfassung …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21
    Damit entfiele eine Maßnahme, die vom Verordnungsgeber, dem bei der Bewertung der Gefahrenlage und der Beurteilung der Wirksamkeit der vielfältigen zu deren Bekämpfung zur Verfügung stehenden Maßnahmen eine Einschätzungsprärogative zusteht (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.), gewählt wurde und derzeit noch aufrecht erhalten wird.
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2021 - 13 MN 192/21

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Schule; Testpflicht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21
    Ein testabhängiges Zutrittsverbot reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass mit SARS-CoV-2 infizierte Personen am Präsenzunterricht teilnehmen und sich das Virus im Schulgebäude ausbreiten kann, denn nach Einschätzung des RKI können Antigenschnelltests als zusätzliches Element zur frühzeitigen Erkennung der Virusausscheidung die Sicherheit erhöhen, solange Impfstoffe noch nicht in ausreichenden Mengen für alle Altersgruppen zur Verfügung stehen (…vgl. Situationsbericht vom 22. April 2021, a.a.O.; vgl. auch NdsOVG, Beschluss vom 19. April 2021 - 13 MN 192/21 - juris Rn. 58; BayVGH…, Beschluss vom 12. April 2021 - 20 NE 21.926 - Rn. 22).
  • VerfGH Sachsen, 17.04.2020 - 51-IV-20

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21
    Den von den Antragstellerinnen im Zusammenhang mit einem positiven Testergebnis behaupteten Ausgrenzungsängsten - diese als erwartbar unterstellt - stehen die wesentlich schwerer wiegenden Gefahren der Ansteckung der Schüler und Lehrer mit dem Coronavirus sowie der Überlastung der stationären Behandlungskapazitäten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 15. April 2021 - 11 S 51/21 - juris Rn. 23) gegenüber, vor denen zu schützen der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verpflichtet ist (vgl. SächsVerf, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.] m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 09.04.2021 - 3 B 114/21

    Testpflicht; Schüler; körperliche Unversehrtheit; Corona; informationelle …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21
    a) Erginge die einstweilige Anordnung nicht und hätte eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde Erfolg, wäre den Antragstellerinnen die Teilnahme am Präsenzunterricht vorübergehend gegen ihren Willen zu Unrecht nur nach Beibringung eines Nachweises, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht, möglich gewesen, wobei jedoch § 5a Abs. 4 Satz 1 SächsCoronaSchVO vom 29. März 2021 keinen Vorrang bestimmter Testarten vorsieht und das Zutrittsverbot auch dann nicht gilt, wenn ein Selbsttest (§ 1a Abs. 2 SächsCoronaSchVO vom 29. März 2021) zuhause - etwa mithilfe eines Personensorgeberechtigten - angefertigt und das negative Testergebnis mit einer qualifizierten Selbstauskunft nach Anlage 2 zur Sächsischen Corona-Schutz- Verordnung vom 29. März 2021 nachgewiesen wird (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 9. April 2021 - 3 B 114/21 - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.04.2021 - 11 S 51.21

    Teilnahme am Präsensunterricht nur nach Vorlage eines Testergebnisses über das …

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 114-IV-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der Sächsischen …

    Im Ergebnis überwögen angesichts des gebotenen strengen Maßstabes, der für den ausnahmsweisen Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt, und unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des Verordnungsgebers bei der Bewertung der Gefahrenlage und der Beurteilung der Wirksamkeit der vielfältigen zu deren Bekämpfung zur Verfügung stehenden Maßnahmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104-II-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 35-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19- IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 38) sowie des verfassungsrechtlich verankerten Auftrags zum Schutz von Leib und Leben die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe.
  • VerfGH Sachsen, 24.11.2021 - 104-II-21
    Im Ergebnis überwiegen angesichts des gebotenen strengen Maßstabes, der für den ausnahmsweisen Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt, und unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des Verordnungsgebers bei der Bewertung der Gefahrenlage und der Beurteilung der Wirksamkeit der vielfältigen zu deren Bekämpfung zur Verfügung stehenden Maßnahmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 35-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 38) sowie des verfassungsrechtlich verankerten Auftrags zum Schutz von Leib und Leben die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe.
  • VerfGH Sachsen, 16.12.2021 - 131-IV-21

    Erfolgloser Eilantrag gegen § 14 Abs. 1 Nr. 3 und 5 SächsCoronaNotVO vom 19. …

    Im Ergebnis überwiegen angesichts des gebotenen strengen Maßstabes, der für den ausnahmsweisen Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt, und unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des Verordnungsgebers bei der Bewertung der Gefahrenlage und der Beurteilung der Wirksamkeit der vielfältigen zu deren Bekämpfung zur Verfügung stehenden Maßnahmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104-II-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 35-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 38) sowie des verfassungsrechtlich verankerten Auftrags zum Schutz von Leib und Leben die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe.
  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22

    Erfolgloser Antrag gegen §§ 12, 21a Abs. 1 und 13 der SächsCoronaNotVO vom 19. …

    Im Ergebnis überwiegen angesichts des gebotenen strengen Maßstabes, der für den ausnahmsweisen Erlass einer einstweiligen Anordnung gilt, und unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des Verordnungsgebers bei der Bewertung der Gefahrenlage und der Beurteilung der Wirksamkeit der vielfältigen zu deren Bekämpfung zur Verfügung stehenden Maßnahmen (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. November 2021 - Vf. 104-II-21 [e.A.]; Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 35-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 25;… Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 38) sowie des verfassungsrechtlich verankerten Auftrags zum Schutz von Leib und Leben die gegen den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe.
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