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| VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20 (e.A.) |
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- VerfGH Sachsen
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Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (44)
- BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20
Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie
Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
Der Antragsteller hat bereits den auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gemäß § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 BvQ 73/20 - juris;… Beschluss vom 16. Mai 2020 - 1 BvQ 55/20 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 26/20 - juris Rn. 3; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 3 m.w.N. jeweils zu § 90 Abs. 2 BVerfGG) nicht beachtet (1., 2.).Umstände, unter denen ein solches Vorgehen ausnahmsweise nicht abverlangt werden kann (vgl. hierzu etwa BVerfG…, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 10 f.;… Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 1, 8; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 4), sind nicht ersichtlich.
Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Antragsteller (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a. unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 12; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 8 m.w.N. jeweils zu § 32 Abs. 1 BVerfGG).
Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen (namentlich im Rahmen einer zweiten Corona-Welle), der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen sowie deutlich härteren Grundrechtseingriffen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und das öffentliche Leben (neuerlicher "Lockdown") nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich erhöhen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 1187/20 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 14; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 10; BerlVerfGH…, Beschluss vom 14. April 2020 - VerfGH 50 A/20 - juris Rn. 11).
Die geltend gemachten Interessen an einer umfassenden, maskenfreien Persönlichkeitsentfaltung sind nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um in der Ungewissheit der Pandemiesituation einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf ebenfalls verpflichtet ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.] m.w.N.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 15; Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 11 m.w.N. zu Art. 2 Abs. 2 GG).
- VerfGH Sachsen, 14.05.2020 - 72-IV-20
Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung von Gastronomiebetrieben erfolglos
Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 66-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).
Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 32 Abs. 1 BVerfGG allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19).
Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Antragsteller (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a. unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 8 m.w.N. jeweils zu § 32 Abs. 1 BVerfGG).
Die geltend gemachten Interessen an einer umfassenden, maskenfreien Persönlichkeitsentfaltung sind nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um in der Ungewissheit der Pandemiesituation einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf ebenfalls verpflichtet ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.] m.w.N.; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 15;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 11 m.w.N. zu Art. 2 Abs. 2 GG).
- VerfGH Sachsen, 30.04.2020 - 61-IV-20
§ 7 Sächsische Corona-Schutz-Verordnung zum Teil mit Sächsischer Verfassung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 66-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).
Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 32 Abs. 1 BVerfGG allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19).
Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Antragsteller (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a. unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 8 m.w.N. jeweils zu § 32 Abs. 1 BVerfGG).
- BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvR 802/20
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer eA gegen infektionsschutzrechtliche …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
Umstände, unter denen ein solches Vorgehen ausnahmsweise nicht abverlangt werden kann (vgl. hierzu etwa BVerfG…, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 10 f.; Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 1, 8;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 4), sind nicht ersichtlich.Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Antragsteller (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a. unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 8 m.w.N. jeweils zu § 32 Abs. 1 BVerfGG).
Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen (namentlich im Rahmen einer zweiten Corona-Welle), der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen sowie deutlich härteren Grundrechtseingriffen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und das öffentliche Leben (neuerlicher "Lockdown") nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich erhöhen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 1187/20 - juris Rn. 8; Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 14;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 10; BerlVerfGH…, Beschluss vom 14. April 2020 - VerfGH 50 A/20 - juris Rn. 11).
Die geltend gemachten Interessen an einer umfassenden, maskenfreien Persönlichkeitsentfaltung sind nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um in der Ungewissheit der Pandemiesituation einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 16 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf ebenfalls verpflichtet ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.] m.w.N.; vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 15;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 11 m.w.N. zu Art. 2 Abs. 2 GG).
- VerfGH Sachsen, 17.04.2020 - 51-IV-20
Erfolgloser Eilantrag gegen die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, über den nach § 15 SächsVerfGHG entschieden werden kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 9. August 2018 - Vf. 82-IV-18 [e.A.] und Vf. 83-IV-18 [e.A.]), ist unzulässig.Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 66-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).
Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 32 Abs. 1 BVerfGG allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19).
- VerfGH Sachsen, 30.04.2020 - 60-IV-20
Keine einstweiligen Anordnung gegen SächsCoronaSchVO
Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 66-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juli 2018 - Vf. 74-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).
Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 32 Abs. 1 BVerfGG allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19).
Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Antragsteller (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a. unter Verweis auf BVerfG…, Beschluss vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 8 m.w.N. jeweils zu § 32 Abs. 1 BVerfGG).
- BVerfG, 07.07.2020 - 1 BvR 1187/20
Erfolgloser Eilantrag gegen saarländische Verordnungsregelungen zur …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
Hiermit sind merkliche Folgen für die eigene Lebensgestaltung und Interaktion mit anderen Personen verbunden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 1187/20 - juris Rn. 7).Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen (namentlich im Rahmen einer zweiten Corona-Welle), der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen sowie deutlich härteren Grundrechtseingriffen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und das öffentliche Leben (neuerlicher "Lockdown") nach derzeitigen Erkenntnissen erheblich erhöhen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2020 - 1 BvR 1187/20 - juris Rn. 8;… Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 14;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 10; BerlVerfGH…, Beschluss vom 14. April 2020 - VerfGH 50 A/20 - juris Rn. 11).
- BVerfG, 18.04.2020 - 1 BvR 829/20
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
Der Antragsteller hatte die ihm zumutbare Möglichkeit, gegen die Sächsische Corona- Schutz-Verordnung im Wege einer Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 24 Abs. 1 SächsJG und eines Eilrechtsschutzverfahrens gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorzugehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 69-IV-20; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 9).Umstände, unter denen ein solches Vorgehen ausnahmsweise nicht abverlangt werden kann (vgl. hierzu etwa BVerfG…, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 11; Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 10 f.;… Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 1, 8;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 4), sind nicht ersichtlich.
- BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20
Ablehnung eines Eilantrags betreffend die Begrenzung der Öffnung der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
Umstände, unter denen ein solches Vorgehen ausnahmsweise nicht abverlangt werden kann (vgl. hierzu etwa BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 10 f.;… Beschluss vom 9. April 2020 - 1 BvR 802/20 - juris Rn. 1, 8;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 4), sind nicht ersichtlich.Damit entfiele eine vom Verordnungsgeber gewählte Maßnahme, die - was hier nicht abschließend beurteilt werden kann, aber im Rahmen der Folgenabwägung unterstellt werden darf - in einer durch eine Reihe von Unsicherheiten und durch sich dynamisch verändernde Erkenntnislagen geprägten Situation (vgl. dazu Trute, Ungewissheit in der Pandemie als Herausforderung, GSZ 2020, 93) geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, die Infektionsraten des Corona-Virus möglichst gering zu halten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 16).
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 50-IV-20
Erschöpfung des Rechtswegs im Eilverfahren i.R.d. Grundsatzes der Subsidiarität …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 06.08.2020 - 115-IV-20
a) Eine Vorabentscheidung wegen allgemeiner Bedeutung der Sache kommt nicht in Betracht (vgl. SächsVerfGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2020 - Vf. 59-IV-20 [HS] und Vf. 65-IV-20 [HS] u.a.; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 50-IV-20 [HS]; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 1 BvR 1630/20 - juris Rn. 11 f.;… Beschluss vom 9. Juni 2020 - 1 BvR 1230/20 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 3. Juni 2020 - 1 BvR 990/20 - juris Rn. 12;… Beschluss vom 24. April 2020 - 1 BvR 900/20 - juris Rn. 6).Insbesondere wirft die Verfassungsbeschwerde - entgegen der Auffassung des Antragstellers - nicht allein verfassungsrechtliche Fragen auf, die der Verfassungsgerichthof auch ohne vorherige fachgerichtliche Aufbereitung der tatsächlichen und rechtlichen Entscheidungsgrundlagen beantworten könnte; die fachgerichtliche Prüfung reicht zudem über die dem Verfassungsgerichtshof mögliche Prüfung hinaus (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 59-IV-20 [HS]; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 50-IV-20 [HS] m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 59-IV-20
- BVerfG, 15.07.2020 - 1 BvR 1630/20
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose, da unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 899/20
Ablehnung eines Antrags auf Erlasses einer einstweiligen Anordnung im …
- BVerfG, 03.06.2020 - 1 BvR 990/20
Vorrangige Klärung der Verfassungsmäßigkeit außer Kraft getretener Corona-Verbote …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2020 - 13 B 675/20
Pflicht zum Tragen einer "Alltagsmaske" gilt weiterhin
- BVerfG, 27.06.2020 - 1 BvQ 74/20
Erfolgloser Eilantrag gegen "Maskenpflicht" (Pflicht zum Tragen einer …
- BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 26/20
Unzulässiger Antrag auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2020 - 13 B 539/20
Maskenpflicht bestätigt
- BVerfG, 09.06.2020 - 1 BvR 1230/20
Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der gegen die Versagung fachgerichtlichen …
- BVerfG, 16.05.2020 - 1 BvQ 55/20
Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, gerichtet auf …
- OVG Thüringen, 03.07.2020 - 3 EN 391/20
Corona-Pandemie: Abstandsgebot und Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung …
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.06.2020 - 3 R 102/20
Anordnung einer sog. Maskenpflicht für den öffentlichen Personenverkehr und …
- OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 144/20
Großflächiger Einzelhandel, Einkaufszentrum
- BVerfG, 24.04.2020 - 1 BvR 900/20
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen der Zweiten …
- OVG Thüringen, 13.06.2020 - 3 EN 374/20
Corona-Pandemie:Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 138/20
SARS-CoV-2; Corona-Schutz-Verordnung; Gastronomiebetriebe; …
- VGH Bayern, 19.06.2020 - 20 NE 20.1337
Eilantrag gegen Maskenpflicht
- VGH Bayern, 17.06.2020 - 20 NE 20.1189
Corona-Pandemie: Weigerung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung
- VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 65-IV-20
Verfassungsbeschwerde gegen Sächsische Corona-Schutz-Verordnung in der Hauptsache …
- BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvQ 73/20
Erfolgloser Eilantrag zur Ausnahme Corona-Genesener aus dem Anwendungsbereich der …
- VerfGH Sachsen, 25.07.2018 - 74-IV-18
Verletzung des Grundrechts auf ein faires Verfahren; Widerruf einer gewährte …
- OVG Sachsen, 25.05.2020 - 3 B 187/20
Pflicht Mund- Nasenabdeckung zu tragen; Hörgeschädigte Person; …
- RG, 21.12.1921 - 11/20
Kapp-Putsch
- OVG Niedersachsen, 06.07.2020 - 13 MN 238/20
Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag
- VGH Bayern, 26.06.2020 - 20 NE 20.1423
Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Rahmen von Gottesdiensten
- VerfGH Sachsen, 03.05.2019 - 30-II-19
Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten bei den …
- VerfGH Sachsen, 09.08.2018 - 82-IV-18
Ausschluss einer Kindesmutter von der Vernehmung ihrer Kinder im Rahmen eines …
- OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 147/20
Normenkontrollverfahren; vorläufiger Rechtsschutz; großflächiger Einzelhandel; …
- VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 66-IV-18
Erfolgsaussichten eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf …
- VGH Bayern, 07.07.2020 - 20 NE 20.1477
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Außenbereich der …
- VerfGH Sachsen, 09.08.2018 - 83-IV-18
Rechtmäßigkeit der Auslieferung an die Republik Kroatien zur Vollstreckung eines …
- VGH Bayern, 04.06.2020 - 20 NE 20.1196
Corona-Pandemie - Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch …
- OVG Sachsen, 29.04.2020 - 3 B 143/20
Mund-Nasenbedeckung; Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel; Ladengeschäft; Corona
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 69-IV-20
- VerfGH Sachsen, 11.02.2021 - 14-II-21
Erfolgloser Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die …
Bei der Prüfung haben die Erfolgsaussichten in der Hauptsache grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 3. Mai 2019 - Vf. 30-II-19 [e.A.]; st. Rspr.).Wegen der meist weitreichenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist für die Beurteilung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 32 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A] m.w.N; st. Rspr.;… vgl. auch BVerfG, Beschluss 11. November 2020 - 1 BvR 2530/20 - juris Rn. 5).
Die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen (SächsVerfGH, Beschluss vom Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61- IV-20 [e.A.] u.a.; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 28. April 2020 - 1 BvR 899/20 - juris Rn. 10).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.08.2020 - LVG 21/20
Maskenpflicht, einstweiliger Rechtsschutz, Folgenabwägung
Der Grundsatz der Subsidiarität gilt auch für das Verfahren der einstweiligen An- 40 ordnung nach § 31 LVerfGG (…vgl. für die parallelen Vorschriften des Verfassungsprozessrechts in Bund und Ländern BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 3;… Beschl. v. 05.03.2019 - 2 BvQ 11/19 -, Rn. 5;… Beschl. v. 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 2; SächsVerfGH, Beschl. vom 06.08.2020 - Vf. 115-IV-20 [e. A.], unter II. 1.;… VerfG Brandenburg, Beschl. v. 05.05.2020 - 5/20 EA -, Rn. 5;… Beschl. v. 19.06.2020 - VfGBbg 11/20 EA -, Rn. 4).Dies kann sich etwa daraus ergeben, dass eine gefestigte jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung keinen Raum für die Erwartung lässt, dass das im konkreten Fall anzurufende Gericht eine von dieser Rechtsprechung abweichende Entscheidung fällen wird (…so für den Eilrechtsschutz gegen die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 4, 7;… Beschl. v. 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20 -, Rn. 11;… allgemein BVerfG, Beschl. v. 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08 -, Rn. 58;… entsprechend für die Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Frage, ob die Hauptsache offensichtlich unzulässig ist, VerfGH NRW, Beschl. v. 05.06.2020 - VerfGH 74/20.VB , Rn. 12 f.;… im Ansatz - bei im konkreten Fall abweichendem Ergebnis - auch VerfGH NRW, Beschl. v. 29.05.2020 - VerfGH 67/20.VB , Rn. 16; SächsVerfGH, Beschl. vom 06.08.2020 - Vf. 115-IV-20 [e. A.] -, unter II. 1.;… VerfG Brandenburg, Beschl. v. 05.05.2020 - 5/20 EA -, Rn. 6;… zur Subsidiarität im Verfahren der Verfassungsbeschwerde selbst VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 30.04.2020 - VGH B 25/20, Rn. 8-13;… Beschl. v. 29.04.2020 - VGH B 26/20, VGH A 27/20, Rn. 11-16).
Diese möglichen Nachteile für den Infektionsschutz und seine Schutzgüter wiegen 55 erheblich schwerer als die ihnen gegenüberstehenden Nachteile für die Allgemeine Handlungsfreiheit (…vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 07.07.2020 - 1 BvR 1187/20 -, Rn. 8; SächsVerfGH, Beschl. vom 06.08.2020 - Vf. 115-IV-20 [e. A.] -, unter II. 3. b;… VerfG Brandenburg, Beschl. v. 03.06.2020 - 9/20 EA -, Rn. 56-60;… ebenso für gewichtigere Grundrechtseingriffe BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 9-11;… Beschl. v. 07.07.2020 - 1 BvR 1187/20 -, Rn. 7 f.; SächsVerfGH, Beschl. v. 30.04.2020 - Vf. 61-IV-20 [e. A.], Vf. 62-IV-20 [e. A.], Vf. 63-IV-20 [e. A.], Vf. 64-IV- 20 [e. A.] -, unter II. 3. ac).
- VerfGH Sachsen, 08.07.2021 - 50-IV-21 Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2021 - Vf. 38-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen werde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2021 - Vf. 38-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).
Die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.] m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 04.11.2021 - 96-IV-21
Jura-Referendar in Sachsen: "Der III. Weg"-Aktivist darf Volljurist werden
Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2021 - Vf. 38-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 25/20
Einstweiliger Rechtsschutz, 8. SARS-CoV-2-EindV
d. Der Grundsatz der Subsidiarität gilt auch für das Verfahren der einstweiligen 35 Anordnung nach § 31 LVerfGG (…vgl. für die parallelen Vorschriften des Verfassungsprozessrechts in Bund und Ländern BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 3;… Beschl. v. 05.03.2019 - 2 BvQ 11/19 -, Rn. 5;… Beschl. v. 24.03.2014 - 1 BvQ 9/14 -, Rn. 2; SächsVerfGH, Beschl. v. 06.08.2020 - Vf. 115-IV-20 [e. A.], unter II. 1.;… VerfG Brandenburg, Beschl. v. 05.05.2020 - 5/20 EA -, Rn. 5;… Beschl. v. 19.06.2020 - VfGBbg 11/20 EA -, Rn. 4). - VerfGH Sachsen, 25.02.2021 - 19-IV-21 Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; Beschlüsse vom 30. April 2020 - Vf. 60-IV-20 [e.A.] und Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.; Beschluss vom 17. April 2020 - Vf. 51-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).
Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 32 Abs. 1 BVerfGG allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.] m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 03.05.2021 - 38-IV-21 Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 14. Mai 2020 - Vf. 72-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).
Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 SächsVerfGHG i.V.m. § 32 Abs. 1 BVerfGG allerdings ein strenger Maßstab anzulegen (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.] m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 14.07.2022 - 43-IV-22 Der Antragsteller hat den auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gemäß § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 36-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 BvQ 73/20 - juris;… Beschluss vom 16. Mai 2020 - 1 BvQ 55/20 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 26/20 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 3 m.w.N. jeweils zu § 90 Abs. 2 BVerf- GG) nicht beachtet (1.).
a) Der Antragsteller hat die ihm zumutbare Möglichkeit, gegen die Sächsische Corona- Schutz-Verordnung im Wege einer Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 24 Abs. 1 SächsJG und eines Eilrechtsschutzverfahrens gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorzugehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. November 2020 - Vf. 203-IV- 20 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 69-IV-20; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 9).
Insbesondere wirft die Verfassungsbeschwerde nicht allein verfassungsrechtliche Fragen auf, die der Verfassungsgerichthof auch ohne vorherige fachgerichtliche Aufbereitung der tatsächlichen und rechtlichen Entscheidungsgrundlagen beantworten könnte; die fachgerichtliche Prüfung reicht zudem über die dem Verfassungsgerichtshof mögliche Prüfung hinaus (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 36- IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 19. November 2020 - Vf. 203-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 59- IV-20 [HS]).
- VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 94-IV-21 Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder als offensichtlich unbegründet (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2021 - Vf. 38-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).
Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens sind im Rahmen einer Folgenabwägung die Folgen, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde später aber der Erfolg zu versagen wäre (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Mai 2021 - Vf. 38-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 25. Februar 2021 - Vf. 19-IV-21 [e.A.]; Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; st. Rspr.).
Die für eine vorläufige Regelung sprechenden Gründe müssen so schwerwiegend sein, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.] m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 19.11.2020 - 203-IV-20 Der Antragsteller hat bereits den auch im verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren geltenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gemäß § 27 Abs. 2 SächsVerfGHG (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 2020 - 1 BvQ 73/20 - juris;… Beschluss vom 16. Mai 2020 - 1 BvQ 55/20 - juris Rn. 4;… Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 26/20 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 - juris Rn. 3 m.w.N. jeweils zu § 90 Abs. 2 BVerfGG) nicht beachtet (1., 2.).
Der Antragsteller hat die ihm zumutbare Möglichkeit, gegen die Sächsische Corona- Schutz-Verordnung im Wege einer Normenkontrolle gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i.V.m. § 24 Abs. 1 SächsJG und eines Eilrechtsschutzverfahrens gemäß § 47 Abs. 6 VwGO vorzugehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 69-IV-20; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 18. April 2020 - 1 BvR 829/20 - juris Rn. 9).
Insbesondere wirft die Verfassungsbeschwerde nicht allein verfassungsrechtliche Fragen auf, die der Verfassungsgerichthof auch ohne vorherige fachgerichtliche Aufbereitung der tatsächlichen und rechtlichen Entscheidungsgrundlagen beantworten könnte; die fachgerichtliche Prüfung reicht zudem über die dem Verfassungsgerichtshof mögliche Prüfung hinaus (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 6. August 2020 - Vf. 115-IV-20 [e.A.]; Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 59-IV-20 [HS]; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 50-IV-20 [HS] m.w.N.).
- VerfGH Sachsen, 24.11.2021 - 104-II-21
- VerfGH Sachsen, 16.12.2021 - 131-IV-21
Erfolgloser Eilantrag gegen § 14 Abs. 1 Nr. 3 und 5 SächsCoronaNotVO vom 19. …
- VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 35-IV-21
Erfolgloser Eilantrag gegen § 5a Abs. 4 SächsCoronaSchVO vom 29. März 2021 …
- VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22
Erfolgloser Antrag gegen §§ 12, 21a Abs. 1 und 13 der SächsCoronaNotVO vom 19. …
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 114-IV-20
Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen sächsische Corona-Schutz-Verordnung …
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 114-IV-21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der Sächsischen …
- VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 42-IV-22
- VerfGH Sachsen, 23.04.2021 - 36-IV-21
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 42-IV-21
- VerfGH Sachsen, 30.09.2024 - 65-V-24
- VerfGH Sachsen, 06.07.2023 - 31-IV-23
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