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Rechtsprechung
   OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17027
OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22 (https://dejure.org/2022,17027)
OLG München, Entscheidung vom 07.07.2022 - 36 W 814/22 (https://dejure.org/2022,17027)
OLG München, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - 36 W 814/22 (https://dejure.org/2022,17027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 68, § 45 Abs. 3
    Streitwert bei Widerklage und Hilfsaufrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung; Wirtschaftliche Identität von Ansprüchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2421
  • MDR 2022, 1245
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.04.2010 - II ZR 34/07

    Begriff des Gegenstands i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG als selbständiger …

    Auszug aus OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei dem dort verwendeten Begriff des Gegenstands um einen selbstständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert und nicht mit dem zivilprozessualen Begriff des Streitgegenstands identisch ist (…BGH, Beschlüsse vom 06.10.2004 - IV ZR 287/03, juris, Rn. 8, und vom 12.04.2010 - II ZR 34/07, juris, Rn. 4).

    Eine Zusammenrechnung hat nach dieser Rechtsprechung dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH, Beschluss vom 12.04.2010 - II ZR 34/07, juris, Rn. 4).

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1994 - 22 U 64/94
    Auszug aus OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22
    Die Aufrechnung ist ein Gestaltungsrecht, dass nach seiner Ausübung nicht ohne weiteres fallen gelassen werden kann (so auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1995, 575).

    Raum für eine Auslegung entgegen dem Wortlaut der Antragstellung (wie sie wohl das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 28.10.1994 =NJW-RR 1995, 575 vorgenommen hat) besteht hier nicht.

  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei dem dort verwendeten Begriff des Gegenstands um einen selbstständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert und nicht mit dem zivilprozessualen Begriff des Streitgegenstands identisch ist (BGH, Beschlüsse vom 06.10.2004 - IV ZR 287/03, juris, Rn. 8, …und vom 12.04.2010 - II ZR 34/07, juris, Rn. 4).
  • BGH, 16.07.2015 - IX ZR 136/14

    Zusammenrechnung der Werte mehrerer Streitgegenstände in demselben Verfahren und …

    Auszug aus OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22
    Da im Gebührenstreitwertrecht nach einhelliger Ansicht stets eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten ist, setzt jede Wertaddition grundsätzlich - ungeschrieben - voraus, dass nicht dasselbe Interesse betroffen ist und es sich jeweils um Ansprüche mit einem eigenständigen - also voneinander unabhängigem - materiellen Wert handelt (arg. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG; vgl. BGH, Beschluss vom 16.07.2015 - IX ZR 136/14, juris, Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2021 - 16 W 43/21, BeckRS 2021, 38141; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 05.02.2014 - 11 W 52/13 -, Rn. 7, juris;… Toussaint/Elzer, Kostenrecht, 52. Aufl., § 39 GKG Rn. 17;… Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 39 GKG Rn. 14;… zum sog. Additionsverbot wegen wirtschaftlicher Identität Zöller/Hergert, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, zu § 5, Rn. 8).
  • OLG Stuttgart, 25.11.2010 - 10 W 54/10

    Streitwertfestsetzung: Streitwerterhöhung bei Aufrechnung gegen eine …

    Auszug aus OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22
    Rn. 18 c) Zwar unterbleibt nach h.M. eine Wertaddition im Falle der Hilfsaufrechnung - auch wenn die Regelung des § 45 Abs. 1 S.3 GKG unmittelbar nur im Verhältnis Klage und Widerklage sowie im Verhältnis Klageanspruch und Hilfsanspruch gilt - soweit die primäre Verteidigung und die Hilfsaufrechnung als einheitliche Verteidigung gegen den Klageanspruch gewertet werden können (KG…, Beschluss vom 15.08.2014 - 21 W 23/14, juris, Rn. 3; OLG Schleswig…, Beschluss vom 13.12.2016 - 1 W 13/16, juris, Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2010 - 10 W 54/10, juris, Rn. 23).
  • OLG Schleswig, 13.12.2016 - 1 W 13/16

    Streitwertfestsetzung: Erhöhung des Streitwertes bei Hilfsaufrechnung

    Auszug aus OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22
    Rn. 18 c) Zwar unterbleibt nach h.M. eine Wertaddition im Falle der Hilfsaufrechnung - auch wenn die Regelung des § 45 Abs. 1 S.3 GKG unmittelbar nur im Verhältnis Klage und Widerklage sowie im Verhältnis Klageanspruch und Hilfsanspruch gilt - soweit die primäre Verteidigung und die Hilfsaufrechnung als einheitliche Verteidigung gegen den Klageanspruch gewertet werden können (KG…, Beschluss vom 15.08.2014 - 21 W 23/14, juris, Rn. 3; OLG Schleswig, Beschluss vom 13.12.2016 - 1 W 13/16, juris, Rn. 7; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25.11.2010 - 10 W 54/10, juris, Rn. 23).
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2021 - 16 W 43/21

    Hilfsaufrechnung; Hilfswiderklage; Wertaddition; wirtschaftliche Identität; …

    Auszug aus OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22
    Da im Gebührenstreitwertrecht nach einhelliger Ansicht stets eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten ist, setzt jede Wertaddition grundsätzlich - ungeschrieben - voraus, dass nicht dasselbe Interesse betroffen ist und es sich jeweils um Ansprüche mit einem eigenständigen - also voneinander unabhängigem - materiellen Wert handelt (arg. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG; vgl. BGH…, Beschluss vom 16.07.2015 - IX ZR 136/14, juris, Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2021 - 16 W 43/21, BeckRS 2021, 38141; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 05.02.2014 - 11 W 52/13 -, Rn. 7, juris;… Toussaint/Elzer, Kostenrecht, 52. Aufl., § 39 GKG Rn. 17;… Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 39 GKG Rn. 14;… zum sog. Additionsverbot wegen wirtschaftlicher Identität Zöller/Hergert, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, zu § 5, Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2014 - 11 W 52/13

    Gebührenstreitwertfestsetzung: Voraussetzungen einer Wertaddition bei Aufrechnung

    Auszug aus OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22
    Da im Gebührenstreitwertrecht nach einhelliger Ansicht stets eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten ist, setzt jede Wertaddition grundsätzlich - ungeschrieben - voraus, dass nicht dasselbe Interesse betroffen ist und es sich jeweils um Ansprüche mit einem eigenständigen - also voneinander unabhängigem - materiellen Wert handelt (arg. § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG; vgl. BGH…, Beschluss vom 16.07.2015 - IX ZR 136/14, juris, Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2021 - 16 W 43/21, BeckRS 2021, 38141; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 05.02.2014 - 11 W 52/13 -, Rn. 7, juris;… Toussaint/Elzer, Kostenrecht, 52. Aufl., § 39 GKG Rn. 17;… Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 39 GKG Rn. 14;… zum sog. Additionsverbot wegen wirtschaftlicher Identität Zöller/Hergert, Zivilprozessordnung, 34. Auflage, zu § 5, Rn. 8).
  • KG, 15.08.2014 - 21 W 23/14

    Identität von Primärverteidigung und Hilfsaufrechnung: Keine Streitwertaddition!

    Auszug aus OLG München, 07.07.2022 - 36 W 814/22
    Rn. 18 c) Zwar unterbleibt nach h.M. eine Wertaddition im Falle der Hilfsaufrechnung - auch wenn die Regelung des § 45 Abs. 1 S.3 GKG unmittelbar nur im Verhältnis Klage und Widerklage sowie im Verhältnis Klageanspruch und Hilfsanspruch gilt - soweit die primäre Verteidigung und die Hilfsaufrechnung als einheitliche Verteidigung gegen den Klageanspruch gewertet werden können (KG, Beschluss vom 15.08.2014 - 21 W 23/14, juris, Rn. 3; OLG Schleswig…, Beschluss vom 13.12.2016 - 1 W 13/16, juris, Rn. 7; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25.11.2010 - 10 W 54/10, juris, Rn. 23).
  • LAG München, 28.01.2025 - 3 Ta 181/24

    Gegenstandswert, Vergleich, Wertfestsetzung nach Zeitabschnitten

    § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG bringt den Grundgedanken des Streitwertrechts zum Ausdruck, dass derselbe Gegenstand nicht mehrfach bewertet werden darf (vgl. LAG Baden-Württemberg…, Beschluss vom 24.02.2020 - 5 Ta 12/20 - Rn. 11 m. w. Nachw.; OLG München Beschluss vom 07.07.2022 - 36 W 814/22 - 24 m. w. Nachw.), weshalb jede Wertaddition grundsätzlich - ungeschrieben - voraussetzt, dass nicht dasselbe Interesse betroffen ist und es sich jeweils um Ansprüche mit einem eigenständigen - also voneinander unabhängigen - materiellen Wert handelt (vgl. OLG München Beschluss vom 07.07.2022 - 36 W 814/22 - 24 m. w. Nachw.;… BeckOK KostR/Schindler, 47. Ed. 1.10.2024, GKG § 45 Rn. 25).
  • OLG Naumburg, 02.11.2023 - 2 U 44/20

    Konkludente Abnahme einer Werkleistung bei Nutzung ohne Mängelrüge; Fälligkeit …

    Diese können auch nicht in eine Eventualwiderklage umgedeutet werden, da die Widerklage unbedingt und nicht, auch nicht teilweise unter der innerprozessualen Bedingung erhoben wurde, dass die Hilfsaufrechnungen nicht durchgreifen (vgl. OLG München, Beschluss vom 07.07.2022, 36 W 814/22, NJW 2022, 2421, Rn. 17, Beck-online).

    § 45 Abs. 3 GKG; vgl. BGH, Beschluss vom 16.07.2015, IX ZR 136/14, BeckRS 2015, 13345 Rn. 4; Toussaint-Elzer, 53. Aufl., § 39 GKG Rn. 17; Schneider/Volpert/Fölsch, 3. Aufl., § 39 GKG Rn. 14; zum sog. Additionsverbot wegen wirtschaftlicher Identität Zöller-Herget, ZPO, 34. Aufl., zu ZPO § 5 Rn. 8; OLG München Beschluss vom 07.07.2022, 36 W 814/22, NJW 2022, 2421, beckonline).

  • OLG Nürnberg, 07.03.2023 - 11 U 3141/22

    Überraschende Klausel, unangemessene Benachteiligung, Rechtsmißbrauch, …

    Im Rahmen der Streitwertfestsetzung wirkt sich bei der Bemessung des Werts der Widerklage erhöhend nur der Anteil aus, der noch nicht Gegenstand der Entscheidung über die Hilfsaufrechnung war (OLG München NJW 2022, 2421 unter Hinweis auf den Rechtsgedanken des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG).
  • BGH, 21.06.2023 - IV ZR 324/22

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Streitwert: bis 260.000 EUR (…vgl. zum widerklagend geltend gemachten Feststellungsantrag die Senatsbeschlüsse vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76 Rn. 2, …und vom 14. Dezember 2016 - IV ZR 477/15, VersR 2017, 377 Rn. 14; vgl. ferner zur nur einmaligen Berücksichtigung wegen wirtschaftlicher Identität des im Wege der Hilfsaufrechnung und mit der Widerklage geltend gemachten Anspruchs aus dem Versicherungsvertrag OLG München, NJW 2022, 2421 Rn. 24).
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