Rechtsprechung
| KAG Mainz, 16.03.2012 - M 37/11 Sp |
Volltextveröffentlichungen (2)
- dcms.bistummainz.de
- zmv-online.de
Kostentragung für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes
Wird zitiert von ... (10)
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2013 - 6 S 32.13
Bundesbeamtin; Bundesministerium der Finanzen; Bundesrechnungshof; Prüfungsamt …
Kommt eine betragsmäßige Berechnung nicht in Betracht, ist eine Schätzung vorzunehmen; nur wenn es hierfür keine Anhaltspunkte gibt, ist auf den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (so ausdrücklich: VerfGH Bln., Beschluss vom 23. Januar 2013 - 37/11 -, Rn. 26 bei juris m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2013 - 6 L 56.13
Zum Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten in Eilverfahren
Kommt eine betragsmäßige Berechnung nicht in Betracht, ist eine Schätzung vorzunehmen; nur wenn es hierfür keine Anhaltspunkte gibt, ist auf den Auffangwert des § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (so ausdrücklich: VerfGH Bln., Beschluss vom 23. Januar 2013 - 37/11 -, Rn. 26 bei juris m.w.N.). - VG Magdeburg, 18.06.2015 - 9 A 376/14
Androhung eines Zwangsgeldes
Der dagegen erhobenen Klage (9 A 37/11 MD) gab das erkennende Gericht mit Urteil vom 26.08.2011 teilweise statt und hob den Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides lediglich insoweit auf, als darin ein Zwangsgeld angedroht wurde.Rn. 20 Soweit die Kläger vortragen, das Gericht habe die im Bescheid vom 22.09.2010 erfolgte Zwangsgeldandrohung mit Urteil vom 26.08.2011 aufgehoben (9 A 37/11 MD), so dass dies auch für dieses Verfahren gelten müsse, vermag das Gericht dem nicht zu folgen.
- EGMR, 20.05.2025 - 47604/13
AROUTSIDIS c. GRÈCE
35/11-2-2004 and 37/11-2-2004, the applicant was ordered to pay a fine of 13.882,50 euros (EUR) for the 2001 tax year and EUR 16.617,81 for the 2002 tax year.Rn. 19 The Greek Government argued that the claims for pecuniary damage were not causally linked with the alleged violations and that, in any case, the applicant had so far paid only a small part of the fines imposed, namely EUR 4.164,75 for the fine imposed by decision no. 35/11-2-2004 and EUR 2.549,68 for the fine imposed by decision no. 37/11-2-2004, that is a total amount of EUR 6, 714.43. They further contended that, should the Court find a violation, national legislation provides for the reopening of proceedings before the Supreme Administrative Court.
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 4 L 23.13
Streitwert; Konkurrentenstreit um Beförderungsstelle im Eilverfahren; Sicherung …
Die Auffangregelung des § 52 Abs. 2 GKG darf folglich erst dann herangezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Bestimmung des Streitwertes ausgeschöpft worden sind und sich ergibt, dass für ein bezifferbares Interesse des Klägers keinerlei Anhaltspunkte bestehen (vgl. VerfGH Bln, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 37/11 -, juris Rn. 26 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2021 - 1 L 41.20
Streitwert für eine Klage auf Ausstellung eines Bewohnerparkausweises
Daher darf die Auffangregelung des § 52 Abs. 2 GKG erst herangezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Bestimmung des Streitwertes ausgeschöpft worden sind und sich ergibt, dass für ein bezifferbares Interesse des Klägers keinerlei Anhaltspunkte gegeben sind (VerfGH Berlin, Beschluss vom 23. Januar 2013 - 37/11 - juris Rn. 26 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 12. September 2013 - OVG 4 L 23.13 - juris Rn. 4). - EGMR, 18.11.2025 - 62544/19
AD OSIGURITELNA POLISA SKOPJE AND OTHERS v. NORTH MACEDONIA and 7 other …
TS-37/11 from 11/04/2012;. - LSG Sachsen, 20.06.2013 - L 3 AL 90/12 Gegen eine solche zeitliche Erstreckung spricht unter anderem auch die dienstliche Stellungnahme der Kammervorsitzenden, die sie auf Grund eines Ablehnungsgesuches (Az. L 3 SF 37/11 AB) abgab.
- EGMR, 11.05.2023 - 47834/19
LALIK v. POLAND
The Constitutional Court in its judgment of 11 December 2012 (case no. K 37/11) held that:. - VG Münster, 23.09.2013 - 8 K 2050/12
Ausweisungsverfügung bzgl. eines heranwachsenden pakistanischen Staatsangehörigen …
Rn. 16 Am 4. Juli 2011 verurteilte ihn das Amtsgericht C. (8 Ls 93 Js 2882/10 (37/11)) unter Einbeziehung der Verurteilung vom 15. April 2011 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, räuberischer Erpressung und Diebstahls in 3 Fällen, davon in einem Fall versucht, zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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