Rechtsprechung
| AG Offenbach, 28.08.1979 - 37 C 1050/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsstreit bezüglich der Zahlung eines bestimmten Betrages als Nebenkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 27.05.2021 - 31 C 295/19
Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?
Wenn der Vermieter die geschuldeten Gemeinschaftsleistungen (z.B. ordnungsgemäß gereinigte Flure und Treppen) nicht voll zur Verfügung stellt bzw. die Tätigkeiten des Hausmeisters und/oder Gärtners nur unzulänglich sind, kann der Vermieter zwar ggf. nicht die vollen Kosten dafür bei der Abrechnung der Nebenkosten gegenüber den Mietern ansetzen (AG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.09.1995, Az.: 33 C 1355/95 - 76, u.a. in: WuM 1996, Seite 778; AG Offenbach, Urteil vom 28.08.1979, Az.: 37 C 1050/79, u.a. in: WuM 1980, Seite 114; Wall, in: WuM 2007, Seiten 8 f. = jurisPR-MietR 26/2006). - AG Brandenburg, 05.06.2025 - 30 C 17/24
Wann können die Vorauszahlungen erhöht werden?
Rn. 45 Herrscht insoweit Streit über den Umfang der Zahlungsverpflichtungen, so hat der Mieter dem entsprechend auch ein rechtliches Interesse im Sinne des § 256 ZPO an der Feststellung, dass er zur Zahlung geltend gemachter Nebenkosten nicht verpflichtet ist (LG Paderborn, Beschluss vom 28.07.2023, Az.: 1 T 19/23; AG Offenbach, Urteil vom 28.08.1979, Az.: 37 C 1050/79;… Both, in: Guhling/Günter, 3. Aufl. 2024, § 556 BGB, Rn. 153).
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