Rechtsprechung
| AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Kaufpreisrückzahlung aus einer Internetauktion; Zustandekommen eines Kaufvertrages über die Internet-Auktionsplattform Ebay mittels Sofortkauf-Option
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- juracontent.de
, S. 2 (Rechtsprechungsübersicht)
EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- LG Aachen, 15.12.2006 - 5 S 184/06
Anscheinsvollmacht bei Weitergabe der eBay-Kennung an einen Dritten
Auszug aus AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Handelnde befugt oder unbefugt den Internetanschluss eines anderen für eine Bestellung benutzt (…Palandt, 67. Aufl., § 164 Rn. 11; OLG München, NJW 2004, 1328; OLG Köln, NJW 2006, 1676; LG Aachen, CR 2007, 605).Ein solcher Fall ist jedoch vorliegend nicht gegeben (vgl. hierzu auch LG Aachen, CR 2007, 605).
Hierbei wird er zu Recht darauf vertrauen dürfen, dass dies die unter dem Mitgliedsnamen angemeldete Person ist (so auch LG Aachen, CR 2007, 605).
Denn nur dann ist sichergestellt, dass er über das Marktforum Ebay den vollen Namen und die volle Anschrift seines Vertragspartners erhält, unter der er zur Not gerichtlich gegen diesen vorgehen kann (LG Aachen, CR 2007, 605).
Dies ist lediglich eine Frage der Zahlungsmodalität (so auch LG Aachen, CR 2007, 605).
Hiernach kann sich der Kläger zu Recht auf das Bestehen einer Rechtsscheinhaftung des Beklagten in Form einer Duldungsvollmacht berufen (so auch LG Aachen, CR 2007, 605).
- OLG München, 05.02.2004 - 19 U 5114/03
Rechtsfolgen der Beteiligung an einer Internet-Auktion unter fremdem …
Auszug aus AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06
Indem die Streitverkündete den Account des Beklagten benutzte, hat sie "unter" (nicht "in") fremdem Namen gehandelt (vgl. hierzu auch OLG München, NJW 2004, 1328; LG Berlin, NJW 2003, 3493).Ein Geschäft des Namensträgers ist anzunehmen, wenn das Auftreten des Handelnden auf eine bestimmte andere Person hinweist und die andere Partei der Ansicht sein durfte, der Vertrag komme mit dieser Person zustande (BGH, NJW-RR 1988, 814 [BGH 18.01.1988 - II ZR 304/86] ; OLG München, NJW 2004, 1328;… vgl. Palandt, 67. Aufl. § 164, Rn. 11).
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Handelnde befugt oder unbefugt den Internetanschluss eines anderen für eine Bestellung benutzt (…Palandt, 67. Aufl., § 164 Rn. 11; OLG München, NJW 2004, 1328; OLG Köln, NJW 2006, 1676; LG Aachen, CR 2007, 605).
Die Tatsache, dass der Beklagte davon ausging, durch eine Auktion unter seinem Mitgliedsnamen nicht verpflichtet zu werden, ist unerheblich, wie § 164 Abs. 2 BGB für den vergleichbaren Fall eines Rechtsfolgenirrtums zeigt (so auch OLG München, NJW 2004, 1328).
- LG Berlin, 01.10.2003 - 18 O 117/03
Zum Gefahrübergang bei ebay-Kauf
Auszug aus AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06
Indem die Streitverkündete den Account des Beklagten benutzte, hat sie "unter" (nicht "in") fremdem Namen gehandelt (vgl. hierzu auch OLG München, NJW 2004, 1328; LG Berlin, NJW 2003, 3493).Der Käufer orientiert sich gerade bei Ebay regelmäßig an den positiven Bewertungen des Verkäufers und vertraut darauf, mit diesem den Vertrag zu schließen (vgl. auch LG Berlin, NJW 2003, 3493 [LG Berlin 01.10.2003 - 18 O 117/03] ).
- BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05
Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim …
Auszug aus AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06
Demnach kommt es vorliegend darauf an, ob der Beklagte planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen ein Entgelt angeboten hat (vgl. BGH NJW 2006, 2250 [BGH 29.03.2006 - VIII ZR 173/05] ). - OLG Koblenz, 17.10.2005 - 5 U 1145/05
Kaufmannseigenschaft eines sog. eBay-Powersellers; Schadensminderungspflicht des …
Auszug aus AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06
Zwar trifft nach zustimmungswürdiger Ansicht den als Powerseller Auftretenden die Beweislast dafür, dass er nicht als Unternehmer anzusehen ist (vgl. hierzu OLG Koblenz, NJW 2006, 1438 [OLG Koblenz 17.10.2005 - 5 U 1145/05] ). - BGH, 07.11.2001 - VIII ZR 13/01
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Auszug aus AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06
Der bei der Internet-Auktion geschlossene Kaufvertrag der Parteien kam nicht nach § 156 BGB durch den Zuschlag eines Auktionators zustande, sondern durch Willenserklärungen - Angebot und Annahme - der Parteien gemäß §§ 145 ff. BGB (vgl. BGH, NJW 2005, 53 [BGH 03.11.2004 - VIII ZR 375/03] ; BGHZ 149, 129, 133 ff.). - BGH, 03.11.2004 - VIII ZR 375/03
Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Interent-Auktionen gewerblicher Anbieter …
Auszug aus AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06
Der bei der Internet-Auktion geschlossene Kaufvertrag der Parteien kam nicht nach § 156 BGB durch den Zuschlag eines Auktionators zustande, sondern durch Willenserklärungen - Angebot und Annahme - der Parteien gemäß §§ 145 ff. BGB (vgl. BGH, NJW 2005, 53 [BGH 03.11.2004 - VIII ZR 375/03] ; BGHZ 149, 129, 133 ff.). - OLG Köln, 13.01.2006 - 19 U 120/05
Zustandekommen von Verträgen über Internet-Plattformen
Auszug aus AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06
Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Handelnde befugt oder unbefugt den Internetanschluss eines anderen für eine Bestellung benutzt (…Palandt, 67. Aufl., § 164 Rn. 11; OLG München, NJW 2004, 1328; OLG Köln, NJW 2006, 1676; LG Aachen, CR 2007, 605). - BGH, 18.01.1988 - II ZR 304/86
Auslegung eines Antrags als Feststellungsantrag - Rechtsschutzinteresse für die …
Auszug aus AG Saarbrücken, 15.02.2008 - 37 C 1251/06
Ein Geschäft des Namensträgers ist anzunehmen, wenn das Auftreten des Handelnden auf eine bestimmte andere Person hinweist und die andere Partei der Ansicht sein durfte, der Vertrag komme mit dieser Person zustande (BGH, NJW-RR 1988, 814 [BGH 18.01.1988 - II ZR 304/86] ; OLG München, NJW 2004, 1328;… vgl. Palandt, 67. Aufl. § 164, Rn. 11).
- AG Bremen, 10.03.2011 - 9 C 58/10
Beweislast für Vertragsschluss mit Internetauktionshaus
Die Rechtsscheinshaftung für Internet-Vertragsabschlüsse eines Dritten nach Überlassung der e...-Kennung und des Passworts wird insbesondere mit Schützwürdigkeitserwägungen begründet (vgl. etwa: LG Aachen, CR 2007, 605; AG Saarbrücken, Urteil vom 15.02.2008, 37 C 1251/06): Ein Käufer, der mit der Zahlung des Kaufpreises in Vorleistung tritt, habe ein natürliches Interesse daran zu erfahren, wer sein Vertragspartner ist.
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