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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2560
VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98 (https://dejure.org/1998,2560)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.10.1998 - 37-VIII-98 (https://dejure.org/1998,2560)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 37-VIII-98 (https://dejure.org/1998,2560)
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 09.11.1995 - 20-VIII-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98
    Eine weitergehende einstweilige Anordnung kann nicht ergehen, da ein Gesetz nur unter strengen Voraussetzungen suspendiert werden darf (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 09.11.1995 - Vf. 20-VIII-95 -, JbSächsOVG 3, 107) und diese nicht vorliegen.

    ausgesetzt (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [110 f. m.w.N.]).

    cc) Die Gefahr einer Wiederholung der für das Jahr 1999 anstehenden Kommunalwahlen rechtfertigt ebensowenig einen Aufschub des Inkrafttretens der angegriffenen Regelungen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [110 f.]).

  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98
    Der Verfassungsgerichtshof berücksichtigt hierbei, dass einerseits in die Folgenabwägung auch die jeder kommunalen Neugliederung immanenten Vollzugsfolgen einzubeziehen sind (ebenso BVerfGE 91, 70 [75 f. m.w.N.]), andererseits aber die Sicherungsfunktion der einstweiligen Anordnung deren Erlass nur gebietet, soweit durch den Gesetzesvollzug ein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Schaden droht oder vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. BVerfGE 91, 70 [77 m.w.N.]).

    bb) Erließe der Verfassungsgerichtshof die einstweilige Anordnung nicht und erwiese sich das Hauptsacheverfahren als begründet, wäre das Eingliederungsgesetz Zwikkau zunächst in der vom Gesetzgeber vorgesehenen Weise vollzogen und mit seiner Aufhebung die Antragstellerin als eigenständige Gebietskörperschaft wiederhergestellt (vgl. BVerfGE 91, 70 [77]).

    aa) Die spezifische Situation der Gemeinden in den neuen Bundesländern ist für die Folgenabwägung ohne Belang (vgl. BVerfGE 91, 70 [77 f.]).

  • VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 41-VIII-98
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98
    Diese Beeinträchtigungen ließen sich aber in absehbarer Zeit beseitigen, zumal sich die Antragstellerin bis zu einer abschließenden Entscheidung im Hauptsacheverfahren durch eine - in § 9 des Eingliederungsgesetzes vorgesehene - Ortschaftsverfassung als eigenständige Selbstverwaltungseinheit erhalten und hierdurch die Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung festigen kann (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22.10.1998 - Vf. 41-VIII-98 -).

    Es ist auch nicht daran zu zweifeln, dass die Bürger der Antragstellerin diese nach einer zwischendurch vollzogenen Eingliederung in die Stadt Zwickau als Gebietskörperschaft wieder annähmen und die örtliche Gemeinschaft alsbald erstarkte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22.10.1998 - Vf. 41-VIII-98 -).

  • VerfGH Sachsen, 21.07.1994 - 30-VIII-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98
    Bei der demnach gebotenen Folgenabwägung (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 100 [103]; 3, 107 [111]) ist dem Vollzug des Eingliederungsgesetzes Zwickau Vorrang vor dessen Suspendierung einzuräumen.
  • VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98

    Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren bei Gemeindeeingliederung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98
    Die Stadt Zwickau und der Freistaat Sachsen werden verpflichtet, bis zur Entscheidung über das von der Gemeinde Mosel gegen das Gesetz zur Eingliederung von Gemeinden und Gemeindeteilen in die Stadt Zwickau (Eingliederungsgesetz Zwickau) vom 24.08.1998 (…SächsGVBl. 1998, S. 468) eingeleitete Normenkontrollverfahren auf kommunalen Antrag - Vf. 54-VIII-98 - keine aufschiebbaren Entscheidungen oder Maßnahmen zu treffen, die der Antragstellerin im Falle ihres Obsiegens die Wiederherstellung ihrer Selbständigkeit unzumutbar erschwerten oder ihr nicht wiedergutzumachende Nachteile einbrächten.
  • VerfGH Sachsen, 23.06.1994 - 22-VIII-93
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98
    Insoweit könnte die Antragstellerin durch die angegriffene Eingemeindung unmittelbar in ihrem Recht aus Artikel 88 Abs. 2 SächsVerf verletzt sein (vgl. zur Antragsbefugnis: SächsVerfGH, Urteil vom 23.06.1994 - Vf. 8-VIII 93 -, JbSächsOVG, 2, 52 [54 ff.]), da sie durch den Verlust ihrer Eigenständigkeit zentral in ihrer Selbstverwaltungsgarantie betroffen wird (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 23.06.1994 - Vf. 22-VIII-93 -, JbSächsOVG 2, 61 [69]) und nicht als von vornherein.
  • VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98

    Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren bei Gemeindeeingliederung

    Sie hat substantiiert vorgetragen, durch die von ihr beanstandete Eingemeindung möglicherweise unmittelbar in ihrem Recht aus Artikel 88 Abs. 1 und 2 SächsVerf verletzt zu sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22.10.1998 - Vf. 37-VIII-98 -).

    Wie der Verfassungsgerichtshof bereits im Verfahren der einstweiligen Anordnung ausgeführt hat (Beschluss vom 22.10.1998 - Vf. 37-VIII-98 -), kann die Eingliederung von Gemeinden gegen deren Willen allein durch Gesetz beschlossen werden, sodass es sich bei etwaigen Äußerungen eines Ministers ausschließlich um politische Absichtserklärungen gehandelt haben könnte, die - der Antragstellerin erkennbar - von vornherein ohne rechtliche Bedeutung hätten bleiben müssen.

  • VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 55-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau …

    aa) Der Eingriff in das Gemeindegebiet der Antragstellerin ist nicht derart zentral, dass sich eine mögliche Verletzung der in Art. 82 Abs. 2 Sächs- Verf oder Art. 84 bis 89 SächsVerf genannten Rechte von selbst verstünde (vgl. dazu: SächsVerfGH, Urteil vom 10.11.1994 - Vf. 29-VIII-94 - JbSächs- OVG 2, 110 [117]; SächsVerfGH, Beschluss vom 22.10.1998 - Vf. 37-VIII-98 -).

    Hierbei hat es sich erkennbar um politische Meinungsäußerungen gehandelt, die gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgeber keinen Vertrauensschutz begründen konnten (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22.10.1998 - Vf. 37-VIII-98 -).

  • VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 19-VIII-08

    Einkreisung einer bisher kreisfreien Stadt

    Sie hat substantiiert vorgetragen, durch die Einkreisung unmittelbar in ihren Rechten aus Art. 82 Abs. 2 SächsVerf verletzt zu sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Oktober 1998 - Vf. 37-VIII-98).
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