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| AG Kleve, 21.03.2003 - 38 IK 2/02 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- AG Göttingen, 21.05.2002 - 74 IK 154/00
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …
Auszug aus AG Kleve, 21.03.2003 - 38 IK 2/02
Rn. 24 Schließlich ist der Hinweis des Schuldners auf die Einbeziehung seines Verfahrensbevollmächtigten in diesem Zusammenhang belanglos: Wenn der Schuldner durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Angaben übernimmt, dann muss er die Konsequenzen für ein mögliches Fehlverhalten seines Bevollmächtigten tragen (vgl. LG N Rpfleger 2002, 222 m.w.N.; AG H ZInsO 2002, 544; RPfl 2003, 11). - LG Mainz, 14.12.2001 - 8 T 123/01
Auszug aus AG Kleve, 21.03.2003 - 38 IK 2/02
Rn. 24 Schließlich ist der Hinweis des Schuldners auf die Einbeziehung seines Verfahrensbevollmächtigten in diesem Zusammenhang belanglos: Wenn der Schuldner durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Angaben übernimmt, dann muss er die Konsequenzen für ein mögliches Fehlverhalten seines Bevollmächtigten tragen (vgl. LG N Rpfleger 2002, 222 m.w.N.; AG H ZInsO 2002, 544; RPfl 2003, 11).
- LG Kaiserslautern, 30.05.2006 - 1 T 40/06
Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Restschuldbefreiung durch das …
Denn wegen des eindeutigen Wortlauts des § 289 Abs. 1 Satz 1 InsO ("im Schlusstermin ' ) i.V.m. § 290 Abs. 1 und 2 InsO vertritt die Kammer vertritt die Ansicht, dass Versagungsgründe nur bis zum Ende des Schlusstermins geltend gemacht werden können (so auch OLG Celle ZVI 2 002, 29; LG Kleve, Beschluss vom 29. April 2003, Az.: 4 T 104/03, zit. nach Juris; LG München, Beschluss vom 17. Juli 2001, Az.: 14 T 12087/01, zit. nach Juris; AG Hamburg, Beschluss vom 7. September 2005, Az. : 68g IK 46/04, zit. nach Juris; AG Kleve, Beschluss vom 21. März 2003, Az. : 38 IK 2/02, zit. nach Juris; MünchKomm-InsO/Stephan § 290 Rn 20;… Uhlenbruck/Vallender, InsO, § 290 Rdnr. 11; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO, § 290 Rn 6;… a.A. Kohte/Ahrens/Grote, Verfahrenskostenstundung , Rest Schuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren, 2. Aufl., § 290 Rn 59; FK-Ahrens, § 290 InsO Rn 59). - LG Kaiserslautern, 30.05.2006 - 1 T 4/06
Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Restschuldbefreiung durch das …
Denn wegen des eindeutigen Wortlauts des § 289 Abs. 1 Satz 1 InsO ("im Schlusstermin " ) i.V.m. § 290 Abs. 1 und 2 InsO vertritt die Kammer vertritt die Ansicht, dass Versagungsgründe nur bis zum Ende des Schlusstermins geltend gemacht werden können (so auch OLG Celle ZVI 2 002, 29; LG Kleve, Beschluss vom 29. April 2003, Az.: 4 T 104/03, zit. nach Juris; LG München, Beschluss vom 17. Juli 2001, Az.: 14 T 12087/01, zit. nach Juris; AG Hamburg, Beschluss vom 7. September 2005, Az.: 68g IK 46/04, zit. nach Juris; AG Kleve, Beschluss vom 21. März 2003, Az.: 38 IK 2/02, zit. nach Juris; MünchKomm-InsO/Stephan § 290 Rdnr.20;… Uhlenbruck/Vallender, InsO, § 290 Rdnr. 11; Kübler/Prütting/Wenzel, InsO, § 290 Rdnr.6;… a.A. Kohte/Ahrens/Grote, Verfahrenskostenstundung , Rest Schuldbefreiung und Verbraucherinsolvenzverfahren, 2. Aufl., § 290 Rdnr.59; FK-Ahrens, § 290 InsO Rdnr.59).
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