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   VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 38-VIII-99   

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VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 38-VIII-99 (https://dejure.org/1999,17530)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17.06.1999 - 38-VIII-99 (https://dejure.org/1999,17530)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 38-VIII-99 (https://dejure.org/1999,17530)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 38-VIII-99
    Hierdurch soll der Wille der Bevölkerung erforscht werden, um ihn bei der Abwägung berücksichtigen zu können (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]; ders. DÖV 1975, 500 [501]).

    Die innere Ablehnung der Bürger und die damit verbundenen Erschwernisse bei der Verwirklichung des Neugliederungsvorhabens sind aber nur ein Umstand unter vielen, den der Gesetzgeber bei der Ermittlung des Gemeinwohls zu bedenken hat (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]).

    Dies folgt im Ausgangspunkt bereits daraus, dass Artikel 88 Abs. 2 Satz 2 SächsVerf die Auflösung einer Gemeinde gegen deren Willen - und damit auch jenen ihrer Bürger - zulässt und diese Wertentscheidung nicht durch eine Überbetonung des Bürgerwillens unterlaufen werden darf (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [20 f.]).

    Der Systemtreue kommt beim Abwägungsvorgang besonderes Gewicht zu, sodass ein Festhalten an den leitsatzgerechten Einwohnerzahlen allenfalls zu beanstanden wäre, wenn dieser wegen besonderer Verhältnisse kein Eigenwert zukäme und die Leitsätze hierdurch von keinem einleuchtenden Grund mehr getragen wären (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [23]).

  • VerfGH Sachsen, 09.11.1995 - 20-VIII-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 38-VIII-99
    Dabei prüft der Verfassungsgerichtshof nur, ob - im Lichte der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie betrachtet verfassungsrechtlich legitime Reformziele verwirklicht werden sollen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [116]).

    Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer dem verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Weder der Gesetzesbegründung und den Sitzungsprotokollen noch dem Vortrag der Antragstellerin läßt sich entnehmen, in wie weit weitere Daten geeignet gewesen sein sollten, in irgendeiner Weise auf die Entscheidungsfindung einzuwirken (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [121]).

    JbSächsOVG 3, 107 [119]).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 38-VIII-99
    Insoweit hat der Verfassungsgerichtshof zunächst darüber zu befinden, ob Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers offensichtlich und eindeutig widerlegbar sind oder den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (SächsVerfGH SächsVBl. 1997, 79 [80]; vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer dem verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Der Verfassungsgerichtshof verkennt dabei nicht, dass die geringe Akzeptanz einer Neugliederungsentscheidung - soweit rational begründet - gegen eine ansonsten angezeigte Gemeindegebietsreform sprechen kann (vgl. BVerfGE 86, 90 [111]).

  • VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 125-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Gemeindegebietsreformgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 38-VIII-99
    I. Mit ihrem Hauptsacheantrag (Vf. 125-VIII-98) wendet sich die Antragstellerin gegen § 8 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Gemeindegebietsreform in der Planungsregion Chemnitz-Erzgebirge (Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge) vom 28. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 582), durch das sie zum 01. Januar 1999 in die Stadt Elterlein eingegliedert und diese zum Anschluss an die zwischen der Stadt Geyer und der Gemeinde Tannenberg bestehende Verwaltungsgemeinschaft verpflichtet wurde.

    Zur Sicherung ihres Antrages nach Artikel 90 SächsVerf (Vf. 125-VIII-98) begehrt die Antragstellerin den Erlass einer weiteren einstweiligen Anordnung folgenden Inhalts:.

    3. Dem Freistaat Sachsen und der Stadt Elterlein wird aufgetragen, dafür zu sorgen, dass dem Bürgermeister der Gemeinde Hermannsdorf, Herrn Joachim Hadlich, für die Dauer des verfasssungsgerichtlichen Verfahrens alle finanziellen, sachlichen und personellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Durchführung des Verfahrens und für die Überwachung des verfassungsgerichtlichen Beschlusses vom 28. Januar 1999 (Vf. 125-VIII-98) notwendig sind.

  • VerfGH Sachsen, 10.11.1994 - 29-VIII-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 38-VIII-99
    Um dem Zweck der Anhörung zu genügen, müssen das Gesetzgebungsvorhaben ergebnisoffen geführt werden und die Stellungnahmen der Gebietskörperschaften in die Entscheidungsfindung eingehen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [119 f.]).

    Darüber hinaus dient es der Information des Gesetzgebers, der hierdurch sicherstellt, dass er eine umfassende und zuverlässige Kenntnis von allen abwägungserheblichen Belangen rechtlicher und tatsächlicher Art erlangt (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 61 [72]; SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [120]).

  • VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95

    Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 38-VIII-99
    (1.3) Weitergehende Recherchen waren entbehrlich, da der Sächsische Landtag innerhalb der ihm durch die Verfassung und die eigene Handhabung gesetzten Schranken grundsätzlich eigenverantwortlich darüber zu befinden hat, wie er den Zugang zum erforderlichen Tatsachenmaterial sucht (vgl. ThürVerfGH NVwZ-RR 1997, 639 [644]).
  • StGH Baden-Württemberg, 25.04.1975 - GR 6/74

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 38-VIII-99
    Hierdurch soll der Wille der Bevölkerung erforscht werden, um ihn bei der Abwägung berücksichtigen zu können (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]; ders. DÖV 1975, 500 [501]).
  • VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 54-VIII-98

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 38-VIII-99
    a) Sie hat substantiiert vorgetragen, durch ihre Eingemeindung möglicherweise unmittelbar in ihrem Recht aus Artikel 88 Abs. 1 und 2 SächsVerf verletzt zu sein (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22.10.1998 - Vf. 37-VIII-98 - SächsVerfGH SächsVBl. 1999, 82).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 126-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 125-VIII-98

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.06.1999 - 38-VIII-99
    Ein erster Antrag auf einstweilige Anordnung (Vf. 126-VIII-98) war darauf gerichtet, das Gemeindegebietsreformgesetz Chemnitz-Erzgebirge bis zur Entscheidung über ihren Antrag auf kommunale Normenkontrolle außer Kraft zu setzen.
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2001 - 76-VIII-01

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen aufschiebbare Maßnahmen und

    Soweit die Antragstellerin das In-Kraft-Treten von Artikel 3 Nr. 2 lit. c) KomRÄndG hinausgeschoben haben will, steht einem Erfolg ihres Begehrens bereits entgegen, dass der entsprechende Hauptsacheantrag offensichtlich unzulässig ist und deshalb der Erlass einer einstweiligen Anordnung ausscheidet (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 100 [101]; SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 1999 - Vf. 38-VIII-99).
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2001 - 83-VIII-01

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen aufschiebbare Maßnahmen und

    Der Antrag bleibt ohne Erfolg, da eine einstweilige Anordnung nach § 10 Abs. 1, § 15 SächsVerfGHG i.V.m. § 32 BVerfGG mangels einer der Antragstellerin nach jetzigem Sach- und Erkenntnisstand im Verfahren der Hauptsache zukommenden Antragsbefugnis nicht ergehen kann (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 100 [101]; SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juni 1999 - Vf. 38-VIII-99 -).
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2002 - 90-VIII-01

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen aufschiebbare Maßnahmen und

    Soweit die Antragstellerin das In-Kraft-Treten von Artikel 3 Nr. 2 lit. c) KomRÄndG hinausgeschoben haben will, steht einem Erfolg ihres Begehrens bereits entgegen, dass der entsprechende Hauptsacheantrag offensichtlich unzulässig ist und deshalb der Erlass einer einstweiligen Anordnung ausscheidet (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 100 [101]; SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 1999 - Vf. 38-VIII-99).
  • VerfGH Sachsen, 10.01.2002 - 95-VIII-01

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen aufschiebbare Maßnahmen und

    Soweit die Antragstellerin Vollzugsfolgen im Zusammenhang mit dem In-Kraft-Treten von Artikel 3 Nr. 2 lit. c) KomRÄndG verhindert haben will, steht einem Erfolg ihres Begehrens bereits entgegen, dass der entsprechende Hauptsacheantrag offensichtlich unzulässig ist und deshalb der Erlass einer einstweiligen Anordnung ausscheidet (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 100 [101]; SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 1999 - Vf. 38-VIII-99).
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