Rechtsprechung
| RG, 10.10.1906 - Rep. I. 386/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Feriensache; Wechselsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 64, 164
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.03.1953 - I ZR 49/52
Rechtsmittel
Diese Ansicht ist von jeher von dem I. Zivilsenat des Reichsgerichts vertreten worden (Entscheidung vom 4. Juli 1898 SeuffArch Bd. 52 Nr. 188, vom 10. Oktober 1906 RGZ 64, 164, vom 27. März 1907 JW 1907 S. 313, vom 13. März 1912 RGZ 78 S. 316).Entscheidend war dabei, daß § 200 Abs. 2 Ziff. 6 GVG nicht zwischen Ansprüchen aus Wechseln, die im Wechselprozeß, und solchen scheide, die im ordentlichen Verfahren geltend gemacht würden, und dazu auch kein innerer Grund vorgelegen habe, weil alle Wechselansprüche nach der Natur des Wechselverkehrs der Beschleunigung bedürften (RGZ 64, 164).
- BGH, 19.09.1955 - II ZR 164/55
Wechselnachverfahren als Feriensache
Die gleiche Ansicht hat das Reichsgericht in seinem Beschluß vom 10. Oktober 1906 (RGZ 64, 164/165) vertreten.
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