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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17246
LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07 (https://dejure.org/2008,17246)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2008 - 39 O 144/07 (https://dejure.org/2008,17246)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2008 - 39 O 144/07 (https://dejure.org/2008,17246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Nebenintervention eines Streithelfers bei verspäteter Erklärung des Beitritts und fehlenden Belegen der Aktionärseigenschaft; Rechtliche Ausgestaltung von Mängeln bei der Einberufung der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG); Zulässigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 11.08.2006 - 15 W 110/05

    Bewertungsgrundsätze bei Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07
    Weitere Anhaltspunkte haben die Kläger, die die Darlegungslast für die Voraussetzung der §§ 21, 22 WPHG tragen (vgl. OLG Düsseldorf AG 2007, 363 ff.; AG 2006, 202 ff.), nicht vorgetragen.

    Der Bericht des Hauptaktionärs ist nämlich ausreichend, wenn eine Plausibilitätskontrolle möglich ist (OLG Düsseldorf AG 2007, 363).

    Eine Parallelprüfung ist nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, von der abzuweichen kein Anlass besteht, zulässig (vgl. BGH ZIP 2006, 2080 ff.; OLG Düsseldorf AG 2007, 363; OLG Frankfurt ZIP 2008, 138 ff.).

    Eine Bestellung der von der Hauptaktionärin vorgeschlagenen Prüfer ist unbedenklich (BGH ZIP 2006, 2080 ff.; OLG Düsseldorf AG 2005, 654 ff.; OLG Düsseldorf AG 2007, 363 ff.; OLG Hamm ZIP 2005, 1457).

    Etwaige unzureichende Informationen gehören damit zu den abfindungswertbezogenen Informationsmängeln, die ausschließlich im Spruchverfahren geltend zu machen sind (OLG Düsseldorf AG 2007, 363 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 15 W 38/05

    Keine Beteiligung der Nebenintervenienten der Anfechtungsklage als …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07
    Eine Bestellung der von der Hauptaktionärin vorgeschlagenen Prüfer ist unbedenklich (BGH ZIP 2006, 2080 ff.; OLG Düsseldorf AG 2005, 654 ff.; OLG Düsseldorf AG 2007, 363 ff.; OLG Hamm ZIP 2005, 1457).

    Das Gericht ist zur Ablehnung des vom Hauptaktionär vorgeschlagenen Sachverständigen nur verpflichtet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die fehlende Unabhängigkeit bestehen (OLG Düsseldorf AG 2005, 654 ff.).

    Bewertungsbezogene Mängel rechtfertigen nicht die Anfechtung des Squeeze out (OLG Düsseldorf AG 2005, 654 ff.; OLG Frankfurt ZIP 2008, 138 ff.).

    Die Kläger müssen nämlich die Fragen, deren unzureichende Beantwortung sie rügen, darlegen (OLG Düsseldorf AG 2005, 654 ff.; OLG Düsseldorf AG 2004, 207 ff.).

  • BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04

    Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07
    Rn. 72 Die Vorschriften zum Squeeze out sind verfassungsgemäß (vgl. BVerfG ZIP 2007, 1261 ff.; BGH ZIP 2006, 2080 ff.).

    Diese Regelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG ZIP 2007, 1261 ff.).

    Rn. 103 Soweit moniert wird, dass die Bankgarantie den etwaigen Erhöhungsbetrag aus einem Spruchverfahren und dessen Verzinsung nicht umfasst, ist das unerheblich, weil die Bankgarantie diese Beträge nicht erfassen muss; es reicht aus, wenn die Bankgarantie sich auf die in der Hauptversammlung beschlossene Barabfindung bezieht (BVerfG ZIP 2007, 1261 ff.; BGH ZIP 2005, 2107 ff.).

  • OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 5 W 22/07

    Aktiengesellschaft: Neues Freigabeverfahren für ein Squeeze-out nach …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07
    Eine Parallelprüfung ist nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, von der abzuweichen kein Anlass besteht, zulässig (vgl. BGH ZIP 2006, 2080 ff.; OLG Düsseldorf AG 2007, 363; OLG Frankfurt ZIP 2008, 138 ff.).

    Bewertungsbezogene Mängel rechtfertigen nicht die Anfechtung des Squeeze out (OLG Düsseldorf AG 2005, 654 ff.; OLG Frankfurt ZIP 2008, 138 ff.).

    Inhaltliche Mängel des Prüfberichts machen diesen nämlich nicht unwirksam (OLG Hamm ZIP 2005, 1457 ff.; OLG Frankfurt ZIP 2008, 138 ff.).

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07
    Rn. 72 Die Vorschriften zum Squeeze out sind verfassungsgemäß (vgl. BVerfG ZIP 2007, 1261 ff.; BGH ZIP 2006, 2080 ff.).

    Eine Parallelprüfung ist nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte, von der abzuweichen kein Anlass besteht, zulässig (vgl. BGH ZIP 2006, 2080 ff.; OLG Düsseldorf AG 2007, 363; OLG Frankfurt ZIP 2008, 138 ff.).

    Eine Bestellung der von der Hauptaktionärin vorgeschlagenen Prüfer ist unbedenklich (BGH ZIP 2006, 2080 ff.; OLG Düsseldorf AG 2005, 654 ff.; OLG Düsseldorf AG 2007, 363 ff.; OLG Hamm ZIP 2005, 1457).

  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 27 W 3/05

    Zum Freigabeverfahren bei Aufhebung der Registersperre eines angefochtenen …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07
    Eine Bestellung der von der Hauptaktionärin vorgeschlagenen Prüfer ist unbedenklich (BGH ZIP 2006, 2080 ff.; OLG Düsseldorf AG 2005, 654 ff.; OLG Düsseldorf AG 2007, 363 ff.; OLG Hamm ZIP 2005, 1457).

    Inhaltliche Mängel des Prüfberichts machen diesen nämlich nicht unwirksam (OLG Hamm ZIP 2005, 1457 ff.; OLG Frankfurt ZIP 2008, 138 ff.).

  • BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bemessung der Entschädigung des …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07
    Ihre Auffassung ist jedenfalls nicht verfassungswidrig; nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss nämlich nicht zwingend der Kurs zum Bewertungsstichtag zugrunde gelegt werden; es kann auch auf einen Kurs vor Bekanntgabe der Kapitalmaßnahme zurückgegriffen werden, weil der maßgebliche Stichtag verfassungsrechtlich nicht vorgegeben ist (vgl. BVerfG WM 2007, 73 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07
    Die Kläger müssen nämlich die Fragen, deren unzureichende Beantwortung sie rügen, darlegen (OLG Düsseldorf AG 2005, 654 ff.; OLG Düsseldorf AG 2004, 207 ff.).
  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 182/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine ungenaue …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07
    Jedenfalls fehlt einem etwaigen Verstoß jegliche Relevanz (siehe BGH DStR 2007, 1493).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 16 U 137/04

    Durchführung des Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-out-Verfahren) …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07
    Weitere Anhaltspunkte haben die Kläger, die die Darlegungslast für die Voraussetzung der §§ 21, 22 WPHG tragen (vgl. OLG Düsseldorf AG 2007, 363 ff.; AG 2006, 202 ff.), nicht vorgetragen.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
  • LG Düsseldorf, 11.05.2007 - 39 O 28/06

    Einwendungen von Aktionären gegen die Zustimmung zum Beherrschungsvertrag und …

  • LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 229/07

    Klageerhebung von Minderheitsaktionären steht der Eintragung des streitigen …

  • LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 229/07

    Klageerhebung von Minderheitsaktionären steht der Eintragung des streitigen …

    Es wird gemäß §§ 327 e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG festgestellt, dass die Erhebung der beim Landgericht Düsseldorf unter dem führenden Aktenzeichen 39 0 144/07 anhängigen Klagen der Antragsgegner gegen den Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Antragstellerin vom 17.08.2007 über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Antragstellerin (Minderheitsaktionäre) auf die Aaaaaa, Bbbbb (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (TOP 6) der Eintragung des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegen steht.

    Wegen der Einzelheiten zur Gesellschafterstruktur der Ggggg wird auf Seite 7 ff. des Berichts der Hauptaktionärin (Anlage B 4 zum Verfahren 39 O 144/07) verwiesen.

    Die Klagen wurden zum führenden Verfahren 39 O 144/07 verbunden.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die einzelnen Klageschriften der zum Verfahren 39 O 144/07 verbundenen Ausgangsverfahren und die Gründe Bezug genommen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Antragsschrift, die Klageerwiderung vom 19.12.2007 im Verfahren 39 O 144/07 sowie die Gründe verwiesen.

    Rn. 18 Sie wiederholen ihren Vortrag aus dem Klageverfahren 39 O 144/07.

    Rn. 19 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze dieses Rechtsstreits sowie des Verfahrens 39 O 144/07 nebst Anlagen Bezug genommen.

    Rn. 53 Die Hauptaktionärin verfügte vor und nach dem Übertragungsverlangen über mehr als 95 % der Aktien der Antragstellerin, wie durch die Bescheinigung vom 25.02.2008 (Bl. 294 der Akte 39 O 144/07) belegt wird.

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2008 - 6 W 30/08

    Zum Inhalt des Freigabeverfahrens - Keine normative Ergänzung des § 21 Abs. 1 …

    Mit ihren bis zum 17. September 2007 beim Landgericht Düsseldorf eingegangenen und zwischen dem 8. Oktober und 30. November 2007 zugestellten und unter dem Aktenzeichen 39 O 144/07 geführten Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen unter anderem gegen den zu TOP 6 der Hauptversammlung vom 17. August 2007 gefassten Übertragungsbeschluss haben die Antragsgegner insbesondere gerügt, dass die Hauptaktionärin wegen unterlassener Meldungen nach den §§ 28, 21, 22 WpHG ihre Stimmrechte verloren habe und in der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt gewesen sei.

    Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die Antragsschrift vom 19. Dezember 2007, die Klageerwiderung in dem Verfahren 39 O 144/07 vom gleichen Tage sowie die diesen Schriftsätzen beigefügten Anlagen Bezug genommen.

    Wegen des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die zwischen den Verfahrensbeteiligten gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen sowie den Inhalt der Akten des Ausgangsverfahrens - I-6 U 69/08 Oberlandesgericht Düsseldorf (39 O 144/07 Landgericht Düsseldorf) - verwiesen.

  • LG Düsseldorf, 08.08.2008 - 39 O 101/08

    Erhebung der Klage steht Eintragung des Übertragunsbeschlusses in das …

    Die Klage hat jedenfalls in der Sache aus denselben Gründen wie die Klagen des Verfahrens 39 O 144/07 keinen Erfolg.

    Rn. 36 Schließlich enthält das von den Antragsgegnern als Anlage 4 der Akte 39 O 100/08 vorgelegte Schreiben von yyyy vom 21.02.2007 keine weiteren Informationen über die Gesellschafter DDDD als den Ausführungen im Urteil 39 O 144/07 zugrunde lagen.

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2009 - 6 U 69/08

    Anforderungen an die Mitteilung des Mehrheitsaktionärs an die …

    Die Berufungen gegen die Urteile der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 25. April 2008 - 39 O 144/07 - sowie vom 8. August 2008 - 39 O 100/08 - werden ebenso wie die sofortige Beschwerde des Streithelfers A. vom 29. Mai 2008 gegen den Beschluss der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf im Urteil vom 25. April 2008 - 39 O 144/07 -, mit dem das Landgericht den Beitritt des Streithelfers A. zu dem unter dem Aktenzeichen 39 O 144/07 erstinstanzlich geführten Rechtsstreit als unwirksam zurückgewiesen hat, zurückgewiesen.
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