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Rechtsprechung
   LG Bonn, 02.07.2009 - 39 T 193/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24473
LG Bonn, 02.07.2009 - 39 T 193/09 (https://dejure.org/2009,24473)
LG Bonn, Entscheidung vom 02.07.2009 - 39 T 193/09 (https://dejure.org/2009,24473)
LG Bonn, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 39 T 193/09 (https://dejure.org/2009,24473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Höhe des Ordnungsgeldes bei wiederholter Verletzung der Pflicht aus § 325 Abs. 1 HGB; Maßgeblichkeit des in der Androhungsverfügung angedrohten Ordnungsgeldes.Bei wiederholtem Verstoß gegen die Offenlegungspflicht des § 325 Abs. 1 HGB ist nicht zu beanstanden, wenn ein ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 325 Abs. 1 HGB, § 335 Abs. 3 HGB, § 335 Abs. 4 HGB, § 140a FGG
    Höhe des Ordnungsgeldes bei wiederholter Verletzung der Pflicht aus § 325 Abs. 1 HGB; Maßgeblichkeit des in der Androhungsverfügung angedrohten Ordnungsgeldes.Bei wiederholtem Verstoß gegen die Offenlegungspflicht des § 325 Abs. 1 HGB ist nicht zu beanstanden, wenn ein ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers nach Ablauf der gesetzten Nachfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08

    Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen verspäteter …

    Auszug aus LG Bonn, 02.07.2009 - 39 T 193/09
    Dies führt - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG, Beschl. v. 11.03.2009, Az. 1 BvR 3413/08) - allein dazu, dass eine erneute Androhung von Ordnungsgeld zugleich mit der Festsetzung verwirkten Ordnungsgeldes gemäß § 335 Abs. 3 S. 4 HGB unterbleibt.
  • OLG Köln, 20.07.2016 - 28 Wx 9/16

    Gerichtliche Kontrolle der Bemessung des Ordnungsgeldes wegen verspäteter …

    Rn. 24 (3) Auch der Beugecharakter - der im fraglichen Bereich gerade mit Blick auf eine richtlinienkonforme Auslegung des gesamten Verfahrens auf eine möglichst effektive Durchsetzung der Publizitätspflichten auszurichten ist - streitet letztlich ebenfalls für eine strenge Sichtweise: Führt man sich vor Augen, dass bei der Androhung von weiteren Ordnungsgeldern anerkanntermaßen eine "spürbare Anhebung" der Ordnungsgelder geboten ist vor dem Hintergrund einer Einwirkung auf den Betroffenen mit dem Ziel der effizienten Durchsetzung der gesetzlichen Publizitätspflichten (…Rausch, in: Schulte-Bunert/Weinreich, FamFG, 4. Aufl. 2014, Anhang zu §§ 388 bis 392 FamFG (EHUG) Rn. 8; siehe allgemein für Erhöhung auf 5.000 EUR beim zweiten Ordnungsgeld LG Bonn v. 02.07.2009 - 39 T 193/09, BeckRS 2009, 19310; LG Bonn v. 18.6.2013 - 37 T 580/12, NZG 2013, 1220 und Senat v. 04.01.2016 - 28 Wx 29/15, zur Veröffentlichung bestimmt; v. 02.02.2016 - 28 Wx 20/15, GmbHR 2016, 367;… generell auch MüKo-FamFG/Krafka, 2. Aufl. 2013, § 389 Rn. 1), kann eine zusätzliche Verstärkung dieses Beugecharakters bei gleichförmigen früheren Verstößen nur sachgerecht sein.
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