Rechtsprechung
| BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 103/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- KG, 02.09.2008 - 1 AR 17/08
Örtlich zuständiges Gericht für nachträglichen Antrag auf Beratungshilfe nach …
Maßgebend für die Zuständigkeit nach § 4 Abs. 1 S.1 BerHG ist der allgemeine Gerichtsstand des Antragstellers zum Zeitpunkt des Antragseingangs - auch dann, wenn Beratungshilfe erst nachträglich (§ 7 BerHG) beantragt wird (BayObLG, JurBüro 1995, 366 f.; Beschluss vom 14. Januar 1998 - 3Z AR 103/97; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 1075 f.; OLG Köln, AGS 2001, 258 f.; a.A. OLG Hamm, MDR 1995, 636 f.; AnwBl. 2000, 58, das die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz zum Zeitpunkt des Auftretens des Bedürfnisses für Beratungshilfe bestimmt).
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