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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.11.2000 - 3Z BR 335/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8066
BayObLG, 07.11.2000 - 3Z BR 335/00 (https://dejure.org/2000,8066)
BayObLG, Entscheidung vom 07.11.2000 - 3Z BR 335/00 (https://dejure.org/2000,8066)
BayObLG, Entscheidung vom 07. November 2000 - 3Z BR 335/00 (https://dejure.org/2000,8066)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AuslG § 57 Abs. 3 Satz 2; ; AsylVfG § 15 Abs. 2 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung des Ausländers, an der Beschaffung eines Identitätspapiers mitzuwirken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    § 57 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 AuslG
    Untertauchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländerbehörde; Abschiebung; Abschiebungshaft; Sofortige weitere Beschwerde; Verfahrensfehler; Aufenthaltsgestattung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 56
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.1995 - V ZB 7/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an bestehende Untersuchungshaft

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2000 - 3Z BR 335/00
    Dieser Sachverhalt würde die Annahme des begründeten Verdachts rechtfertigen, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. zur Indizwirkung des Untertauchens BGH NJW 1995, 1898 und BayObLGZ 1999, 17/21; zur Indizwirkung der Täuschung über die Identität BayObLGZ 1993,. 127 f.; OLG Düsseldorf InfAuslR 1995, 233/234; OLG Hamm NWZ 1995, 826; OLG Karlsruhe FGPrax 1995, 207/208).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 25/99

    Unerlässlichkeit eines Platzverweises

    Auszug aus BayObLG, 07.11.2000 - 3Z BR 335/00
    Dieser Sachverhalt würde die Annahme des begründeten Verdachts rechtfertigen, der Betroffene wolle sich der Abschiebung entziehen (vgl. zur Indizwirkung des Untertauchens BGH NJW 1995, 1898 und BayObLGZ 1999, 17/21; zur Indizwirkung der Täuschung über die Identität BayObLGZ 1993,. 127 f.; OLG Düsseldorf InfAuslR 1995, 233/234; OLG Hamm NWZ 1995, 826; OLG Karlsruhe FGPrax 1995, 207/208).
  • BGH, 19.01.2017 - V ZB 99/16

    Abschiebungshaftsache: Verlängerung der Abschiebungshaft über sechs Monate hinaus …

    Rn. 13 aa) Von einem Unterlassen trotz bestehender Verpflichtung zu einem Tun kann im Regelfall nur ausgegangen werden, wenn die Ausländerbehörde den Betroffenen über den Umfang seiner nicht ohne weiteres auf der Hand liegenden Mitwirkungspflichten (vgl. §§ 48, 49 AufenthG, § 15 AsylG) belehrt hat, sie ihn zur Vornahme der im jeweiligen Einzelfall erforderlichen konkreten Mitwirkungshandlung aufgefordert und der Betroffene deren Vornahme verweigert hat (vgl. BayObLG, InfAuslR 2001, 176, 177; Saarländisches OLG, FGPrax 1999, 243, 244;… HK-AuslR/Keßler, AufenthG, 2. Aufl., § 62 Rn. 36).
  • LSG Sachsen, 23.03.2020 - L 8 AY 4/20
    Dazu gehört die Vorlage eines Fotos, die persönliche Vorsprache bei der Auslandsvertretung des Heimatstaates bei Antragstellung bzw. Abholung des Dokuments, wenn dies gefordert wird (OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 18 B 811/03 - NVwZ-RR 2004, 689 f), sich eventuell der Mithilfe geeigneter Dritter, z.B. Angehöriger, zu bedienen (BayObLG, Beschluss vom 7. November 2000 - 3Z BR 335/00 - InfAuslR 2001, 176 f), die Abgabe benötigter Fingerabdrücke (OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2005, 18 B 1526/05, 18 E 1150/05 - InfAuslR 2006, 136) sowie alle Urkunden und sonstigen Unterlagen, die relevant sein können, der zuständigen Stelle vorzulegen, auszuhändigen, zu überlassen bzw. zu beantragen.
  • LSG Sachsen, 28.04.2020 - L 8 AY 6/20

    Rechtmäßigkeit einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren zur …

    Dazu gehört die Vorlage eines Fotos, die persönliche Vorsprache bei der Auslandsvertretung des Heimatstaates bei Antragstellung bzw. Abholung des Dokuments, wenn dies gefordert wird (OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 18 B 811/03 - NVwZ-RR 2004, 689 f), sich eventuell der Mithilfe geeigneter Dritter, z.B. Angehöriger, zu bedienen (BayObLG, Beschluss vom 7. November 2000 - 3Z BR 335/00 - InfAuslR 2001, 176 f), die Abgabe benötigter Fingerabdrücke (OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2005, 18 B 1526/05, 18 E 1150/05 - InfAuslR 2006, 136) sowie alle Urkunden und sonstigen Unterlagen, die relevant sein können, der zuständigen Stelle vorzulegen, auszuhändigen, zu überlassen bzw. zu beantragen.
  • LSG Sachsen, 11.01.2021 - L 8 AY 10/20
    Dazu gehört die Vorlage eines Fotos, die persönliche Vorsprache bei der Auslandsvertretung des Heimatstaates bei Antragstellung bzw. Abholung des Dokuments, wenn dies gefordert wird (OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 18 B 811/03 - NVwZ-RR 2004, 689 f), sich eventuell der Mithilfe geeigneter Dritter, z.B. Angehöriger, zu bedienen (BayObLG, Beschluss vom 7. November 2000 - 3Z BR 335/00 - InfAuslR 2001, 176 f), die Abgabe benötigter Fingerabdrücke (OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2005, 18 B 1526/05, 18 E 1150/05 - InfAuslR 2006, 136) sowie alle Urkunden und sonstigen Unterlagen, die relevant sein können, der zuständigen Stelle vorzulegen, auszuhändigen, zu überlassen bzw. zu beantragen.
  • LSG Sachsen, 13.12.2019 - L 8 AY 14/19
    Dazu gehört die Vorlage eines Fotos, die persönliche Vorsprache bei der Auslandsvertretung des Heimatstaates bei Antragstellung bzw. Abholung des Dokuments, wenn dies gefordert wird (OVG Münster, Beschluss vom 9. Februar 2004 - 18 B 811/03 - NVwZ-RR 2004, 689 f), sich eventuell der Mithilfe geeigneter Dritter, z.B. Angehöriger, zu bedienen (BayObLG, Beschluss vom 7. November 2000 - 3Z BR 335/00 - InfAuslR 2001, 176 f), die Abgabe benötigter Fingerabdrücke (OVG Münster, Beschluss vom 12. Oktober 2005, 18 B 1526/05, 18 E 1150/05 - InfAuslR 2006, 136) sowie alle Urkunden und sonstigen Unterlagen, die relevant sein können, der zuständigen Stelle vorzulegen, auszuhändigen, zu überlassen bzw. zu beantragen.
  • VGH Bayern, 02.08.2021 - 19 CS 21.1637

    Erfolglose Beschwerde gegen sofortvollziehbare Aufenthaltsbeschränkung (Nigeria) …

    Zudem sind ihm die bestehenden Möglichkeiten und die erforderlichen Schritte aufzuzeigen und ist er über die Folgen pflichtwidriger Untätigkeit zu unterrichten (BayObLG, B.v. 7.11.2000 - 3Z BR 335/00 - juris Rn. 13).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 437/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Die Verhinderung der Abschiebung setzt ein von dem Ausländer zu vertretendes pflichtwidriges Tun oder Unterlassen voraus, welches ursächlich dafür ist und auch ursächlich dafür bleibt, dass die Abschiebung innerhalb von 6 Monaten nicht durchgeführt werden kann (KG FGPrax 1995, 128; SaarlOLG FGPrax 1999, 243; BayOblG, InfAuslR 2001, 176; OLG Hamm Beschluss vom 22.08.2000 - 19 W 97/00 - Senat Beschluss vom 16.07.2002 - 15 W 277/02 - Senat Beschluss vom 23. Dezember 2002 15 W 429/02 -).
  • OLG Celle, 10.02.2004 - 16 W 21/04

    Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Sicherungshaft; Verhinderung der Abschiebung …

    Dabei setzt der Vorwurf fehlenden Mitwirkens voraus, dass dem Betroffenen Möglichkeiten der Mitwirkung zunächst einmal aufgezeigt werden und der Betroffene diese gleichwohl nicht ergreift, um seine Abschiebung zu verhindern oder jedenfalls solange wie möglich hinaus zu schieben (BayObLG InfAuslR 2001, 176).
  • KG, 08.09.2003 - 25 W 135/03

    Ausländerrecht: Unzulässige Sicherungshaft bei passlosen indischen …

    Denn dann handelt es sich, ungeachtet der Frage, aus welchen Gründen dies nicht geschieht oder geschehen kann, jedenfalls um Umstände, die dem Betroffenen nicht zurechenbar sind (vgl. BayObLG InfAuslR 2001, 176-177).
  • VG Augsburg, 09.01.2009 - Au 1 K 08.992

    Prozesskostenhilfe; Hinreichende Erfolgsaussichten (hier verneint); …

    Dazu gehört auch, sich geeigneter Dritter, insbesondere Angehöriger, zu bedienen (BayObLG vom 7.11.2000 Az. 3 ZBR 335/00, InfAuslR 2001, 176; Gemeinschaftskommentar zum AufenthG, Rndr. 44 zu § 48 AufenthG).
  • VG Augsburg, 13.01.2009 - Au 1 K 08.38

    Ermessenausweisung wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht (Syrien)

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