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   VG Stade, 23.03.2010 - 4 A 1432/08   

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https://dejure.org/2010,24272
VG Stade, 23.03.2010 - 4 A 1432/08 (https://dejure.org/2010,24272)
VG Stade, Entscheidung vom 23.03.2010 - 4 A 1432/08 (https://dejure.org/2010,24272)
VG Stade, Entscheidung vom 23. März 2010 - 4 A 1432/08 (https://dejure.org/2010,24272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Grundflächenmaßstab für Straßenreinigungsgebühr

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 52 Abs. 1 NStrG; § 52 Abs. 2 NStrG; § 52 Abs. 3 S. 1, 2 NStrG
    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Heranziehung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren nach einem Quadratmetermaßstab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Bescheids über die Heranziehung zur Zahlung von Straßenreinigungsgebühren nach einem Quadratmetermaßstab

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Straßenreinigungsgebühr nach Grundstücksfläche

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.12.1993 - 8 NB 5.93

    Zulässigkeit der kumulativen Heranziehung von Vorderliegergrundstücken und

    Auszug aus VG Stade, 23.03.2010 - 4 A 1432/08
    Dies hat zur Folge, dass die Höhe der Straßenreinigungsgebühr auch bei dem Frontmetermaßstab nicht von der Art und dem Maß der Grundstücksnutzung, sondern allein davon abhängt, ob die der Straße zugewandte Grundstücksseite "kürzer" oder "länger" ausfällt, und dass die durch die günstige bzw. ungünstige Lage des einzelnen Grundstückes in Bezug auf seine Ausrichtung zur gereinigten öffentlichen Straße bedingten "Ungerechtigkeiten" im Interesse einer möglichst praktikablen Gebührenbemessung hinzunehmen sind (vgl. zu Letzterem: Nds. OVG, Urt. v. 08.06.1993 - 9 K 47/91 -, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 09.12.1993 - 8 NB 5.93 - KStZ 1994, 152).
  • VG Osnabrück, 28.09.2022 - 1 A 37/21

    Auswahl Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Finanzierung Gebührenausfall;

    Das Urteil des VG Stade vom 23.3.2010 (4 A 1432/08 , Rn. 9, 34, juris) sowie weitere Urteile desselben Gerichts betreffen eine Satzung mit allgemeiner - also nicht auf außenbereichstypische Nutzungen beschränkter - Kappungsgrenze bei 4000 qm Grundstücksfläche.

    Allerdings stehen hier - jedenfalls nach Schaffung von Vergünstigungsvorschriften für große landwirtschaftliche Grundstücke (mit Mehrfacherschließung) wieder - für alle Betroffenen Bagatellbelastungen (landwirtschaftlich genutzte Grundstücke) oder nach dem groben Maßstab hinreichend vorteilsgerechte Belastungen (große Gewerbegrundstücke und öffentliche Einrichtungen) in Rede, so dass die Verwaltungspraktikabilität auch eine rein arithmetische Kappungsgrenze, insbesondere für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke, zulassen dürfte (dementsprechend keine Beanstandung sogar einer allgemeinen Kappungsgrenze im Fall des VG Stade, Urteil vom 23.3.2010 - 4 A 1432/08 , juris).

  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 24/19

    Quadratmetermaßstab; Straßenreinigungsgebühr

    Es ist damit grundsätzlich auch sachgerecht und verhältnismäßig, Straßenreinigungsgebühren nach der Quadratmeterfläche der Grundstücke zu bemessen, die durch die gereinigte Straße erschlossen werden (VG Stade, Urt. v. 23.3.2010 - 4 A 1432/08 -, juris Rn. 34; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 12.12.2013 - 13 K 1143/12 -, juris Rn. 20 ff.; zum Quadratwurzelmaßstab: OVG NRW, Urt. v. 27.6.1984 - 2 A 2289/83 -, juris Leitsatz; Hess. VGH, Urt. v. 3.7.1996 - 5 UE 4078/95 -, juris 26; VG Lüneburg, Urt. v. 27.5.2020 - 3 A 94/18 -, juris Rn. 44; zum Frontmetermaßstab: BVerwG, Beschl. v. 9.12.1993 - 8 NB 5/93 -, juris Rn. 5 ff.; Nds. OVG, Urt. v. 24.8.1994 - 9 K 5140/93 -, juris Rn. 30 ff.).

    Eine Kappungsgrenze kann - sofern sie überhaupt erforderlich ist - zwar einer unverhältnismäßig hohen und damit gegebenenfalls sachlich unbilligen Heranziehung von Eigentümern übergroßer Grundstücke generell entgegenwirken (vgl. VG Stade, Urt. v. 23.3.2010 - 4 A 1432/08 -, juris Rn. 34).

  • VG Hannover, 10.05.2022 - 1 A 3809/19

    Frontlängenmaßstab; Frontmetermaßstab; Quadratwurzelmaßstab;

    Ob dies in der Regelung zum Gebührenmaßstab selbst geschieht - so wie es etwa § 4 Abs. 2 der Mustersatzung vorschlägt - oder einer Billigkeitsregelung nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b NKAG i. V. m. § 163 Abs. 1 Satz 1 AO überlassen bleibt, erscheint dabei zweitrangig (vgl. zur Kombination eines Flächenmaßstabs mit Kappungsgrenze bei 4000 m 2 bei ca. 11.500 m² großen Grundstück, dass mit einer Frontlänge von ca. 12 m angrenzt: VG Stade, Urt. v. 23.03.2010 - 4 A 1432/08 -, juris Rn. 2).
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