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   BAG, 01.04.1980 - 4 AZN 77/80   

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https://dejure.org/1980,1419
BAG, 01.04.1980 - 4 AZN 77/80 (https://dejure.org/1980,1419)
BAG, Entscheidung vom 01.04.1980 - 4 AZN 77/80 (https://dejure.org/1980,1419)
BAG, Entscheidung vom 01. April 1980 - 4 AZN 77/80 (https://dejure.org/1980,1419)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittel - Rechtsbehelf - Rechtsmittelbelehrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 33, 79
  • NJW 1980, 2599 (Ls.)
  • MDR 1980, 698
  • DB 1980, 1804
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 08.03.2019 - 5 PB 15.18

    Nicht rechtzeitige Erhebung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 72a ArbGG stellt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Rechtsmittel, sondern einen Rechtsbehelf dar, für den § 9 Abs. 5 ArbGG nicht gilt (vgl. BAG, Beschlüsse vom 1. April 1980 - 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79 , vom 9. Juli 2003 - 5 AZN 316/03 - AP Nr. 49 zu § 72a ArbGG 1979, vom 8. Juli 2008 - 3 AZB 31/08 - NZA-RR 2008, 540 und vom 22. Juli 2008 - 3 AZN 584/08 - BAGE 127, 180 Rn. 17).

    Dies ist bei der Nichtzulassungsbeschwerde im Sinne des § 92a Satz 2 i.V.m. § 72a Abs. 2 Satz 1 ArbGG nicht der Fall, weil es bei ihr allein um die Frage geht, ob das Rechtsmittel in dem beschriebenen Sinn überhaupt zugelassen werden kann (vgl. BAG, Beschlüsse vom 1. April 1980 - 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79 , vom 9. Juli 2003 - 5 AZN 316/03 - AP Nr. 49 zu § 72a ArbGG 1979 m.w.N., vom 8. Juli 2008 - 3 AZB 31/08 - NZA-RR 2008, 540 und vom 22. Juli 2008 - 3 AZN 584/08 - BAGE 127, 180 Rn. 17 m.w.N.; zustimmend Mikosch, in: GK-ArbGG, Stand Dezember 2018, § 72a Rn. 3 m.w.N. und Müller-Glöge, in: Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 9. Aufl. 2017, § 72a Rn. 7, jeweils m.w.N.).

    Hier ist nicht zu entscheiden, wie die Fallgestaltung zu beurteilen wäre, wenn mit Blick auf § 9 Abs. 5 Satz 2 ArbGG der Hinweis gegeben wird, ein Rechtsmittel sei nicht gegeben, aber nicht auf eine statthafte Nichtzulassungsbeschwerde hingewiesen wird (vgl. BAG, Beschluss vom 1. April 1980 - 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79).

    Diese Verfahrensweise genügt jedenfalls bei Nichtzulassungsbeschwerden in Personalvertretungssachen, in denen das arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren Anwendung findet, nicht den Anforderungen an eine verantwortliche Büroorganisation, weil nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Jahresfrist des § 9 Abs. 5 Satz 4 Halbs. 1 ArbGG für Rechtsbehelfe nicht gilt (BAG, Beschluss vom 1. April 1980 - 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79).

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZN 915/15

    Nichtigkeitsklage

    aa) Die Nichtzulassungsbeschwerde ist kein Rechtsmittel, sondern ein Rechtsbehelf (BAG 1. April 1980 - 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79) .
  • BVerwG, 12.03.2019 - 5 PB 10.18

    Begründen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde innerhalb

    Die Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 72a ArbGG stellt jedoch kein Rechtsmittel im Sinne dieser Vorschrift, sondern einen Rechtsbehelf dar, auf den § 9 Abs. 5 ArbGG keine Anwendung findet (vgl. BAG, Beschlüsse vom 1. April 1980 - 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79 , vom 9. Juli 2003 - 5 AZN 316/03 - AP Nr. 49 zu § 72a ArbGG 1979, vom 8. Juli 2008 - 3 AZB 31/08 - AP Nr. 26 zu § 12 ArbGG 1979 und vom 22. Juli 2008 - 3 AZN 584/08 - BAGE 127, 180).

    Dies ist bei der Nichtzulassungsbeschwerde im Sinne des § 92a Satz 2 i.V.m. § 72a Abs. 2 Satz 1 ArbGG nicht der Fall, weil es bei ihr allein um die Frage geht, ob das Rechtsmittel in dem beschriebenen Sinn überhaupt zugelassen werden kann (vgl. BAG, Beschlüsse vom 1. April 1980 - 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79 , vom 9. Juli 2003 - 5 AZN 316/03 - AP Nr. 49 zu § 72a ArbGG 1979, vom 8. Juli 2008 - 3 AZB 31/08 - AP Nr. 26 zu § 12 ArbGG 1979 und vom 22. Juli 2008 - 3 AZN 584/08 - BAGE 127, 180 Rn. 17 m.w.N.; zustimmend Mikosch, in: GK-ArbGG, Stand Dezember 2018, § 72a Rn. 3 m.w.N. und Müller-Glöge, in: Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 9. Aufl. 2017, § 72a Rn. 7, jeweils m.w.N.).

    Hier ist nicht zu entscheiden, wie die Fallgestaltung zu beurteilen wäre, wenn mit Blick auf § 9 Abs. 5 Satz 2 ArbGG der Hinweis gegeben wird, ein Rechtsmittel sei nicht gegeben, aber nicht auf eine statthafte Nichtzulassungsbeschwerde hingewiesen wird (vgl. BAG, Beschluss vom 1. April 1980 - 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79).

  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZN 316/03

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittelbelehrung

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit Beschluß vom 1. April 1980 (- 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79 = AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 12) entschieden, daß die Nichtzulassungsbeschwerde Rechtsbehelf, nicht Rechtsmittel ist.

    Die Rechtsbehelfsfristen des § 72a ArbGG laufen auch ohne gerichtlichen Hinweis auf die Nichtzulassungsbeschwerde (ebenso ArbGV/Bepler § 72a Rn. 5; GK-ArbGG/Ascheid Stand Mai 2003 § 72a Rn. 45; noch offengeblieben BAG 1. April 1980 - 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79, 82 = AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 12).

  • BAG, 12.09.2012 - 5 AZN 1743/12

    Wiederaufnahme - Nichtzulassungsbeschwerde

    a) Die Nichtzulassungsbeschwerde ist kein Rechtsmittel, sondern ein Rechtsbehelf (BAG 1. April 1980 - 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79).
  • ArbG Hamburg, 11.04.2017 - 21 Ca 288/16

    Einspruch gegen Versäumnisurteil - Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer

    Ob eine Anwendung von § 9 Abs. 5 ArbGG neben § 59 ArbGG ausscheidet (BAG, Beschluss vom 1. April 1980 - 4 AZN 77/80 = BAG AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 5; LAG Nürnberg Urteil vom 10. Mai 1988 - 7 Sa 16/88) musste das Gericht nicht entscheiden, da auch unabhängig von einer Anwendbarkeit von § 9 Abs. 5 S. 4 ArbGG die Verlängerung der Einspruchsfrist auf ein Jahr oder der Nichtbeginn des Laufs der Einspruchsfrist nicht in Betracht kommt.
  • BAG, 12.02.1997 - 5 AZN 1106/96

    Nichtzulassungsbeschwerde und Prozeßkostenhilfe

    Das BAG hat bereits mit Beschluß vom 1. April 1980 (- 4 AZN 77/80 - BAGE 33, 79 = AP Nr. 5 zu § 72 a ArbGG 1979) entschieden, daß die Nichtzulassungsbeschwerde kein Rechtsbehelf i.S. von § 9 Abs. 5 ArbGG ist, sondern lediglich ein Rechtsbehelf und daher jedenfalls dann die Jahresfrist keine Anwendung finde, wenn zumindest ein Hinweis auf den Rechtsbehelf erfolgt sei.
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.10.1990 - 1 Sa 160/90

    Annahmeverzug; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Rechtsnachfolger; Wirksamkeit;

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  • LAG Köln, 07.08.1998 - 11 Sa 1218/97

    Einordnung der Hinweispflicht als Zustellungsvoraussetzung

    Das hat das BAG bereits entschieden (BAG, Beschluß vom 01.04.1980 - 4 AZN 77/80 in AP Nr. 5 zu 72a ArbGG 1979).
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