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   BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 205/92   

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BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 205/92 (https://dejure.org/1993,2029)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1993 - 4 AZR 205/92 (https://dejure.org/1993,2029)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1993 - 4 AZR 205/92 (https://dejure.org/1993,2029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlung von tariflichen Verpflegungszuschüssen im Bauhauptgewerbe - Verpflegungszuschuß nach § 7 Nr. 3.2 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV-Bau) - Ständige betriebliche Einrichtung - Stützpunkte sind ein dem Betrieb der Hauptverwaltung zuzurechnender ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRTV-Bau § 7 Nr. 2.2, § 7 Nr. 3.2; TVG § 1
    Verpflegungszuschuß im Baugewerbe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1; BRTV-Bau § 7 Ziff. 2.2, § 7 Ziff. 3.2
    Verpflegungszuschuß im Baugewerbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stützpunkte sind keine Bau- oder Arbeitsstellen außerhalb des Betriebes (IBR 1993, 407)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 754
  • BB 1993, 1224
  • BB 1993, 1224 L
  • DB 1993, 2387
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.10.1990 - 4 AZR 132/90

    Fahrtkosten im Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 205/92
    Außerdem ist im Hinblick auf den Sinn und Zweck der tariflichen Bestimmungen über die Fahrtkostenabgeltung und den Verpflegungszuschuß von Bedeutung, ob es sich bei der Arbeitsstelle um eine ständige betriebliche Einrichtung handelt oder um eine solche, auf der wegen der Besonderheiten des Baugewerbes nur ein vorübergehender Einsatz von Arbeitnehmern in Betracht kommt (BAG Urteil vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 13. Juli 1991 - 4 AZR 454/90 - nicht veröffentlicht; Brocksiepe/Sperner, BRTV-Bau, 5. Aufl., Anm. e zu § 7 Nr. 2.2).

    Vielmehr ist für das Baugewerbe typisch, daß betriebliche Einrichtungen, die, wie ein Stützpunkt oder Lagerplatz, einen großen Raumbedarf haben, in Stadtrandlage oder anderen Grundstücken untergebracht werden, während sich Verwaltungsgebäude wegen der notwendigen Kommunikation mit Behörden, Banken und anderen Geschäftspartnern im Innenstadtbereich befinden (BAG Urteil vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im

    Auszug aus BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 205/92
    Die Tarifvertragsparteien sind ersichtlich davon ausgegangen, daß den Arbeitern bei nichtstationärer Beschäftigung typischerweise ein höherer Aufwand an Verpflegungskosten entsteht (BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 - BAGE 38, 332, 335 = AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 13.06.1991 - 4 AZR 454/90
    Auszug aus BAG, 10.03.1993 - 4 AZR 205/92
    Außerdem ist im Hinblick auf den Sinn und Zweck der tariflichen Bestimmungen über die Fahrtkostenabgeltung und den Verpflegungszuschuß von Bedeutung, ob es sich bei der Arbeitsstelle um eine ständige betriebliche Einrichtung handelt oder um eine solche, auf der wegen der Besonderheiten des Baugewerbes nur ein vorübergehender Einsatz von Arbeitnehmern in Betracht kommt (BAG Urteil vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 13. Juli 1991 - 4 AZR 454/90 - nicht veröffentlicht; Brocksiepe/Sperner, BRTV-Bau, 5. Aufl., Anm. e zu § 7 Nr. 2.2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.1996 - 9 (11) Sa 1102/95

    Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Fahrtkosten- und Mehraufwandsabgeltung;

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.1996 - 9 (11) Sa 1101/95

    Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Fahrtkosten- und Mehraufwandsabgeltung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 486/96

    Betriebsbegriff im Bau- und Isoliergewerbe

    Auf die Entfernung der Baustelle vom Betriebssitz kommt es ebensowenig an wie darauf, welche organisatorisch-funktionalen Verbindungen zwischen Betriebsleitung und Baustelle bestehen (Abweichung von BAG Urteilen vom 2. Oktober 1990 - 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; und vom 10. März 1993 - 4 AZR 205/92 - AP Nr. 165 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Das Landesarbeitsgericht hat seiner Entscheidung die Auslegung von § 7.2.2 BRTV-Bau zugrunde gelegt, die der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 2. Oktober 1990 (- 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; bestätigt durch Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 454/90 -, n.v.) und vom 10. März 1993 (- 4 AZR 205/92 - AP Nr. 165 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) vorgenommen hat.

    In seinem Urteil vom 10. März 1993 (aaO) hatte der Vierte Senat seine in den vorangegangenen Entscheidungen erzielten Auslegungsergebnisse auf einen Sachverhalt angewendet, der dem nunmehr zur Entscheidung stehenden im wesentlichen entsprach.

  • BAG, 11.11.1997 - 3 AZR 485/96

    Betriebsbegriff im Baugewerbe und Isoliergewerbe - Anspruch auf Erstattung von

    Der Stützpunkt und die einzelnen Arbeitsstellen auf dem Gelände der BASF seien Teil des Betriebes I. Das Landesarbeitsgericht hat seiner Entscheidung die Auslegung von § 7.2.2 BRTV-Bau zugrunde gelegt, die der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinen Urteilen vom 2. Oktober 1990 (- 4 AZR 132/90 - AP Nr. 136 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; bestätigt durch Urteil vom 13. Juni 1991 - 4 AZR 454/90 -, n.v.) und vom 10. März 1993 (- 4 AZR 205/92 - AP Nr. 165 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau) vorgenommen hat.

    In seinem Urteil vom 10. März 1993 (aaO) hatte der Vierte Senat seine in den vorangegangenen Entscheidungen erzielten Auslegungsergebnisse auf einen Sachverhalt angewendet, der dem nunmehr zur Entscheidung stehenden im wesentlichen entsprach.

  • LAG Düsseldorf, 10.01.1996 - 12 Sa 1313/95

    Arbeitsstätte: Begriff des "Betriebs" i.S. des BRTV-Bau

    Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - zu der gleichlautenden Regelung des § 7 Nr. 2.2 BRTV-Bau - im Urteil vom 28.04.1982 (a.a.O.; vgl. Urteil vom 10.03.1993, 4 AZR 205/92, zu I 2 c der Gründe) die Auffassung vertreten, daß der Begriff "Vertretung des Arbeitgebers" nicht auf die Repräsentanz im Geschäftsverkehr, sondern auf die Wahrnehmung der Arbeitgeber-Funktionen abstelle; sonst hätten die Tarifvertragsparteien den Begriff "Vertretung des Unternehmens" gewählt.

    Die Begriffe dienen im wesentlichen nur der Abgrenzung der ständigen Betriebsstelle von der unständigen Baustelle (vgl. BAG, Urteil vom 10.03.1993, a.a.O. zu I 2 b).

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