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   BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 352/60   

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BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 352/60 (https://dejure.org/1962,454)
BAG, Entscheidung vom 28.02.1962 - 4 AZR 352/60 (https://dejure.org/1962,454)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 1962 - 4 AZR 352/60 (https://dejure.org/1962,454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Einzelarbeitsvertragsrecht - Vereinbarung einer bestimmten Vergütung - Gleichbehandlung eines Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 12, 294
  • MDR 1962, 605
  • DB 1962, 743
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.05.1958 - GS 1/58

    Statthaftigkeit der Revisionsgrenze hinsichtlich des Streitwerts oder des

    Auszug aus BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 352/60
    Ihre Statthaftigkeit kann sich daher nur gemäß § 72 Abs, 1 Satz 4 ArbGG aus der Höhe des festgesetzten Wertes des Streitgegenstandes ergeben, sofern nämlich dieser den Betrag von 6, 000,- DM über steigt (BAG 6, 149)-.
  • BAG, 04.05.1956 - 1 AZR 506/55
    Auszug aus BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 352/60
    1) Der sog. Gleichbehandlungsgrundsatz gehört dem Einzelarbeitsvertragsrecht an (vgl, BAG 3, 31 ff. ZW) .
  • BAG, 26.06.1957 - 4 AZR 70/55

    Abgeschlossene Hochschulbildung - Gleichwertige Angestellte - Einordnung in

    Auszug aus BAG, 28.02.1962 - 4 AZR 352/60
    Es wird in der zweiten Alternative nicht das gleiche Wissen und Können wie in der ersten Alternative, sondern ein gleichwertiges! gefordert, d" h. eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebietes (vgl. BAG 4, 295)« Hiernach wird das Landesarbeitsgericht die auf Grund rechtsirriger Normauslegung unterlassene Prüfung, ob die Tätigkeit des Klägers den Merkmalen der zweiten Alternative in der ersten Pallgruppe der VergGr, III TO.A entspricht, vorzunehrnen haben, sofern es nicht aus anderen Gründen der Klage stattgibt.
  • BAG, 15.01.1992 - 7 AZR 194/91

    Entgeltschutz; betriebsübliche berufliche Entwicklung

    Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach § 259 ZPO zu erheben, läßt nicht einmal das Feststellungsinteresse für eine selbständige Feststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO entfallen (BAGE 12, 294, 296 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II der Gründe; Urteil vom 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; RGZ 113, 410, 412; BGH Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Die Möglichkeit einer Klage auf zukünftige Leistung steht einer Feststellungsklage aber nicht entgegen; insofern ist die Feststellungsklage gegenüber der Leistungsklage nicht subsidiär (BAG 28. Februar 1962 - 4 AZR 352/60 - BAGE 12, 294, zu II der Gründe; 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 84 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 110, zu I 2 der Gründe; 7. November 1995 - 3 AZR 952/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bühnen Nr. 1, zu A 2 a der Gründe).
  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 485/74

    Beihilfen bei Wehrbereichsverwaltung - Sachbearbeiterin im Sachgebiet -

    Dabei verkennt das Landesarbeitsgericht freilich, daß dieser Rechtsgrundsatz systematisch dem Recht des Einzelarbeitsvertrages zugehört (vgl. Urteil des Senats vom 3» April 197A - 4 AZR 27373 / demnächst 7 AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie im Anschluß an BAG 12, 294 /"3oo ff. 7 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie BAG AP Nr. 34 und 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).

    Dennoch stellt das Landesarbeitsgericht aber im Sinne der danach zutreffenden Differenzierung sachlich richtig darauf ab, daß eine Verletzung dieses Rechtsgrundsatzes nur dann in Betracht kommt, wenn vom Arbeitgeber gleichliegende Fälle aus unsachlichen oder sachfremden Gründen ungleich behandelt werden und deswegen eine willkürliche Ungleichbehandlung vorliegt (vgl. das genannte Ur teil des Senats vom 3 April 1974 - 4 AZR 273/73 - im Anschluß an BAG 23, lol /~1o8J = AP Nr. 1 zu Art. 33 Abs. 2 GG: BAG 3, 31 /~35 7 = AP Nr. Io zu Art. 3 GG und BAG 12, 294 /"3oo ff. 7 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; AP Nr. 34, 37 zu § 242 BGB Gleichbehandlung sowie AP Nr. 6 zu § 3 TOA und Nr. 4 und 5 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) .

  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 491/91

    Arbeitsentgelt - pauschalierte Aufwandsentschädigung

    Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistungen nach § 259 ZPO zu erheben, läßt das Feststellungsinteresse nach § 256 Abs. 1 ZPO nicht entfallen (BAGE 12, 294, 296 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1987 - 7 AZR 550/86 - AP Nr. 61 zu § 37 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; RGZ 113, 410, 412; BGH Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507).
  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

    Er verbietet nur die sachfremde Schlechterstellung, nicht die Begünstigung einzelner Arbeitnehmer oder einer Gruppe von Arbeitnehmern aus Anlass ihrer Einstellung in den Betrieb der Beklagten (vgl. BAG, Urteil vom 28. Februar 1962 - 4 AZR 352/60 -, AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Urteil vom 25. August 1976 - 5 AZR 788/75 -, AP Nr. 41 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; Urteil vom 28. April 1982 - 7 AZR 1139/79 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Da sich somit das Entgelt des Klägers neben einer etwaigen Tarifregelung gerade nach der vertraglichen Vereinbarung richtet, ist für die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Raum (BAG 12, 294 [3o2] = AP Hr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAG 4 AZR 458/61 vom 11. April 1962).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94

    Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen

    Vielmehr kann die Klägerin zwischen diesen beiden Klagearten wählen (vgl. u.a. BAGE 12, 294, 296 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 15. Januar 1992 - 7 AZR 194/91 - AP Nr. 84 zu § 37 BetrVG 1972, zu I 2 der Gründe; BGH Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507).
  • BAG, 31.07.1963 - 4 AZR 425/62

    Diplombibliothekare - Gleichwertige Fähigkeiten - Gründliche Beherrschung eines

    Kommt es danach allein auf einen Vergleich der Fähigkeiten des Angestellten der zweiten Alternative mit denjenigen eines "wissenschaftlichen" Diplombibliothekars an, so ist zu beachten, daß in der zweiten Alternative entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht das gleiche Wissen und Können, wie es ein Angestellter mit abgeschlossener Fachausbildung für den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken aufweist, sondern nur ein gleichwertiges gefordert wird, d.h. eine ähnlich gründliche Beherrschung eines entsprechend umfangreichen Wissensgebiets (vgl. dazu BAG 4, 295; 9, 337; BAG AP Nr. 64 zu § 3 TO.A; BAG AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung).
  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93

    Sonderzulage - Gehaltsstruktur - Gehaltsdifferenz - Tarifgruppe

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt dies dann, wenn die Leistungsklage nur in Form einer Klage auf zukünftige Leistung nach § 259 ZPO möglich wäre (Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 46 Rz 24; BAGE 12, 294, 296 = AP Nr. 31 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) oder wenn Entgeltansprüche oder sonstige Ansprüche des Klägers sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit geltend gemacht werden (Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 46 Rz 72; BAG Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 AZR 158/65 - AP Nr. 106 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 10.05.1965 - 5 AZR 295/64

    Wissenschaftliche Hochschulbildung - Medizinisch-technische Assistentin -

    kräfte nach Vergütungsgruppe Vb, Pallgruppe 30 b BAT keine andere und insbesondere keine engere Bedeutung zukommen, wie für Angestellte mit abgeschlossener "wissenschaftlicher" Hochschulbildung und entsprechen der Tätigkeit nach Vergütungsgruppe III Pallgruppe 1a» Denn die Hilfskräfte arbeiten zur Unterstützung von Personen, die mit wissenschaftlichen Aufgaben betraut sind, also ihrerseits regelmäßig mindestens die Voraussetzungen der Vergütungsgruppe III erfüllen, soweit sie in Angcstclltenverhältnis stehen» Pür die Vergütungsgruppe III, Pallgruppe 1a, hält es aber der Vierte Senat des Eundesarbeitsgerichts in ständiger Rechtsprechung für ausreichend (BAG 7» 125 = AP Nr, 46 zu § 3 TO A; BAG 9, 508 - AP Nr» 68 zu § 3 TOoA; BAG 12, 294- = AP Nr» 31 zu § 24-2 BGB Gleichbehandlung), daß auch eine praktische Tätigkeit ausreicht, die nicht auf neue Erkenntnisse gerichtet ist, sondern die von der Wissenschaft gefundenen Erkenntnisse im Einzelfall an wendet» Dieser Rechtsprechung schließt sich der erkennende Senat an, Eine andere Auffassung kommt entgegen
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 499/94

    Hinreichende Bestimmtheit von Feststellungsanträgen bei einer Feststellungsklage

  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 550/02

    Eingruppierung einer Lehrerin für Textverarbeitung in Baden-Württemberg -

  • BAG, 25.11.1992 - 7 AZR 109/92

    Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses aufgrund der Unzulässigkeit

  • BAG, 07.02.1979 - 4 AZR 562/77

    Rundfunk - Fernsehen - Tarifvertrag einschließlich Vergütungsordnung - Begriffe

  • BAG, 09.11.1972 - 5 AZR 224/72

    Gehaltserhöhung - Lohnniveau

  • BAG, 03.04.1974 - 4 AZR 273/73

    Tarifverträge - Metallindustrie - Gleichbehandlung - Einmalige Zuwendung -

  • BAG, 02.12.1970 - 4 AZR 59/70

    Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst - Tariflicher Anspruch auf

  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 584/02
  • LAG Köln, 30.06.1995 - 13 Sa 1391/94

    Eingruppierung: Sachbearbeiterin - Begriff des "Sachbearbeiters"

  • BAG, 30.01.1964 - 4 AZR 58/63

    Vergütungsordnung zur TO A - Vergütungsordnung zum BAT - Gehobener

  • BAG, 24.11.1965 - 4 AZR 272/64

    Technische Lehrerin an Volksschule - Einstufung eines Angestellten -

  • BAG, 27.05.1964 - 4 AZR 250/63

    Leiter einer Mikrofilmstelle - Amtsgericht - Photograph

  • BAG, 25.07.1962 - 4 AZR 512/61

    Abschnittsführer - Krankenkassenabrechnung - Versorgungsamt - Besonders

  • BAG, 11.06.1970 - 4 AZR 322/69

    Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - Kosten des Zahnersatzes - Berechnung

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