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   BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 488/17   

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BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 488/17 (https://dejure.org/2018,19211)
BAG, Entscheidung vom 11.07.2018 - 4 AZR 488/17 (https://dejure.org/2018,19211)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 2018 - 4 AZR 488/17 (https://dejure.org/2018,19211)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Eingruppierung - korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast - Entgeltgruppe 9/10 Tarifvertrag Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen (TV ERA NRW)

  • IWW
  • bag-urteil.com

    Eingruppierung - korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast

  • rewis.io

    Eingruppierung - korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast - Entgeltgruppe 9/10 Tarifvertrag Entgeltrahmenabkommen der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen (TV ERA NRW)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung; korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

  • rechtsportal.de

    Darlegungslast des Arbeitnehmers bei Klage auf höhere Vergütung

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung - korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Korrigierende Rückgruppierung - und die Darlegungslast

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Änderung der ausgeübten Tätigkeit - und die erforderliche Neueingruppierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Eingruppierung - korrigierende Rückgruppierung - Darlegungslast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1576
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.10.2006 - 4 AZR 534/05

    Eingruppierung eines städtischen Reinigers

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 488/17
    Dabei handelt es sich um einen - leicht modifizierten - Eingruppierungsfeststellungsantrag (BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - Rn. 13) , der auch gegenüber der Beklagten als einem privatwirtschaftlichen Unternehmen zulässig ist (st. Rspr., siehe nur BAG 27. September 2017 - 4 AZR 76/15 - Rn. 13) .
  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 488/17
    Für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen und die tatsächlichen Voraussetzungen der Richtigkeit der "neuen" niedrigeren Eingruppierung bei unveränderter Tätigkeit ist dann der Arbeitgeber darlegungsbelastet (zB BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 18 mwN) .
  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 488/17
    aa) Übt der Arbeitnehmer eine bestimmte Tätigkeit aus und wird nach einer bestimmten tariflichen Entgeltgruppe vergütet, vertritt er aber die Auffassung, dass seine Tätigkeit die Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals einer höheren Entgeltgruppe erfüllt, obliegt es ihm, die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür darzulegen (st. Rspr., grdl. BAG 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158) .
  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 76/15

    Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers in der Braunkohleindustrie -

    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 488/17
    Dabei handelt es sich um einen - leicht modifizierten - Eingruppierungsfeststellungsantrag (BAG 11. Oktober 2006 - 4 AZR 534/05 - Rn. 13) , der auch gegenüber der Beklagten als einem privatwirtschaftlichen Unternehmen zulässig ist (st. Rspr., siehe nur BAG 27. September 2017 - 4 AZR 76/15 - Rn. 13) .
  • LAG Hamm, 24.05.2017 - 4 Sa 1400/16
    Auszug aus BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 488/17
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Mai 2017 - 4 Sa 1400/16 - aufgehoben.
  • BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 465/18

    Die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen genügt

    Die Beklagte hat dann entsprechend den Grundsätzen der korrigierenden Rückgruppierung die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher als zutreffend angesehenen Eingruppierung darzulegen und ggf. zu beweisen (vgl. BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 488/17 - Rn. 22; 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 46 f.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20

    Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende

    Der Arbeitgeber genügt seiner Darlegungspflicht dann, wenn er darlegt, bei der ursprünglichen Eingruppierung sei ein Qualifizierungsmerkmal als erfüllt angesehen worden, welches es in der betreffenden Fallgruppe nicht gibt bzw. dass zumindest eine tarifliche Voraussetzung der zuvor dem Arbeitnehmer mitgeteilten Vergütungsgruppe objektiv nicht gegeben war (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 488/17 - Rn. 22; BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - zu II 2 e aa 3 der Gründe; DLW/Dörner 15. Aufl. Kap. 4 Rn. 3467 mwN).
  • BAG, 27.04.2022 - 4 AZR 463/21

    Korrigierende Rückgruppierung - Höhergruppierungsantrag

    bei einer beabsichtigten Zuordnung zu einer niedrigeren als der bisher als zutreffend angenommenen Vergütungsgruppe, obliegt der Arbeitgeberin, wenn sich die Beschäftigte auf die ihr von der Arbeitgeberin zuvor als maßgebend mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung (BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 488/17 - Rn. 22; 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 18) .
  • LAG Hamm, 02.12.2020 - 6 Sa 816/20
    (1) Der Beklagten ist zuzugestehen, dass es dem Arbeitnehmer obliegt, die tatsächlichen Voraussetzungen dafür darzulegen, dass die von ihm ausgeübte und nach einer bestimmten tariflichen Entgeltgruppe vergütete Tätigkeit die Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals einer höheren Entgeltgruppe erfüllt (vgl. BAG vom 11.07.2018 - 4 AZR 488/17; BAG vom 24.09.1980 - 4 AZR 727/78).

    Gleiches gilt, wenn dem Arbeitnehmer eine neue - abweichend zu bewertende - Tätigkeit zugewiesen wird und er meint, die vom Arbeitgeber neu getroffene Eingruppierung sei zu niedrig (vgl. BAG vom 11.07.2018 - 4 AZR 488/17).

    Für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen und die tatsächlichen Voraussetzungen der Richtigkeit der "neuen" niedrigeren Eingruppierung bei unveränderter Tätigkeit ist dann der Arbeitgeber darlegungsbelastet (vgl. BAG vom 11.07.2018 - 4 AZR 488/17; BAG vom 20.03.2013 - 4 AZR 521/11; BAG vom 05.11.2003 - 4 AZR 689/02).

  • BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 250/21

    Unzulässiges Teilurteil - Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht -

    Es handelt sich nach dem zutreffenden Verständnis des Landesarbeitsgerichts um einen Eingruppierungsfeststellungsantrag, der auch gegenüber der Beklagten als einem privatwirtschaftlichen Unternehmen zulässig ist (vgl. BAG 11. Juli 2018 - 4 AZR 488/17 - Rn. 13; 27. September 2017 - 4 AZR 76/15 - Rn. 13) .
  • LAG Hamm, 17.07.2020 - 1 Sa 211/20
    Eine solche fehlerhafte Eingruppierung kann der Arbeitgeber grundsätzlich korrigieren (BAG Urt. v. 11.07.2018 - 4 AZR 488/17; Urt. v. 20.03.2013 - 4 AZR 521/11).

    (4) Das Berufungsgericht vermochte der Beklagten nicht zu folgen, ist sie der Auffassung, bereits aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgericht vom 11.07.2018 - 4 AZR 488/17 - ergebe sich, dass eine korrigierende Rückgruppierung auch für sie möglich sein müsse.

  • LAG Niedersachsen, 13.01.2023 - 6 Sa 139/22

    Darlegungs- und Beweislast; Die Hälfte; Ein Drittel; Darlegungs- und Beweislast;

    Im Fall einer sogenannten korrigierenden Rückgruppierung, d. h. bei einer beabsichtigten Zuordnung zu einer niedrigeren als der bisher als zutreffend angenommenen Vergütungsgruppe, obliegt der Arbeitgeberin, wenn sich die Beschäftigte auf die ihr von der Arbeitgeberin zuvor als maßgebend mitgeteilte Vergütungsgruppe beruft, die Darlegungs- und Beweislast für die objektive Fehlerhaftigkeit der bisherigen Eingruppierung (vgl. nur BAG, 11.7.2018 - 4 AZR 488/17 - Rn. 22).
  • BAG, 17.12.2020 - 6 AZR 639/19

    Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer niedersächsischen Universität -

    (a) Der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage hat als Anspruchsteller diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen, die den rechtlichen Schluss zulassen, dass er die im Einzelfall für sich beanspruchten Tätigkeitsmerkmale einer Eingruppierungsregelung unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (vgl. BAG 18. Oktober 2018 - 6 AZR 300/17 - Rn. 26; 11. Juli 2018 - 4 AZR 488/17 - Rn. 21) .
  • ArbG Hagen, 10.11.2021 - 3 Ca 441/21

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung - rechtswirksame Herabgruppierung

    Die Vorlage der Aufgabenbeschreibung vom 20.10.2020 ohne substantiierten Sachvortrag der Beklagten im Einzelnen hierzu, inwieweit die Eingruppierung der Klägerin ab dem 01.01.2021 anhand der nach ERA vorgesehenen Anforderungsmerkmalen "Können" (hier Fachkenntnisse und Berufserfahrung), "Handlungs- und Entscheidungsspielraum", "Kooperation" und "Mitarbeiterführung" zutreffend aufgrund der ermittelten Punktezahl in die EG 8 einzugruppieren wären, lässt keine fehlerhaft zu hohe Eingruppierung vorher erkennen, für die die Beklagte für das Vorliegen eines dringenden betrieblichen Erfordernisses jedoch darlegungs- und beweispflichtig ist, vergleichbar auch der Darlegungs- und Beweislast bei einer korrigierenden Rückgruppierung, wenn rechtsfehlerhaft die mitgeteilten Voraussetzungen für die ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung fehlen (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast hier nur BAG, Urteil vom 11.07.2018 - 4 AZR 488/17 -, veröffentlicht bei juris, Rdnr. 22; Erfurter Kommentar/Koch, 21. Auflage, § 46 ArbGG, Rdnr. 36).

    Eine Ausübung der niedriger bewerteten Tätigkeit über mehr als sechs Monate setzt gemäß § 2 Nr. 6 TV ERA NRW eine Vertragsänderung durch Vereinbarung oder Änderungskündigung voraus und führt dann zu einer Neueingruppierung (siehe hierzu auch BAG, Urteil vom 11.07.2018 a. a. O., juris Rdnrn. 28, 30).

  • LAG Nürnberg, 24.09.2019 - 6 Sa 93/19

    Eingruppierung von MTA/MTLA - schwierige Antikörperbestimmungen - Coombs-Tests

    Bei einer Eingruppierungsfeststellungsklage, mit der der klagende Arbeitnehmer feststellen lassen wolle, dass der Arbeitgeber verpflichtet sei, ihn nach einer höheren Entgeltgruppe zu vergüten als ihm nach der Auffassung des Arbeitgebers zustehe, richte sich die Darlegungslast nach folgenden Grundsätzen: Übe der Arbeitnehmer eine bestimmte Tätigkeit aus und wird nach einer bestimmten tariflichen Entgeltgruppe vergütet, vertritt er aber die Auffassung, dass seine Tätigkeit die Anforderungen des Tätigkeitsmerkmals einer höheren Entgeltgruppe erfülle, obliege es ihm, die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür darzulegen, vgl. etwa BAG 11.07.2018 - 4 AZR 488/17.
  • ArbG Hagen, 10.11.2021 - 3 Ca 448/21
  • LAG München, 08.07.2020 - 5 Sa 496/19

    Eingruppierung ERA-TV , Überprüfung, Besitzstand

  • LAG München, 26.03.2020 - 3 Sa 646/19

    Sporttherapeut, Eingruppierung, Reichweite der Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1

  • LAG Düsseldorf, 15.06.2022 - 12 Sa 569/20

    Betriebliche Altersversorgung; Einstandspflicht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.06.2020 - 7 Sa 415/19

    Eingruppierung - Zuarbeit für die Reha-Fachberatung - selbständige Leistungen -

  • LAG Niedersachsen, 31.08.2022 - 8 Sa 151/22

    Eingruppierungssystematik im TVöD/VKA Bestimmung des Arbeitsvorgangs als

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.01.2022 - 5 Sa 173/21

    AT-Beschäftigter - Entgeltanspruch - Tantieme - Mindestabstand zur höchsten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2019 - 3 Sa 417/18

    Eingruppierung - Buchbinderin mit Meisterausbildung in einer Ergotherapie - TVöD

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2023 - 3 Sa 96/22

    Eingruppierung Sozialpädagoge

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 15/21

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin des Gutachterausschusses - Überleitung in die

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2021 - 6 Sa 396/20

    Entgeltansprüche im beendeten Arbeitsverhältnis - Eingruppierung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.05.2021 - 12 Sa 849/20

    Ausbilder - Berufsbildung - Berufsförderungswerk - Eingruppierung - Lerngruppe

  • LAG Sachsen, 25.04.2022 - 2 Sa 24/21

    Geltungsbereich des Tarifvertrages für Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des

  • ArbG Oberhausen, 08.07.2020 - 3 Ca 331/20
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 22.01.2019 - 5 Ca 848/18

    Zutreffende Eingruppierung

  • ArbG Oberhausen, 04.05.2023 - 2 Ca 1123/22
  • ArbG Kassel, 27.05.2021 - 7 Ca 69/19
  • ArbG Aachen, 10.01.2019 - 3 Ca 1831/18

    Eingruppierungsfeststellungsklage nach den Regelungen des TV AL II Darlegungs-

  • ArbG Nürnberg, 11.06.2019 - 6 Ca 3981/18

    Streitigkeit über tarifliche Eingruppierung eines medizinisch-technischen

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