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   BVerwG, 23.12.2010 - 4 B 36.10   

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https://dejure.org/2010,12677
BVerwG, 23.12.2010 - 4 B 36.10 (https://dejure.org/2010,12677)
BVerwG, Entscheidung vom 23.12.2010 - 4 B 36.10 (https://dejure.org/2010,12677)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - 4 B 36.10 (https://dejure.org/2010,12677)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Windenergieanlagen: Optische Bedrängung durch Einzelfallwürdigung festzustellen! (IBR 2011, 369)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 813
  • ZfBR 2011, 275
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis -

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2010 - 4 B 36.10
    Ein allgemeiner Erfahrungssatz wäre einer revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich; er unterscheidet sich von einer bloßen Erfahrungstatsache dadurch, dass er keine Ausnahme zulässt (Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 29.92 - BVerwGE 95, 341 ; Beschluss vom 31. Januar 1989 - BVerwG 2 B 2.89 - juris; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 137 Rn. 76).
  • BVerwG, 31.01.1989 - 2 B 2.89

    Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Regelungen des Besoldungsrechts -

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2010 - 4 B 36.10
    Ein allgemeiner Erfahrungssatz wäre einer revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich; er unterscheidet sich von einer bloßen Erfahrungstatsache dadurch, dass er keine Ausnahme zulässt (Urteil vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 29.92 - BVerwGE 95, 341 ; Beschluss vom 31. Januar 1989 - BVerwG 2 B 2.89 - juris; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 137 Rn. 76).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

    Auszug aus BVerwG, 23.12.2010 - 4 B 36.10
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats bereits geklärt, dass ein im Außenbereich privilegiert zulässiges Vorhaben gegenüber einer dort bereits ausgeübten, genehmigten Nutzung auch dann rücksichtslos sein kann, wenn diese einen Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB für sich nicht in Anspruch nehmen könnte (Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 4 C 1.04 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 366 S. 140).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anhand einer Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls festzustellen, ob von einer Windenergieanlage eine optisch bedrängende Wirkung und unzumutbare Beeinträchtigung der benachbarten Wohnbebauung ausgeht (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2006 - 4 B 72.06 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 374 Rn. 10 und vom 23. Dezember 2010 - 4 B 36.10 - BRS 76 Nr. 185 Rn. 3).

    Das Oberverwaltungsgericht hat hinsichtlich der Beurteilung des Vorliegens einer optisch bedrängenden Wirkung auch keinen allgemeinen Erfahrungssatz zur Berücksichtigung von Bewuchs, zur maßgeblichen Anzahl von Windenergieanlagen in der Umgebung eines Wohnhauses oder zur eingeschränkten Sicht aufgestellt, der der revisionsgerichtlichen Überprüfung zugänglich wäre (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 4 B 36.10 - juris Rn. 3 m. w. N.).

  • VG Osnabrück, 20.06.2016 - 2 B 2/16

    Antragsbefugnis; Artenschutzrechtliche Einwendungen; Bekanntmachung; Drittschutz;

    Dass die streitigen Windkraftanlagen eine erdrückende bzw. optisch bedrängende Wirkung entfalten und die Genehmigung deshalb gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 11.12.2006 - 4 B 72.06 - und vom 23.12.2010 - 4 B 36.10 -, jeweils zit. nach juris), lässt sich ebenfalls nicht feststellen.
  • OLG Schleswig, 04.12.2019 - 9 U 152/18

    Untersagung des Betriebs einer Windenergieanlage wegen Lärmbeeinträchtigung:

    Ist der Abstand zu einem Wohnhaus zu gering, kann die Windenergieanlage durch den verkürzten Abstand und den damit vergrößerten Betrachtungswinkel derart unausweichlich in das Sichtfeld rücken, dass die Wohnnutzung überwiegend in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird (vgl. für das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme OVG Münster, Beschluss vom 24. Juni 2010 - 8 A 2764/09, juris Rn. 42 ff.; gebilligt durch BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 4 B 36/10, juris Rn. 3).
  • VG Freiburg, 13.03.2017 - 4 K 4916/16

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen immissionsschutzrechtliche

    In einer weiteren Entscheidung hat es die Bedeutung der Vermutungsregeln eher abgeschwächt und vornehmlich auf die Notwendigkeit einer Einzelfallwürdigung abgestellt (BVerwG, Beschluss vom 23.12.2010 - 4 B 36.10 - juris).
  • VGH Bayern, 28.01.2016 - 9 ZB 12.839

    Erfolglose Nachbarklage gegen Mastschweinestall - Ammoniakemissionen -

    So kann ein im Außenbereich privilegiert zulässiges Vorhaben gegenüber einer dort bereits ausgeübten, genehmigten Nutzung auch dann rücksichtslos sein, wenn diese einen Privilegierungstatbestand nach § 35 Abs. 1 BauGB für sich nicht in Anspruch nehmen könnte (BVerwG, B. v. 23.12.2010 - 4 B 36/10 - BauR 2011, 813 = juris Rn. 4 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.06.2023 - 4 BN 38.22

    Trading-down-Effekt (Gebietsabwertung) von Bordellen und bordellartigen Betrieben

    Es unterliegt zwar der revisionsgerichtlichen Kontrolle, ob ein - als Tatsachensatz einzuordnender - allgemeiner Erfahrungssatz eines bestimmten Inhalts besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 1974 - 4 C 31.72 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 15 S. 32 und vom 25. Juni 1991 - 9 C 22.90 - BVerwGE 88, 312 ; Beschlüsse vom 23. Dezember 2010 - 4 B 36.10 - ZfBR 2011, 275 und vom 7. Juni 2016 - 4 B 47.14 - ZfBR 2016, 799 ; siehe auch Kraft, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 137 Rn. 76).
  • BVerwG, 08.12.2022 - 7 B 20.22

    Fallbezogene Betrachtung im Hinblick auf die optisch bedrängende Wirkung von

    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass anhand einer Würdigung der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls festzustellen ist, ob von einer Windenergieanlage eine optisch bedrängende Wirkung und unzumutbare Beeinträchtigung der benachbarten Wohnbebauung ausgeht (BVerwG, Beschlüsse vom 11. Dezember 2006 - 4 B 72.06 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 374 Rn. 10 und vom 23. Dezember 2010 - 4 B 36.10 - BRS 76 Nr. 185 Rn. 3).
  • VG Würzburg, 08.08.2017 - W 4 K 14.1310

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von zehn

    Dass die streitigen Windkraftanlagen eine erdrückende bzw. optisch bedrängende Wirkung entfalten und die Genehmigung deshalb gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. dazu BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72.06 - und vom 23.12.2010 - 4 B 36.10 - jeweils juris), lässt sich ebenfalls nicht feststellen.
  • VGH Bayern, 24.08.2012 - 22 CS 12.1407

    Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und den

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Fall, der eine Windkraftanlage zum Streitgegenstand hatte (BVerwG vom 23.12.2010 BauR 2011, 813), zu den relevanten Umständen, die bei der Prüfung des Rücksichtnahmegebots im Einzelfall zu würdigen sind, ausdrücklich auch die Möglichkeiten "architektonischer Selbsthilfe" gezählt.
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