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   OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18 (https://dejure.org/2018,32245)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.09.2018 - 4 B 4.18 (https://dejure.org/2018,32245)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. September 2018 - 4 B 4.18 (https://dejure.org/2018,32245)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 1 Brand/KatSchG BB, § 26 Abs 3 Brand/KatSchG BB, § 28 Abs 4 S 1 Brand/KatSchG BB, § 8 Abs 2 S 1 Alt 2 FeuerwEhrAngLbV BB 2008, § 8 Abs 3 FeuerwEhrAngLbV BB 2008
    Ausschluss von Mitgliedern aus der Freiwilligen Feuerwehr

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 42 Abs 1 VwGO, § 2 Abs 1 Nr 1 Brand/KatSchG BB, § 26 Abs 3 Brand/KatSchG BB, § 28 Abs 4 S 1 Brand/KatSchG BB, § 8 Abs 2 FeuerwEhrAngLbV BB 2008, § 8 Abs 3 FeuerwEhrAngLbV BB 2008
    Anfechtungsklage; Freiwillige Feuerwehr; Angehöriger; öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art; Ausschluss; Ortswehrführer; persönliche Eignung; Umgang mit Vorgesetzten; Einsatz- und Funktionsfähigkeit der Feuerwehr; Ausschlussgrund; Ermessensentscheidung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Brandenburg, 02.12.2004 - 4 B 267/04

    Öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art; Einordnung von Angehörigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18
    Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen zur Gemeinde als deren Träger in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, auf das wegen der vergleichbaren Interessenlage die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden (vgl. m.w.N. OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 2 B 65/13 - juris Rn. 15; OVG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 B 267/04 - juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2015 - 11 LA 313/14

    Ausschluss; Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Vertrauensverhältnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18
    Hingegen dürfte nach dem Wortlaut von § 8 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 TVFF ("nicht mehr würdig erscheint" [Hervorhebung durch den Senat]) nicht bereits - wie der Beklagte meint - ein Spannungsverhältnis innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr für einen Ausschluss genügen, soweit die Funktions- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gefährdet ist, ohne dass es darauf ankäme, wer die Spannungen verursacht hat (so aber zu im Einzelnen abweichend formulierten landesrechtlichen Vorschriften: VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI - juris Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14 - juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 08.05.2013 - 2 B 65/13

    Einstweilige Anordnung, Umsetzung, Freiwillige Feuerwehr, Bereichsleiter,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18
    Die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr stehen zur Gemeinde als deren Träger in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis eigener Art, auf das wegen der vergleichbaren Interessenlage die zum Beamtenrecht entwickelten Grundsätze entsprechende Anwendung finden (vgl. m.w.N. OVG Bautzen, Beschluss vom 8. Mai 2013 - 2 B 65/13 - juris Rn. 15; OVG Frankfurt [Oder], Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 B 267/04 - juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 13.01.2010 - 8 B 2476/09

    Ausschluss aus der freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18
    Hingegen dürfte nach dem Wortlaut von § 8 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 TVFF ("nicht mehr würdig erscheint" [Hervorhebung durch den Senat]) nicht bereits - wie der Beklagte meint - ein Spannungsverhältnis innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr für einen Ausschluss genügen, soweit die Funktions- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gefährdet ist, ohne dass es darauf ankäme, wer die Spannungen verursacht hat (so aber zu im Einzelnen abweichend formulierten landesrechtlichen Vorschriften: VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI - juris Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14 - juris Rn. 8).
  • VG Gießen, 20.04.2018 - 4 K 2434/17

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18
    Hingegen dürfte nach dem Wortlaut von § 8 Abs. 2 Satz 1 Variante 2 TVFF ("nicht mehr würdig erscheint" [Hervorhebung durch den Senat]) nicht bereits - wie der Beklagte meint - ein Spannungsverhältnis innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr für einen Ausschluss genügen, soweit die Funktions- und Einsatzfähigkeit der Feuerwehr gefährdet ist, ohne dass es darauf ankäme, wer die Spannungen verursacht hat (so aber zu im Einzelnen abweichend formulierten landesrechtlichen Vorschriften: VG Gießen, Urteil vom 20. April 2018 - 4 K 2434/17.GI - juris Rn. 58; VGH Kassel, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 8 B 2476/09 - juris Rn. 7; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. August 2015 - 11 LA 313/14 - juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 08.02.2018 - 5 B 1889/17
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18
    Auch wenn in § 8 Abs. 2 TVFF als Rechtsfolge nicht ausdrücklich auf die in § 7 Abs. 2 Buchst. a bis d TVFF genannten milderen Disziplinarmaßnahmen verwiesen wird, folgt aus diesem Grundsatz, dass ein Ausschluss bei Vorliegen der in § 8 Abs. 2 TVFF genannten Voraussetzungen nur dann in Betracht kommt, wenn keine ebenso geeignete, mildere Maßnahme ausreichen würde (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1889/17 - juris Rn. 9).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2022 - 4 MB 71/21

    Brandschutz - Ausschluss eines aktiven Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Der Ausschluss eines Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr als schärfste Reaktion auf eine Dienstpflichtverletzung darf nur erfolgen, wenn dem ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitglied ein so schwerer Verstoß gegen Dienstpflichten vorzuwerfen ist, dass andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend bzw. angemessen sind oder sich bereits als erfolglos erwiesen haben (OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2019 - 3 L 103/19 -, juris Rn. 6; OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 12.09.2018 - OVG 4 B 4.18 -, juris Rn. 22; VGH Kassel, Beschl. v. 08.02.2018 - 5 B 1889/17 -, juris Rn. 9; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.09.2014 - 1 S 920/14 -, juris Rn. 21).

    Zu berücksichtigen ist deshalb auch, ob sich die Pflichtverletzungen des betroffenen Mitglieds gerade auf dessen Verhalten im Einsatz beziehen und überdies auf einem von ihm steuerbaren Verhalten beruhen (OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2019 - 3 L 103/19 -, juris Rn 12; VGH Kassel, Beschl. v. 08.02.2018 - 5 B 1889/17 -, juris Rn. 10; OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 12.09.2018 - OVG 4 B 4.18 -, juris Rn. 23).

  • VG Potsdam, 25.02.2021 - 2 K 1467/17
    bereits OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2018 - 4 B 4.18 -, juris Rn. 18, und VG Potsdam, Beschluss vom 25. September 2020 - 1 L 600/20 -, juris Rn. 6 ff.

    Der Verstoß von § 8 Abs. 3 TVFF gegen § 26 Abs. 3 BbgBKG gilt auch unabhängig von der Frage, ob diese Bestimmung als eine Regelung über die Verbands- oder die Organkompetenz zu verstehen ist; die Kammer teilt dazu die wie folgt begründete Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 12. September 2018, a. a. O.):.

    Die Zulassung der Berufung beruht auf §§ 124a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; die Frage, ob § 8 Abs. 3 TVFF gegen § 26 Abs. 3 BbgBKG verstößt, hat grundsätzliche Bedeutung und ist insbesondere mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. September 2018 (a. a. O.) noch nicht abschließend geklärt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19

    Ausschlusses aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Insoweit ist der Beklagten kein der gerichtlichen Überprüfung entzogenes Maßnahmeermessen eingeräumt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2018 - OVG 4 B 4.18 - juris Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 4 ZB 17.1387 -, juris Rn. 13).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich die Pflichtverletzungen des Klägers gerade nicht auf sein Verhalten im Einsatz beziehen und überdies auf einem vom Kläger steuerbaren Verhalten beruhen (vgl. zum letztgenannten Aspekt im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung: HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1896/17 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2018 - OVG 4 B 4.18 -, juris Rn. 23).

  • VG Potsdam, 25.09.2020 - 1 L 600/20
    Hierzu hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem - den Beteiligten bekannten - Urteil vom 12. September 2018 (OVG 4 B 4.18, juris) das Folgende ausgeführt (juris Rn. 18):.

    OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2018, a. a. O. Rn. 22.

  • VG Magdeburg, 26.03.2019 - 1 A 538/17

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Die Aufnahme in die Feuerwehr und der - hier streitgegenständliche - Ausschluss aus dieser sind deshalb - in Entsprechung zur beamtenrechtlichen Ernennung bzw. Entlassung - als Verwaltungsakt anzusehen (für Vorstehendes: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.09.2018 - OVG 4 B 4.18 -, juris).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 4.18   

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https://dejure.org/2018,8124
BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 4.18 (https://dejure.org/2018,8124)
BVerwG, Entscheidung vom 27.03.2018 - 4 B 4.18 (https://dejure.org/2018,8124)
BVerwG, Entscheidung vom 27. März 2018 - 4 B 4.18 (https://dejure.org/2018,8124)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines mit einer großflächigen Lagerhalle (fingiert) bebauten Grundstücks als Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB; Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

  • rewis.io

    Lagerhalle als Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Auslegung eines mit einer großflächigen Lagerhalle (fingiert) bebauten Grundstücks als Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB ; Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

  • datenbank.nwb.de

    Lagerhalle als Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Großflächige Lagerhalle = Teil eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 4.18
    b) Die Beklagte beruft sich ferner auf eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (BVerwGE 152, 275).

    bb) Das Berufungsurteil und das Senatsurteil vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (BVerwGE 152, 275) divergieren auch nicht.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 4.18
    Dagegen stellt es keine Abweichung dar, wenn die Vorinstanz einen von ihr akzeptierten Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts im Einzelfall rechtsfehlerhaft anwendet oder daraus nicht die rechtlichen Folgerungen zieht, die etwa für die Sachverhalts- und Beweiswürdigung geboten sind (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).

    Eine Aufklärungsrüge kann nur Erfolg haben, wenn substantiiert dargetan wird, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1987 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 4 B 46.16

    Zur städtebaulich prägenden Wirkung von Gewächshäusern; Bindungswirkung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 4.18
    Der Senat hat im Beschluss vom 5. April 2017 - 4 B 46.16 - (ZfBR 2017, 471 Rn. 9) klargestellt, dass er u.a. mit dem Begriff der "Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen", stets und so auch im Urteil vom 30. Juni 2015 lediglich ein Hilfskriterium für die maßstabsbildende Kraft von Bauwerken formuliert hat und letztmaßgeblich bleibt, ob die Bebauung geeignet ist, dem Gebiet im Sinne einer nach der Siedlungsstruktur angemessenen Fortentwicklung ein bestimmtes städtebauliches Gepräge zu verleihen.

    Ob eine großflächige Lagerhalle dazu in der Lage ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. April 2017 - 4 B 46.16 - ZfBR 2017, 471 Rn. 9).

  • BVerwG, 09.03.2005 - 2 B 111.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Zulassung einer Revision wegen

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 4.18
    a) Die Beklagte rügt eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 - (juris Rn. 7).

    Es hat vielmehr auf den Beschluss vom 9. März 2005 - 2 B 111.04 - (juris) Bezug genommen (UA S. 9) und das Fortsetzungsfeststellungsinteresse deshalb bejaht, weil die Erklärung der Klägerin, eine Schadensersatz- bzw. Entschädigungsklage alsbald einreichen zu wollen, glaubhaft sei.

  • BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß, interner Schutz; Prognose;

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 4.18
    Fehler in der Sachverhalts- oder Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich aber grundsätzlich - und so auch hier - dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Juli 2010 - 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 4.18
    Der Revisionszulassungsgrund der Abweichung liegt vor, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1995 - 6 B 35.95 - NVwZ-RR 1996, 712).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 27.03.2018 - 4 B 4.18
    Ist die vorinstanzliche Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4).
  • BVerwG, 30.08.2019 - 4 B 8.19

    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern;

    Maßgeblich bleibt, ob die Bebauung geeignet ist, dem Gebiet im Sinne einer nach der Siedlungsstruktur angemessenen Fortentwicklung ein bestimmtes städtebauliches Gepräge zu verleihen (BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 4 B 46.16 - ZfBR 2017, 471 Rn. 9 und vom 27. März 2018 - 4 B 4.18 - juris Rn. 8).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.2019 - 8 B 11411/18

    Eilantrag gegen Teilbaugenehmigung für Gefahrgutlager in Grünstadt erfolglos

    Die Bauleitplanung ist der Ort, um die für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen vorsorgend einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen hervorgerufene Auswirkungen auf schutzbedürftige Gebiete so weit wie möglich vermieden werden (sog. Trennungsgebot gemäß § 50 Satz 1 BImSchG; vgl. OVG RP, Urteil vom 7. November 2017, a.a.O., juris, Rn. 55; hierzu: BVerwG, Beschluss vom 27. März 2018 - 4 B 4.18 -, juris).
  • VG Hamburg, 16.02.2024 - 12 K 5022/23

    Zur Frage, wann eine Vorhabenfläche einem Bebauungszusammenhang gemäß § 34 Abs. 1

    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht selbst diesen Rechtssatz bislang nicht in dieser Form bestätigt, sondern in jüngeren Entscheidungen darauf abgestellt, ob ein Bauwerk geeignet sei, "dem Gebiet im Sinne einer nach der Siedlungsstruktur angemessenen Fortentwicklung ein bestimmtes städtebauliches Gepräge zu verleihen" (BVerwG, Beschl. v. 30.8.2019, 4 B 8.19, juris, Rn. 13; Beschl. v. 27.3.2018, 4 B 4.18, juris, Rn. 8; Beschl. v. 5.4.2017, 4 B 46.16, juris, Rn. 9; diese Formulierung aufgreifend auch OVG Hamburg, Urt. v. 3.12.2018, 2 Bf 161/15, juris, Rn. 31).
  • VGH Bayern, 19.11.2021 - 1 N 19.1748

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

    Gemessen an diesen Maßgaben geht der Senat vorliegend nach den örtlichen Gegebenheiten, von denen er sich beim Augenschein einen umfassenden Eindruck verschafft hat, davon aus, dass das Betriebsgebäude der Talstation als ganzjährige Betriebsstätte mit dem dafür erforderlichen Personal aufgrund seiner Größe und Gestalt sowie des darin vorhandenen Büroraums und des Kioskes mit Bestuhlung ein den städtebaulichen Charakter der Umgebung mitbestimmende Baulichkeit darstellt (vgl. BVerwG, B.v. 27.3.2018 - 4 B 4.18 - juris Rn. 8; B.v. 11.7.2002 - 4 B 30.02 - ZfBR 2002, 808).
  • BVerwG, 02.08.2023 - 4 B 9.23

    Geeignetheit einer Bebauung zur Verleihung eines bestimmten städtebaulichen

    Im Übrigen ist geklärt, dass für die Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB maßgeblich ist, ob sie geeignet ist, einem Gebiet im Sinne einer nach der Siedlungsstruktur angemessenen Fortentwicklung ein bestimmtes städtebauliches Gepräge zu verleihen (BVerwG, Beschlüsse vom 5. April 2017 - 4 B 46.16 - ZfBR 2017, 471 Rn. 9, vom 27. März 2018 - 4 B 4.18 - juris Rn. 8 und vom 30. August 2019 - 4 B 8.19 - ZfBR 2019, 796 Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - 4 A 251/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren

    vgl. (für § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) BVerwG, Beschluss vom 27.3.2018 - 4 B 4.18 -, juris, Rn. 3, m. w. N.
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