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   BVerwG, 08.12.2011 - 4 BN 34.11   

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https://dejure.org/2011,2743
BVerwG, 08.12.2011 - 4 BN 34.11 (https://dejure.org/2011,2743)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2011 - 4 BN 34.11 (https://dejure.org/2011,2743)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 2011 - 4 BN 34.11 (https://dejure.org/2011,2743)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 47 Abs 2 VwGO, § 55 Abs 4 BauGB
    Antragsbefugnis eines Grundstückseigentümers, dessen Grundstücke außerhalb des durch einen Bebauungsplan geänderten Teils des Plangebiets aber mit den Grundstücken des Bebauungsplans in einem einheitlichen Umlegungsgebiet liegt

  • Wolters Kluwer

    Antragsbefugnis eines Eigentümers eines außerhalb des durch einen Bebauungsplan geänderten Teils des Plangebiets liegenden Grundstücks als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • rewis.io

    Antragsbefugnis eines Grundstückseigentümers, dessen Grundstücke außerhalb des durch einen Bebauungsplan geänderten Teils des Plangebiets aber mit den Grundstücken des Bebauungsplans in einem einheitlichen Umlegungsgebiet liegt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 55 Abs. 4; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Antragsbefugnis eines Eigentümers eines außerhalb des durch einen Bebauungsplan geänderten Teils des Plangebiets liegenden Grundstücks als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.11.1997 - 4 B 182.97

    Rechtswidrigkeit der Erhebung von Sanierungsabgaben - Unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 4 BN 34.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieser Widerspruch offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhaltes nicht bedarf (vgl. Beschluss vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1; Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 ).
  • BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81

    Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt -

    Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 4 BN 34.11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dieser Widerspruch offensichtlich sein, so dass es einer weiteren Beweiserhebung zur Klärung des richtigen Sachverhaltes nicht bedarf (vgl. Beschluss vom 19. November 1997 - BVerwG 4 B 182.97 - Buchholz 406.11 § 153 BauGB Nr. 1; Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 ).
  • BVerwG, 02.11.1999 - 4 BN 41.99
    Auszug aus BVerwG, 08.12.2011 - 4 BN 34.11
    Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden, da sich mit einer Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung ein Verfahrensmangel nicht aufzeigen lässt (vgl. Beschluss vom 2. November 1999 - BVerwG 4 BN 41.99 - juris Rn. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2014 - 3 S 147/12

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Rubrumsberichtigung bei irrtümlich falscher

    Der Umstand, dass das Grundstück der Antragstellerin 1 im Gebiet des Bebauungsplans "M." liegt, der mit dem angefochtenen Plan für das Areal des E.-hauses geändert wird, ändert daran nichts (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 8.12.2011 - 4 BN 34.11 - BRS 78 Nr. 75).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 3 S 1547/13

    Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag der Grundstücksnachbarn gegen

    Dem steht - anders als die Antragsteller möglicherweise meinen - nicht entgegen, dass ihr Grundstück im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Karlsruher Straße/Juhe" der Antragsgegnerin vom 15.12.2008 liegt, der mit dem angefochtenen Bebauungsplan für die Grundstücke Flst.-Nr. ... (...) und ... (...) geändert wird (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschl. v. 8.12.2011 - 4 BN 34.11 - BRS 78 Nr. 75; Urt. des Senats v. 4.2.2014 - 3 S 147/12 - VBlBW 2014, 468).
  • BVerwG, 17.06.2014 - 4 BN 15.14

    Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzentscheidung i.R.d. Revision

    Die Antragsteller sehen darin eine Divergenz zu den Beschlüssen des Senats vom 20. Juli 2011 - BVerwG 4 BN 22.11 - (BauR 2012, 76) und 8. Dezember 2011 - BVerwG 4 BN 34.11 - (BRS 78 Nr. 75), denen sie den Rechtssatz entnehmen wollen, dass eine Antragsbefugnis zu verneinen ist, wenn eine Planänderung die Rechtsposition des Antragstellers nicht schmälert.
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