Rechtsprechung
AG Dippoldiswalde, 28.05.2015 - 4 C 199/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Dippoldiswalde (Sachsen) verurteilt Unfallverursacher zur Zahlung der Kosten für die Reparaturbestätigung, nachdem die Kfz-Haftpflichtversicherung diese nicht erstattet hatte, mit Urteil vom 28.5.2015 - 4 C 199/15 - .
Kurzfassungen/Presse
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
Kosten der Reparaturbestätigung sind vom Unfallverursacher zu erstatten - AG Dippoldiswalde