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   VGH Bayern, 25.09.1998 - 4 CS 98.2581   

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VGH Bayern, 25.09.1998 - 4 CS 98.2581 (https://dejure.org/1998,46559)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.09.1998 - 4 CS 98.2581 (https://dejure.org/1998,46559)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. September 1998 - 4 CS 98.2581 (https://dejure.org/1998,46559)
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Wird zitiert von ... (13)

  • VG Würzburg, 09.01.2019 - W 5 S 18.1670

    Obdachlosenunterbringung - Inanspruchnahme eines Nichtstörers

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Wiedereinweisung eines von Obdachlosigkeit Bedrohten in die von ihm zu räumende oder geräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von etwa zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335; B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - alle juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809

    Einweisung eines Obdachlosen in eine Wohnung - Kostenfolgen

    Eine derartige Privatwohnung, deren Beschlagnahme aus verfassungsrechtlichen Gründen nur als ultima ratio und für einen eng begrenzten Zeitraum zulässig ist (vgl. etwa BayVGH, U. v. 28.6.1993 - 21 B 92.3126 - NVwZ 1994, 716/717; B. v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - juris Rn. 2), erhält auch nicht etwa durch die Einweisungsverfügung den Charakter einer (temporären) öffentlichen Einrichtung im Sinn des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO.
  • VG München, 21.01.2009 - M 22 S 08.5826

    Wiedereinweisung geräumter Mieter zulässsig?

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 10.8.1983, BayVBl 1984, 116; Urteil vom 14.8.1990, BayVBl 1990, 114; Beschluss vom 12.2.1997, Az.: 4 CE 97.18; Beschluss vom 21.4.1998, Az.: 4 ZS 98.1164; Beschluss vom 14.9.1998, Az.: 4 CS 98.2581) kommt die Wiedereinweisung eines Obdachlosen in eine früher von ihm bewohnte, dann aber zwangsgeräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von maximal zwei Monaten in Betracht.
  • VG Augsburg, 21.08.2014 - Au 7 S 14.1124

    Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft

    Die Wiedereinweisung eines Obdachlosen in seine bisherige Wohnung kommt wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer im Sinne des Art. 9 Abs. 3 LStVG nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von maximal zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.1983, BayVBl 1984, 116; B.v. 14.8.1990, BayVBl 1990, 114; B.v. 12.2.1997 - 4 CE 97.18 - juris; B.v. 14.9.1998 - 4 CS 98.2581).
  • VG Würzburg, 29.04.2020 - W 5 E 20.592

    Wohnungseinweisung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Wiedereinweisung eines von Obdachlosigkeit Bedrohten in die von ihm zu räumende oder geräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von etwa zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335; B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - alle juris).
  • VG Augsburg, 22.03.2010 - Au 5 E 10.392

    Kein Anspruch auf Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung; behindertengerechte

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 10.8.1983 BayVBI 1984, 116; Urteil vom 14.8,1990 BayVBI 1990, 114; Beschluss vom 12.2.1997 Az. 4 CE 97, 18; Beschluss vom 21.4.1998 Az. 4 ZS 98.1164; Beschluss vom 14.9.1998 Az. 4 CS 98.2581) kommt die Wiedereinweisung eines von der Obdachlosigkeit Bedrohten in eine früher von ihm bewohnte, dann aber zwangsgeräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum in Betracht.
  • VG München, 30.07.2019 - M 22 E 19.3507

    Wiedereinweisung eines Obdachlosen in seine frühere Wohnung

    Die Wiedereinweisung eines Räumungsschuldners in seine bisherige Wohnung zur Abwendung der Obdachlosigkeit ist dabei wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers bzw. Vermieters (gegenüber dem in einem solchen Fall eine Beschlagnahmeverfügung zu erlassen wäre) nur ausnahmsweise in Fällen schwerster Notlagen und nur für einen eng begrenzten Zeitraum zulässig, wenn es sich so verhält, dass die Sicherheitsbehörde der Gefahr nicht auf andere Weise - insbesondere durch Unterbringung des Betroffenen in einer kommunalen Obdachlosenunterkunft oder durch die Zurverfügungstellung angemieteter Räumlichkeiten - abhelfen kann (vgl. BayVGH, U.v. 14.08.1990 - 21 B 90, 335 - BayVBl 1991, 114; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - juris Rn. 2).
  • VG Würzburg, 09.01.2019 - W 5 E 18.1671

    Obdachlosenunterbringung - Inanspruchnahme eines Nichtstörers

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Wiedereinweisung eines von Obdachlosigkeit Bedrohten in die von ihm zu räumende oder geräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von etwa zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335; B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - alle juris).
  • VG Ansbach, 03.04.2020 - AN 15 E 20.00401

    Antrag auf vorläufige Verpflichtung zur Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs kommt die Wiedereinweisung eines von Obdachlosigkeit Bedrohten in die von ihm zu räumende oder geräumte Wohnung wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer (Art. 9 Abs. 3 LStVG) allerdings nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von etwa zwei Monaten in Betracht (BayVGH, U.v. 14.8.1990 - 21 B 90.00335 - juris; B.v. 21.4.1998 - 4 ZS 98.1164 - juris; B.v. 25.9.1998 - 4 CS 98.2581 - juris).
  • VG Augsburg, 26.01.2010 - Au 5 S 09.1821

    Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft

    Die Wiedereinweisung eines Obdachlosen in seine bisherige Wohnung kommt wegen des damit verbundenen Eingriffs in das durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützte Eigentumsrecht des Hauseigentümers als Nichtstörer im Sinne des Art. 9 Abs. 3 LStVG nur in Fällen schwerster Notlagen, denen die Obdachlosenbehörde auf andere Weise nicht abhelfen kann, für einen eng begrenzten Zeitraum von maximal zwei Monaten in Betracht (vgl. BayVGH vom 10.8.1983 BayVBl 1984, 116; BayVGH vom 14.8.1990 BayVBl 1990, 114; BayVGH vom 12.2.1997 Az. 4 CE 97.18; BayVGH vom 21.4.1998 Az. 4 ZS 98.1164; BayVGH vom 14.9.1998 Az. 4 CS 98.2581).
  • VG München, 01.09.2008 - M 22 E 08.4274

    Obdachlosenrecht; Zwangsräumung; Wiedereinweisung in die bisherige Unterkunft;

  • VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.141

    Kein Anspruch auf erneute Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung;

  • VG Augsburg, 18.02.2009 - Au 5 E 09.121

    Kein Anspruch auf erneute Wiedereinweisung in die bisherige Wohnung;

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