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   OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 4 HEs 86/07, 4 HEs 86/2007   

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https://dejure.org/2007,23213
OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 4 HEs 86/07, 4 HEs 86/2007 (https://dejure.org/2007,23213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.06.2007 - 4 HEs 86/07, 4 HEs 86/2007 (https://dejure.org/2007,23213)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - 4 HEs 86/07, 4 HEs 86/2007 (https://dejure.org/2007,23213)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zeitliche Begrenzung der Untersuchungshaft: Begriff derselben Tat bei gesetzlicher Haftprüfung wegen Ablaufs der Sechsmonatsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Oberlandesgericht Stuttgart (Pressemitteilung)

    Bäcker von Siegelsbach; Oberlandesgericht Stuttgart hebt Haftbefehl wegen Diebstahls auf

  • felser.de (Kurzinformation)

    Haftbefehl wegen Diebstahls gegen "Bäcker von Siegelsbach" aufgehoben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 85
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.05.2007 - 1 StR 582/06

    Freispruch des "Bäckers von Siegelsbach" aufgehoben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 4 HEs 86/07
    Der Beschuldigte befindet sich seit dem Tag der Aufhebung des Urteils des Landgerichts Heilbronn vom 21. April 2006 (in dem er vom Vorwurf des Mordes und des zweifachen Mordversuchs freigesprochen worden ist) durch den BGH am 22. Mai 2007 erneut in Untersuchungshaft.
  • LG Heilbronn, 21.04.2006 - 1 Ks 13 Js 28691/04

    Der Bäcker von Siegelsbach ist frei // Spektakuläres Urteil löst große

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 4 HEs 86/07
    Der Beschuldigte befindet sich seit dem Tag der Aufhebung des Urteils des Landgerichts Heilbronn vom 21. April 2006 (in dem er vom Vorwurf des Mordes und des zweifachen Mordversuchs freigesprochen worden ist) durch den BGH am 22. Mai 2007 erneut in Untersuchungshaft.
  • OLG Koblenz, 03.01.2001 - 4420 BL - III - 71/00

    Haftprüfung; Sechsmonatsfrist; Tatbegriff; neue Tat; neuer Haftbefehl;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 4 HEs 86/07
    Nach dem in der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur vertretenen "erweiterten Tatbegriff" fallen unter "dieselbe Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1998 - 4 HEs 184/98 = Justiz 1999, 83; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 152; KG, Beschluss v. 21.01.1997 - 1 HEs 189/96 -, zitiert nach juris, jeweils m. w. N. aus der Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2003 - 3 Ws 460/03

    Fristbeginn bei Erlass eines neuen oder erweiterten Haftbefehls; Auslegung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 4 HEs 86/07
    Nach dem in der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur vertretenen "erweiterten Tatbegriff" fallen unter "dieselbe Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1998 - 4 HEs 184/98 = Justiz 1999, 83; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 152; KG, Beschluss v. 21.01.1997 - 1 HEs 189/96 -, zitiert nach juris, jeweils m. w. N. aus der Rspr.).
  • OLG Stuttgart, 28.10.1998 - 4 HEs 184/98

    Voraussetzungen für eine erstmalige Haftprüfung; Zulässigkeit der Ersetzung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 4 HEs 86/07
    Nach dem in der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur vertretenen "erweiterten Tatbegriff" fallen unter "dieselbe Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1998 - 4 HEs 184/98 = Justiz 1999, 83; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 152; KG, Beschluss v. 21.01.1997 - 1 HEs 189/96 -, zitiert nach juris, jeweils m. w. N. aus der Rspr.).
  • KG, 21.01.1997 - 1 HEs 189/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.06.2007 - 4 HEs 86/07
    Nach dem in der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur vertretenen "erweiterten Tatbegriff" fallen unter "dieselbe Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 1998 - 4 HEs 184/98 = Justiz 1999, 83; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 152; KG, Beschluss v. 21.01.1997 - 1 HEs 189/96 -, zitiert nach juris, jeweils m. w. N. aus der Rspr.).
  • BGH, 06.04.2017 - AK 14/17

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von

    Der Senat teilt die in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur inzwischen nahezu einhellig vertretene Auffassung, dass der Begriff "derselben Tat' im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO mit Rücksicht auf diesen Schutzzweck der Norm weit auszulegen ist und deshalb alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an erfasst, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 1 Ws 257/16 H, juris Rn. 6, 16; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15 (H), juris Rn. 7; KG, Beschluss vom 15. August 2013 - 4 Ws 108/13, juris Rn. 13; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 2 HEs 9/13 (5/13), juris Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 32 HEs 1/12, juris Rn. 21; OLG Jena, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 Ws 446/10 (32), juris Rn. 9; OLG Koblenz (2. Strafsenat), Beschluss vom 30. Juli 2009 - 2 HEs 8/09, juris Rn. 8; OLG Dresden, Beschluss vom 31. März 2009 - 2 AK 6/09, NJW 2010, 952; OLG Naumburg, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 Ws 674/08, juris Rn. 7 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 4 HEs 86/07, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 3 Ws 460/03, NStZ-RR 2004, 125 f.; OLG Koblenz (1. Strafsenat), Beschluss vom 3. Januar 2001 - (1) 4420 BL - III - 71/00, 6 NStZ-RR 2001, 152; OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 1998 - 2 BL 62/98, NStZ-RR 1998, 277, 278; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 1 BL 4/98, NStZ-RR 1998, 182; OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. März 1997, 2 (3) HEs 16/97, StV 1997, 536, 537; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. März 1990 - 1 HEs 259/88, NJW 1990, 2144; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. August 1989 - 1 Ws 243/89, StV 1989, 489; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 10; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 121 Rn. 14b; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 121 Rn. 11).
  • OLG Naumburg, 02.12.2008 - 1 Ws 674/08

    Einheitliche Einordung aller den Gegenstand eines Haftbefehls darstellenden

    Der von dem Tatbegriff des § 264 StPO oder des § 53 StGB abweichende Begriff "dieselbe Tat" i. S. v. § 121 Abs. 1 StPO ist nach der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung so zu verstehen, dass ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des jeweils zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einem Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (vgl. Meyer-Goßner, a. a. O., § 121, Rdnr. 11f.; OLG Stuttgart, StV 2008, 85f. m. w. Nw.).

    Der von dem Tatbegriff des § 264 StPO oder des § 53 StGB abweichende Begriff "dieselbe Tat" ist nach der in Rechtsprechung und Literatur herrschenden Meinung so zu verstehen, dass ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des jeweils zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einem Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (vgl. Meyer-Goßner, a. a. O., § 121, Rdnr. 11f.; OLG Stuttgart, StV 2008, 85f. m. w. Nw.).

  • OLG Hamm, 30.06.2009 - 2 OBL 26/09

    Unterbringungsbefehl, dieselbe Tat, Begriff; neue Taten; neuer

    Von Anfang an bekannte oder im Laufe des Ermittlungsverfahrens bekannt werdende weitere Tatvorwürfe gegen den Beschuldigten könnten zurückgehalten und erst kurz vor dem Ablauf der Sechsmonatsfrist zum Gegenstand eines neuen oder erweiterten Haftbefehls gemacht werden mit der Folge, dass eine neue Sechsmonatsfrist in Gang gesetzt wird (vergleiche dazu ausführlich mit zahlreichen Nachweisen: OLG Koblenz, Beschluss vom 04. Dezember 2000 - (2) 4420 BL - III - 97/00 -, zitiert nach juris Rn. 3, 7; OLG Hamm, Beschluss vom 07. September 2006 - 1 OBL 84/01 (1 Ws 591/06) - OLG Jena, Beschluss vom 22. März 1999 -1 HEs 12/99 -, zitiert nach juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. Juni 2007 - 4 HEs 86/07 -, zitiert nach juris Rn. 6).

    Die herrschende Gegenmeinung, der sich auch der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, legt den Tatbegriff des § 121 StPO weiter aus und hält für entscheidend, ob bei Erlass eines Haftbefehls dringender Tatverdacht hinsichtlich weiterer Tatvorwürfe gegen den Beschuldigten bestand, so dass diese in den Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (sogenannter erweiterter Tatbegriff - vergleiche dazu: Senatsbeschlüsse vom 21. April 1998 - 2 BL 62/98 -, zitiert nach juris Rn. 12, abgedruckt in: StV 1998, 555 und vom 21. Januar 2002 - 2 Ws 11/02 -, zitiert nach juris Rn. 11, abgedruckt in: NStZ-RR 2002, 382 - 383; OLG Hamm, Beschluss vom 07. September 2006 - 1 OBL 84/06 - 1 Ws 591/06; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. Juni 2007 - 4 HEs 86/07 -, zitiert nach juris 6), wobei es nach einer Variante dieser Auffassung bei verschiedenen Ermittlungsverfahren auf die theoretische Möglichkeit einer Verbindung ankommen soll (vergleiche zum Beispiel: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Mai 2000 - 3 HEs 112/00 -, zitiert nach juris Rn. 8 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12

    Kriterien zur Auslegung des Begriffs "derselben Tat" i.S.d. § 121 StPO;

    Danach fallen unter den Begriff "derselben Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (so OLG Koblenz, NStZ-RR 2001, 152 Rdnr. 9; OLG Stuttgart, StV 2008, 85 Rdnr. 6; Karlsruher Kommentar StPO Schultheis, 6. Aufl., § 121 Rdnr. 10 m. w. N.).
  • KG, 15.08.2013 - 4 Ws 108/13

    Verhältnismäßigkeit der Dauer der Untersuchungshaft

    Für die Berechnung der Vorlagefrist des § 121 Abs. 1 StPO ist anerkannt, dass es auf den Zeitpunkt ankommt, zu dem die Taten des Beschuldigten - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 152; OLG Stuttgart StV 2008, 85; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125; OLG Brandenburg StV 1997, 536; Senat, Beschluss vom 5. August 2009 - [4] 1 HEs 28/09 [20/09] - KG, Beschluss vom 27. September 2012 - [3] 141 HEs 71/12 [23/12] - Schultheis in: Karlsruher Kommentar, StPO 6. Auflage, § 121 Rn. 10 f.; Hilger in: Löwe/Rosenberg, StPO 26. Auflage, § 121 Rn. 14 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 121 Rn. 11 ff.).
  • OLG Koblenz, 30.07.2009 - 2 HEs 8/09

    Besondere Haftprüfung bei Untersuchungshaft über 6 Monate: Beginn der

    Nach dem in der überwiegenden Rechtsprechung und Literatur vertretenen "erweiterten Tatbegriff" fallen unter "dieselbe Tat" alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie - i.S. eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, gleichgültig, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. OLG Naumburg NStZ-RR 2009, 157 (LS); OLG Dresden StV 2009, 366; OLG Stuttgart StV 2008, 85; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2004, 125; OLG Koblenz NStZ-RR 2001, 152; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 382; OLG Stuttgart NStZ-RR 1999, ; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, ; Meyer-Goßner, StPO, 52. Aufl. § 121 Rdnr. 14; Hilger in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. § 112 Rdnr. 14 ff.; Schultheiß in Karlsruher-Kommentar, StPO, 6. Aufl. § 112 Rdnr. 10; AnwK-StPO/Lammer § 121 Rdnr. 6).
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