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   VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10   

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VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10 (https://dejure.org/2010,3237)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.07.2010 - 4 K 1239/10 (https://dejure.org/2010,3237)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 4 K 1239/10 (https://dejure.org/2010,3237)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Anordnung zum Aufschub des Eintritts des Ruhestands eines Richters über das 65. Lebensjahr hinaus; Vereinbarkeit der Festsetzung einer Altersgrenze für Richter mit Art. 3 GG, Art. 12 GG, der RL 78/2000/EG und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Richter, der nicht pensioniert werden wollte

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Richter kann seinen Eintritt in den Ruhestand nicht vorläufig aufhalten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10
    Demgemäß beruht die Festlegung der beamtenrechtlichen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand auch auf der generalisierenden Überlegung, dass bei Erreichen eines bestimmten Alters der Eintritt der Dienstunfähigkeit unwiderleglich vermutet wird (vgl. zuletzt noch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07 - NVwZ 2008, 1233 f. = ZBR 2008, 411 = DVBl. 2008, 997 ff. zum Pensionsalter für Polizeivollzugsbeamte in Rheinland-Pfalz, m. w. N.).

    In diesem Bereich hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum und kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten generalisierende Regelungen dazu treffen, bis zu welchem Zeitpunkt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe noch als gegeben ansieht (BVerfG, Beschluss vom 23.05.2008 2 BvR 1081/07 - a. a. O.).

    26 Art. 3 Abs. 1 GG ist verletzt, wenn die (un)gleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Regelung fehlt Ein solcher Fall läge vor, wenn zwischen den Gruppen, die ungleich behandelt werden, keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Schlechterstellung rechtfertigen können (BVerfG, Beschl. v. 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07 - m.w.N., juris).

    Daraus sich ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Gesamtregelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (BVerfG, Beschl. v. 23.05.2008 - a.a.O - m.w.N.).

    Der Gesetzgeber kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten generalisierende Regelungen dazu treffen, bis zu welchem Zeitpunkt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe noch als gegeben ansieht (BVerfG, Beschl. v. 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07 - NVwZ 2008, 1233).

    Er hat hier einen weiten Gestaltungsspielraum und kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten generalisierende Regelungen dazu treffen, bis zu welchem Zeitpunkt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe noch als gegeben ansieht (BVerfG, Beschl. v. 23.05.2008 - a.a.O -).

  • VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10
    Zu der im Beamtenrecht des Landes Hessen festgelegten Altersgrenze von 65 Jahren hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof zu Recht entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (VG Frankfurt, Beschl. v. 06.08.2009 - 9 L 1887/09.F - und Beschl. v. 29.03.2010 - 9 K 3854/09.F -) in seinem Beschluss vom 28.09.2009 -1 B 2487/09 - Folgendes ausgeführt:.

    Die feste Altersgrenze von 65 Jahren ist eine geeignete und angemessene Maßnahme im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschl. v. 28.09.2009 - a.a.O.-).

    Die Kammer sieht keine Veranlassung, den Streitwert im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu reduzieren, da mit dem Antrag eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt wird (vgl. ebenso: OVG NW, Beschl. v. 30.09.2009 - 1 B 1412/09 - NVwZ-RR 2010, 203, VG Aachen, Beschl. v. 18.09.2009 -1 L 339/09 - juris; a.A.: Hess. VGH, Beschl. v. 28.09.2009 - a.a.O. -).

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10
    Die sich aus dieser Altersgrenze ergebenden Konsequenzen für die einzelnen Beschäftigten bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses müssen jedoch an den Maßstäben des Diskriminierungsverbotes nach der Richtlinie gemessen werden (EuGH, Urt. v. 16.10.2007 - C 411/05 - Palacios de la Villa, Rdnr. 44, NJW 2007, 3339 ff.; Urt. v. 05.03.2009 - C 388/07 - Age Concern England, Rdnr. 25, juris).

    Dies ist jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. nur Urteile vom 16.10.2007 - C 411/05 - [Palacios de la Villa] sowie vom 05.03.2009 - C 388/07 - [Age Concern England]) auch nicht erforderlich.

    Denn dieser hat gerade betont, dass Maßnahmen zur "Förderung von Einstellungen unbestreitbar ein legitimes Ziel der Sozial- und Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten" darstellen und dass deshalb auch insbesondere Maßnahmen als im Sinne des Art. 6 der Richtlinie legitim anzusehen sind, die "den Zugang jüngerer Personen" zu bestimmten Berufszweigen begünstigen sollen (vgl. EuGH, Urt. v. 12.01.2010, - C 341/08 - Petersen, juris; Urt. v. 16.10.2007 - C 411/05 - Palacios de la Villa, RN. 65).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10
    Die sich aus dieser Altersgrenze ergebenden Konsequenzen für die einzelnen Beschäftigten bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses müssen jedoch an den Maßstäben des Diskriminierungsverbotes nach der Richtlinie gemessen werden (EuGH, Urt. v. 16.10.2007 - C 411/05 - Palacios de la Villa, Rdnr. 44, NJW 2007, 3339 ff.; Urt. v. 05.03.2009 - C 388/07 - Age Concern England, Rdnr. 25, juris).

    Dies ist jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. nur Urteile vom 16.10.2007 - C 411/05 - [Palacios de la Villa] sowie vom 05.03.2009 - C 388/07 - [Age Concern England]) auch nicht erforderlich.

    Vielmehr haben die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum, innerhalb dessen sie einen gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen finden müssen (so ausdrücklich EuGH, Urteil vom 05.03.2009 - C 388/07 -).".

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10
    Sofern der Antragsteller rügt, Art. 2 Abs. 1 GG sei verletzt, kommt eine verfassungsrechtliche Prüfung im vorliegenden Falle deshalb nicht in Betracht, weil diese Vorschrift nur insoweit heranzuziehen ist, als nicht bestimmte Lebensbereiche durch besondere Grundrechte geschützt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.06.1959 - 1 BvR 71/57 - NJW 1959, 1579 - BVerfGE 1, 264 (273 f.).

    Die Festsetzung einer Altersgrenze für einzelne Berufe verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. dazu bereits: BVerfG, Beschl. v. 16.06.1959 - a.a.O. -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 1 B 1412/09

    Eintritt in den Ruhestand eines Richters am Amtsgericht zu einem anderen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10
    Die Kammer schließt sich den Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs an (im Ergebnis ebenso: VG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2010 - 13 K 6883/09 -, VG Gelsenkirchen, Urt. v. 19.02.2010 - 12 K 1310/08 - und VG Aachen, Urt. v. 18.09.2009 - 1 L 339/09- jeweils juris; OVG NW Beschl. v. 30.09.2009 - 1 B 1412/09 - NVwZ-RR 2010, 102).

    Die Kammer sieht keine Veranlassung, den Streitwert im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu reduzieren, da mit dem Antrag eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt wird (vgl. ebenso: OVG NW, Beschl. v. 30.09.2009 - 1 B 1412/09 - NVwZ-RR 2010, 203, VG Aachen, Beschl. v. 18.09.2009 -1 L 339/09 - juris; a.A.: Hess. VGH, Beschl. v. 28.09.2009 - a.a.O. -).

  • VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09

    Klage des Amtsrichters gegen Altersgrenze abgewiesen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10
    Die Kammer schließt sich den Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs an (im Ergebnis ebenso: VG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2010 - 13 K 6883/09 -, VG Gelsenkirchen, Urt. v. 19.02.2010 - 12 K 1310/08 - und VG Aachen, Urt. v. 18.09.2009 - 1 L 339/09- jeweils juris; OVG NW Beschl. v. 30.09.2009 - 1 B 1412/09 - NVwZ-RR 2010, 102).

    Denn diese (Ermessens-) Vorschrift verlangt die tatbestandliche Prüfung, dass die Verlängerung im "dienstlichen Interesse steht" (vgl. auch: VG Düsseldorf Urt. v. 08.03.2010 - 13 K 6883/09 - juris).

  • VG Aachen, 18.09.2009 - 1 L 339/09

    Zulässigkeit der Ungleichbehandlung von Richtern und Beamten bzgl. der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10
    Die Kammer schließt sich den Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs an (im Ergebnis ebenso: VG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2010 - 13 K 6883/09 -, VG Gelsenkirchen, Urt. v. 19.02.2010 - 12 K 1310/08 - und VG Aachen, Urt. v. 18.09.2009 - 1 L 339/09- jeweils juris; OVG NW Beschl. v. 30.09.2009 - 1 B 1412/09 - NVwZ-RR 2010, 102).

    Die Kammer sieht keine Veranlassung, den Streitwert im Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zu reduzieren, da mit dem Antrag eine Vorwegnahme der Hauptsache erstrebt wird (vgl. ebenso: OVG NW, Beschl. v. 30.09.2009 - 1 B 1412/09 - NVwZ-RR 2010, 203, VG Aachen, Beschl. v. 18.09.2009 -1 L 339/09 - juris; a.A.: Hess. VGH, Beschl. v. 28.09.2009 - a.a.O. -).

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10
    Sofern der Antragsteller rügt, Art. 2 Abs. 1 GG sei verletzt, kommt eine verfassungsrechtliche Prüfung im vorliegenden Falle deshalb nicht in Betracht, weil diese Vorschrift nur insoweit heranzuziehen ist, als nicht bestimmte Lebensbereiche durch besondere Grundrechte geschützt sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.06.1959 - 1 BvR 71/57 - NJW 1959, 1579 - BVerfGE 1, 264 (273 f.).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10
    Der Überalterung entgegenzuwirken und die Zukunftschancen Jüngerer zu fördern, sind somit zulässige Ziele, die der Gesetzgeber einer Regelaltersgrenze zu Grunde legen kann (so schon BVerfG, Urteil vom 10.04.1984 - 2 BvR 19/82 - BVerfGE 67, 1 ff., sowie Beschluss vom 10.12.1985 - 2 BvL 18/83 - NVwZ 1986, 369 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 29.03.2010 - 9 K 3854/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht - Vorlage an EuGH

  • VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09

    Vereinbarkeit von beamtenrechtlichen Altersgrenzen mit Europarecht

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

  • OVG Bremen, 05.10.2009 - 2 B 273/09

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Drogenszene

  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2010 - 12 K 1310/08

    Auch für Universitätsprofessoren gilt die Regelaltersgrenze von 65 Jahren

  • VG Gießen, 22.04.2008 - 5 L 729/08

    Altersgrenze für Ruhestandseintritt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - 1 A 882/10

    In Nordrhein-Westfalen für Richter geltende starre Altersgrenze ohne gesetzlich

    41 ff.; Verwaltungsgericht des Saarlandes, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 2 L 1751/09 -, juris, Rn. 13 ff.; Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 4 K 1239/10 -, IÖD 2010, 216 = juris, Rn. 8 ff.
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