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   VG Koblenz, 29.05.2019 - 4 K 1252/18.KO   

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VG Koblenz, 29.05.2019 - 4 K 1252/18.KO (https://dejure.org/2019,16261)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.2019 - 4 K 1252/18.KO (https://dejure.org/2019,16261)
VG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - 4 K 1252/18.KO (https://dejure.org/2019,16261)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz PDF

    Bei einer wesentlichen Überschreitung der Bearbeitungszeit darf Klausur mit "nicht ausreichend" bewertet werden

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 3 Abs 1 GG, § 28 Abs 2 HSchulG RP, Art 110 Abs 1 Verf RP
    Hochschule; Überschreiten der Bearbeitungszeit; schriftliche Klausur; Sanktionsnote "nicht ausreichend"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsdauer - Überschreitung der Bearbeitungszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bei einer wesentlichen Überschreitung der Bearbeitungszeit darf Klausur mit "nicht ausreichend" bewertet werden

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bei einer wesentlichen Überschreitung der Bearbeitungszeit darf Klausur mit "nicht ausreichend" bewertet werden

  • lto.de (Kurzinformation)

    Klausurbearbeitungszeit: Wer wesentlich länger schreibt, fällt durch

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Bewertung einer Klausur mit "nicht ausreichend" bei wesentlicher Überschreitung der Bearbeitungszeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Typische verfahrensrechtliche Regelung im Prüfungsrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prüfungsrecht: Bewertung einer Klausur bei wesentlicher Überschreitung der Bearbeitungszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klausur darf bei wesentlicher Überschreitung der Bearbeitungszeit mit "nicht ausreichend" bewertet werden - Grundsatz der Chancengleichheit rechtfertigt Vergabe einer Sanktionsnote bei Überschreiten der Bearbeitungszeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Karlsruhe, 03.05.2006 - 7 K 1243/05

    Voraussetzungen für die Bewertung einer Aufsichtsklausur mit 0 Punkten wegen

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2019 - 4 K 1252/18
    Aufgrund des Antwortverfahrens - das Ankreuzen bestimmter Lösungsantworten - kann in diesen Fällen schon eine geringe Überschreitung der Bearbeitungszeit das Klausurergebnis wesentlich beeinflussen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 3. Mai 2006 - 7 K 1243/05 -, juris, Rn. 25).

    Diesem Ergebnis stehen auch nicht die vom Kläger angeführten Urteile der Verwaltungsgerichte Karlsruhe vom 3. Mai 2006 - 7 K 1243/05 - und Berlin vom 2. Juli 2007 - 12 A 1372.04 - entgegen.

  • VG Berlin, 02.07.2007 - 12 A 1372.04

    Nicht rechtzeitige Abgabe einer Prüfungsarbeit

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2019 - 4 K 1252/18
    Ob der Kläger der Aufforderung von Frau C. zur Abgabe der Klausur nachgekommen ist, kann letztlich offenbleiben, da - wie dargelegt - bereits das hier vorliegende wesentliche Überschreiten der Bearbeitungszeit die Vergabe der Sanktionsnote rechtfertigt (vgl. für die Annahme einer nicht rechtzeitigen "Abgabe" bei Weiterarbeiten trotz Abgabeaufforderung am Bearbeitungsplatz VG Berlin, Urteil vom 2. Juli 2007 - 12 A 1372.04 -, juris, Rn. 19 ff.).

    Diesem Ergebnis stehen auch nicht die vom Kläger angeführten Urteile der Verwaltungsgerichte Karlsruhe vom 3. Mai 2006 - 7 K 1243/05 - und Berlin vom 2. Juli 2007 - 12 A 1372.04 - entgegen.

  • BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 3.18

    Anforderungen an die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von prüfungsrechtlichen

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2019 - 4 K 1252/18
    Dies gilt nicht nur im Hinblick auf den Prüfungsstoff, das Prüfungsverfahren, das Prüfungssystem sowie die Bestehensvorschriften, sondern auch für jede Form der Sanktionierung des Fehlverhaltens eines Prüflings (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 6 C 3/18 -, juris, Rn. 15).
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2019 - 4 K 1252/18
    Überdies muss die Ermächtigungsgrundlage dem Grundsatz des Vorbehaltes des Gesetzes genügen, wonach der Gesetzgeber gehalten ist, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen und diese nicht der Verwaltung bzw. einem Gremium einer Selbstverwaltungskörperschaft zu überlassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 1995 - 2 C 16/94 -, juris, Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, a.a.O., juris, Rn. 37 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - 10 N 48.09

    Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Studiengang Wirtschaft (Diplom);

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2019 - 4 K 1252/18
    17 Vor dem Hintergrund des das Prüfungsrecht beherrschenden Grundsatzes der Chancengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG und der allgemein anerkannten prüfungsrechtlichen Grundsätze stellt es eine typische verfahrensrechtliche Regelung dar, bei einer erheblichen Überschreitung der Bearbeitungszeit eine schriftliche Prüfungsleistung mit der Sanktionsnote "nicht bestanden" zu bewerten (vgl. zur Vergabe der Sanktionsnote bei Täuschungshandlungen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2011 - 10 N 48.09 -, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 11.01.1966 - 2 BvR 424/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 267 Abs. 3 LAG

    Auszug aus VG Koblenz, 29.05.2019 - 4 K 1252/18
    Soweit eine bestimmte Sanktionsvorschrift - wie hier § 16 Abs. 1 Satz 2 PO-Wing - auf einem förmlichen Gesetz beruht, genügt es jedoch, wenn sich aus diesem Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung ermitteln lassen, wobei es auf den sich aus dem Wortlaut der Norm und dem Sinnzusammenhang ergebenden objektiven Willen des Gesetzgebers ankommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 1966 - 2 BvR 424/63 -, juris, Rn. 28; VGH Baden-Württemberg, a.a.O., juris, Rn. 38).
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