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   FG Hessen, 23.08.2017 - 4 K 2149/15   

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https://dejure.org/2017,66566
FG Hessen, 23.08.2017 - 4 K 2149/15 (https://dejure.org/2017,66566)
FG Hessen, Entscheidung vom 23.08.2017 - 4 K 2149/15 (https://dejure.org/2017,66566)
FG Hessen, Entscheidung vom 23. August 2017 - 4 K 2149/15 (https://dejure.org/2017,66566)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 37 Abs. 2 AO, § 48 Abs. 1 AO, § 44b Abs. 5 EStG
    § 37 Abs. 2 AO, § 48 Abs. 1 AO, § 44b Abs. 5 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch; Kapitalertragssteuer; Insolvenz; Personengesellschaft; Mitunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erstattungsberechtigter von Kapitalertragsteuer bei im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einer Personengesellschaft erwirtschafteten Zinserträge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.03.2008 - X R 60/04

    Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens

    Auszug aus FG Hessen, 23.08.2017 - 4 K 2149/15
    Der Kläger ist der Ansicht, nach der Entscheidung des BFH vom 05.03.2008 (BFH-Urteil vom 05.03.2008, X R 60/04, BStBl II 2008, S. 787) seien Erträge nach Insolvenzeröffnung den Masse- und Insolvenzgläubigern vorbehalten und dürften nicht vorab mit Steuern belastet werden.

    Die Insolvenzmasse einer Mitunternehmerschaft als solches ist einkommensteuerrechtlich kein selbständiges Steuersubjekt, so dass gegen sie daher auch kein Leistungsbescheid über Einkommensteuer gerichtet werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 05.03.2008, X R 60/04, BStBl II 2008, 787).

  • BFH, 28.09.2020 - VIII R 23/18

    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Revisionsbegründungsfrist bei fehlerhaftem

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 23.08.2017 - 4 K 2149/15 wird als unzulässig verworfen.

    Die Klage, mit der der Kläger die Erstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages begehrte, wies das Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 23.08.2017 - 4 K 2149/15 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2019, 225) ab, ohne die Revision zuzulassen.

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