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   FG Münster, 04.12.2015 - 4 K 2616/14 E, G, U   

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https://dejure.org/2015,41632
FG Münster, 04.12.2015 - 4 K 2616/14 E, G, U (https://dejure.org/2015,41632)
FG Münster, Entscheidung vom 04.12.2015 - 4 K 2616/14 E, G, U (https://dejure.org/2015,41632)
FG Münster, Entscheidung vom 04. Dezember 2015 - 4 K 2616/14 E, G, U (https://dejure.org/2015,41632)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen bei einem Restaurant mit chinesisch-mongolischem Speisenangebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; UStG § 22
    Umsatz- und Gewinnhinzuschätzungen bei einem Restaurant mit chinesisch-mongolischem Speisenangebot

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Keine Anwendung der sog. 30/70-Methode auf den Außerhausverkauf von Speisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Reichweite einer Schätzung nach der 30/70-Methode

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Reichweite einer Schätzung nach der sog. 30/70-Methode

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 169
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.03.2015 - X R 20/13

    Anforderungen an die Schätzung mittels eines Zeitreihenvergleichs

    Auszug aus FG Münster, 04.12.2015 - 4 K 2616/14
    Sowohl das Fehlen dieser Protokolle als auch die Unvollständigkeit der Tagesendsummenbons stellen jeweils für sich genommen bereits so gravierende Mängel dar, dass bei bargeldintensiven Betrieben eine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach besteht (BFH-Urteil vom 25.3.2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743).

    In Fällen wie dem Streitfall, in denen zwar formelle Kassenführungsmängel vorliegen, die zu einer Hinzuschätzung berechtigen, aber keine materiellen Unrichtigkeiten der Einnahmeerfassung nachgewiesen sind, sind Schätzungsmethoden, die auf betriebsinternen Daten aufbauen oder in anderer Weise die individuellen Verhältnisse des jeweiligen Steuerpflichtigen berücksichtigen (z. B. eine Aufschlagkalkulation) grundsätzlich vorrangig heranzuziehen (BFH-Urteil vom 25.3.2015 X R 20/13, BStBl II 2015, 743).

  • BFH, 16.02.2006 - X B 57/05

    Führung Kassenbuch - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

    Auszug aus FG Münster, 04.12.2015 - 4 K 2616/14
    Die Aufzeichnungsverpflichtung aus einem Steuergesetz wirkt aber, sofern dieses Gesetzkeine Beschränkung auf seinen Geltungsbereich enthält oder sich eine solche Beschränkung aus der Natur der Sache ergibt, unmittelbar auch für andere Steuergesetze, also auch für das EStG (BFH-Beschluss vom 16.2.2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940 m. w. N.).

    Die §§ 145 und 146 AO sind ebenfalls zu beachten (BFH-Beschluss vom 16.2.2006 X B 57/05, BFH/NV 2006, 940).

  • BFH, 28.03.2001 - VII B 213/00

    Haftungsbescheid; Einwendungen des Haftenden

    Auszug aus FG Münster, 04.12.2015 - 4 K 2616/14
    Bei der Schätzung kommt auch die Beachtung der amtlichen Richtsätze in Betracht, wobei die Höchstsätze der Richtsatzsammlung nicht ohne Weiteres überschritten werden dürfen (BFH-Beschluss vom 28.3.2001 VII B 213/00, BFH/NV 2001, 1217 m. w. N.).
  • BFH, 02.09.2008 - V B 4/08

    Führung von Aufzeichnungen nach § 22 UStG bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3

    Auszug aus FG Münster, 04.12.2015 - 4 K 2616/14
    Wer überwiegend Bargeschäfte tätigt, muss neben der geordneten Belegsammlung Bareinnahmen täglich aufzeichnen (BFH-Beschluss vom 2.9.2008, V B 4/08, Juris).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Münster, 04.12.2015 - 4 K 2616/14
    Ihre Ergebnisse müssen darüber hinaus wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226 m. w. N.).
  • BFH, 07.02.2008 - X B 189/07

    Einnahmen-Überschussrechnung: Aufbewahrung der Belege, Einzelaufzeichnung von

    Auszug aus FG Münster, 04.12.2015 - 4 K 2616/14
    Allerdings müssen auch im Rahmen einer Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG die der Gewinnermittlung zugrunde liegenden Belege, insbesondere die Tagesendsummenbons einer Registrierkasse, geordnet und vollständig aufbewahrt werden (BFH-Beschluss vom 7.2.2008, X B 189/07, Juris).
  • BFH, 03.09.1998 - XI B 209/95

    Schätzungsmethode; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus FG Münster, 04.12.2015 - 4 K 2616/14
    Die Auswahl zwischen verschiedenen Schätzungsmethoden steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. BFH-Beschluss vom 3.9.1998 XI B 209/95, BFH/NV 1999, 290).
  • FG Münster, 18.07.2016 - 14 K 1370/12

    Turnierpokerspieler erzielt gewerbliche Einkünfte

    Dies stellt bereits einen gravierenden Verstoß gegen die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten dar, der für den bargeldintensiven Betrieb des Klägers zu (Hinzu-)Schätzungen berechtigt (vgl. FG Münster, Urteil vom 04.12.2015 - 4 K 2616/14 E, G, U, EFG 2016, 169).
  • FG Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 K 2740/19

    Schätzung im Gaststättengewerbe - Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG -

    Gleichwohl gibt es systembedingt keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen, ohne dass eine nachträgliche Ergänzung der Dokumentation bzw. eine anderweitige Heilung des Mangels möglich wäre (BFH-Entscheidungen vom 25.03.2015 X R 20/13, BFHE 249, 390, BStBl II 2015, 743, Rn. 34; vom 11.01.2017 X B 104/16, BFH/NV 2017, 561, Rn. 36; Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.12.2011 12 K 389/09, EFG 2013, 291, Rn. 54; FG München, Urteil vom 29.10.2009 15 K 219/07, EFG 2011, 10, Rn. 26; FG Münster, Urteil vom 16.05.2013 2 K 3030/11, EFG 2014, 86, Rn. 38; FG Münster, Urteil vom 04.12.2015 4 K 2616/14, EFG 2016, 169, Rn. 27; FG Münster, Urteil vom 29.03.2017 7 K 3675/13, EFG 2017, 846, Rn. 43).

    aa) Ein innerer Betriebsvergleich in Form einer Aufschlagskalkulation scheidet zur Überzeugung des Senats aufgrund des von der Klägerin hervorgehobenen Büffetangebots aus, da die Preise unabhängig von der Menge der von dem einzelnen Kunden verzehrten Speisen festgelegt sind (FG Münster, Urteil vom 04.12.2015 4 K 2616/14, EFG 2016, 169, Rn. 30; vgl. auch FG Hamburg, Urteil vom 16.04.2019 6 K 50/18, EFG 2019, 1348, Rn. 28, zu Mittagstischen und Menüs neben Gerichten à la carte).

    bb) Die für Restaurants mit asiatischem Speiseangebot heranzuziehende "obere Rahmenhälfte" verlief in den Jahren 2010 bis 2013 zwischen 293 und 400 % bei einem Mittelwert von 346 %, in den Jahren 2014 bis 2017 zwischen 281 und 376 % bei einem Mittelwert von 328 % (vgl. FG Münster, Urteil vom 04.12.2015 4 K 2616/14, EFG 2016, 169, Rn. 40).

  • KG, 02.06.2020 - 4 Ws 21/20

    Beschwerdeverfahren: Erfordernis der Begründung einer Nichtabhilfeentscheidung;

    Vorliegend sei insbesondere der von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. FG Münster EFG 2016, 169) verlangte Sicherheitsabschlag von 10% vom Kalkulationsergebnis nicht vorgenommen worden.
  • FG München, 11.07.2018 - 7 V 510/18

    Überprüfung der vom Finanzamt gewählten Schätzungsmethode

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht unproblematisch, das Ergebnis ohne Weiteres auf Außerhausumsätze zu übertragen (vgl. Urteil des Finanzgerichts Münster vom 4. Dezember 2015 4 K 2616/14, EFG 2016, 169 mit Anmerkung Kister).
  • FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16

    Erweiterung der Prüfungsanordnung

    Wer nahezu ausschließlich Bargeschäfte tätigt -wie der Antragsteller-, sollte daher neben einer geordneten Belegsammlung Bareinnahmen und -ausgaben täglich handschriftlich aufzeichnen (vgl. BFH-Beschluss vom 2. September 2008 V B 4/08, juris; Urteil des Finanzgerichts Münster vom 4. Dezember 2015 4 K 2616/14, EFG 2016, 169).
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