Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 03.12.2014 - 4 K 28/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG; § 12 Nr. 1 S. 2 EStG; § 19 Abs. 1 EStG
Abzug von Aufwendungen bei der Ausrichtung einer Feier anlässlich eines Dienstjubiläums als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 12; EStG § 19; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Aufwendungen für Dienstjubiläum als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Aufwendungen für Dienstjubiläum als Werbungskosten
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Aufwendungen für ein Dienstjubiläum als Werbungskosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abzug von Aufwendungen bei der Ausrichtung einer Feier anlässlich eines Dienstjubiläums als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kosten anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums nicht absetzbar
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 03.12.2014 - 4 K 28/14
- BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15
- BFH - VI B 7/15 (anhängig)
- BFH - VI R 24/15 (anhängig)
Papierfundstellen
- DB 2015, 2419
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 06.03.2008 - VI R 68/06
Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.12.2014 - 4 K 28/14
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 6. März 2008, VI R 68/06, BFH/NV 2008, 1316) stehe dieser beruflichen Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen auch nicht entgegen, dass er keine erfolgsabhängigen Einnahmen erziele.Dementsprechend ist die Entscheidung, ob der Arbeitnehmer Aufwendungen aus beruflichem Anlass erbringt oder ob es sich um Aufwendungen für die Lebensführung handelt, anhand einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu treffen (BFH-Urteil vom 6. März 2008, VI R 68/06, BFH/NV 2008, 1316).
- BFH, 24.09.2013 - VI R 35/11
Kosten aus Anlass eines Priesterjubiläums als Werbungskosten
Auszug aus FG Niedersachsen, 03.12.2014 - 4 K 28/14
Soweit der BFH im Beschluss vom 24. September 2013 (Az. VI R 35/11, BFH/NV 2014, 500) die Versagung des Werbungskostenabzugs bei einem Priester bestätigt habe, sei dem entgegenzuhalten, dass der diesem Beschluss zugrunde liegende Sachverhalt in wesentlichen Punkten anders gelagert sei als sein Fall.Nach der vom Senat ebenfalls geteilten Rechtsprechung des BFH stellt ein Dienstjubiläum ein persönliches, durch die private Sphäre des Arbeitnehmers veranlasstes Ereignis dar, so dass die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen regelmäßig als durch seine gesellschaftliche Stellung veranlasst beurteilt werden (BFH-Beschluss vom 24. September 2013, Az. VI R 325/11, BFH/NV 2014, 500 m.w.N.) Entgegen der Auffassung des Klägers gilt dies grundsätzlich, und es kommt insbesondere im öffentlichen Dienst nicht darauf an, welcher Berufsgruppe ein Jubilar angehört, weil in allen Fällen der Dienstherr lediglich die Ableistung einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren (25, 40 oder 50 Jahre) honoriert.
- BFH, 20.01.2016 - VI R 24/15
Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier eines Dienstjubiläums
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. Dezember 2014 4 K 28/14 aufgehoben und der Einkommensteuerbescheid 2006 vom 16. Juli 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Februar 2014 insoweit abgeändert, als Aufwendungen in Höhe von 833, 73 EUR als weitere Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.Er beantragt, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 3. Dezember 2014 4 K 28/14 sowie die Einspruchsentscheidung vom 11. Februar 2014 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid 2006 vom 16. Juli 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Februar 2014 dahingehend zu ändern, dass Aufwendungen für ein Dienstjubiläum in Höhe von insgesamt 833, 73 EUR als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden.
- VG Kassel, 29.03.2018 - 1 K 1657/12
Rückforderung überzahlter Reisekosten und Bewirtungsaufwendungen von einem …
Grundsätzlich sind solche Dienstjubiläen Privatsache des jeweiligen Beamten bzw. Arbeitnehmers und nur ausnahmsweise kann dies nach der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. BFH, Beschluss vom 24. September 2013 - VI R 35/11 -, juris; Nds. Finanzgericht, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 4 K 28/14 -, juris) anders sein, nämlich dann, wenn der Dienstherr u. a. die Gästeliste aufgestellt und Einfluss auf die Liste der eingeladenen Personen genommen hat.