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   FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99   

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FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99 (https://dejure.org/2001,7411)
FG Berlin, Entscheidung vom 26.04.2001 - 4 K 4005/99 (https://dejure.org/2001,7411)
FG Berlin, Entscheidung vom 26. April 2001 - 4 K 4005/99 (https://dejure.org/2001,7411)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Gewerblichkeit eines Krankenpflegedienstes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Gewerblichkeit eines Krankenpflegedienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1311
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 07.10.1987 - X B 54/87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - Arzt - Laboratoriumsmedizin -

    Auszug aus FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
    Der vom Kläger sinngemäß vorgebrachte Einwand, die Merkmale der leitenden und der eigenverantwortlichen Tätigkeit seien nicht isoliert zu beurteilen, sondern § 18 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 3 EStG meine die eigenverantwortliche fachliche Leitung, wurde vom BFH bereits in seinem Beschluss vom 7. Oktober 1987 ( X B 54/87, BFHE 151/147, BStBl 1988 11, 17) als nicht zutreffend zurückgewiesen.

    Hierbei sieht § 18 Abs. 1 Ziff. 1 Satz 3 EStG vor, dass er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen kann (vgl. BFH, Beschluss vom 7. Oktober 1987 a. a. O.).

    Grundsätzlich vermag auch eine besonders intensive leitende Tätigkeit, zu der unter anderem die Organisation des Sach- und Personalbereichs, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht über Mitarbeiter und deren Anleitung, stichprobenweise Überprüfung der Ergebnisse gehören, die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht zu ersetzen (vgl. BFH, Urteil vom 30. September 1999 a. a. O. und vom 7. Oktober 1987 a. a. O.).

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
    Den Formulierungen "als Ausübung eines freien Berufes" in § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG und "Berufstätigkeit der Ärzte ..." in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ist zu entnehmen, dass es für die Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften nicht schlechthin auf Aus- und Vorbildung sowie Berufsbezeichnung des Steuerpflichtigen ankommt, sondern auf die Art. der von ihnen ausgeübten Tätigkeit (BFH, Urteil vom 21. März 1995, XI R 85/93, BStBl II 1995, 732 BFHE 177/377).

    Wesentliches Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit zur Abgrenzung gegenüber der gewerblichen Tätigkeit ist die unmittelbare persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers (ständige Rechtsprechung, vgl. zum Beispiel BFH, Urteil vom 21. März 1995 a. a. O.; BFH, Urteil vom 1. Februar 1990, R 140/88, BFHE 159/535, BStBl II 1990, 507).

    Auf der Basis dieser Auslegung ist der erkennende Senat der Auffassung, dass der Begriff "eigenverantwortlich tätig" im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziffer 1 Satz 3 EStG nur eine Tätigkeit erfasst, die (noch) als unmittelbare persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers zu qualifizieren ist (vgl. BFH, Urteil vom 21. März 1995 a. a. O.).

  • BFH, 30.09.1999 - V R 56/97

    Freiberufliche Tätigkeit einer Krankenschwester

    Auszug aus FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
    Allerdings hat der 5. Senat des BFH entschieden, dass Leistungen durch Behandlungspflege (also Pflegemaßnahmen, die durch Erkrankung veranlasst sind, nicht darunter fallen Leistungen für Grundpflege wie zum Beispiel Körperpflege, Zubereiten und Aufnahme der Nahrung sowie An- und Auskleiden, Aufstehen und zu Bett gehen und ferner hauswirtschaftliche Versorgung wie zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Waschen der Kleidung) im Rahmen der häuslichen Krankenpflege durch Krankenschwestern und Krankenpfleger als ähnliche heilberufliche Tätigkeit im Sinne von § 4 Nr. 14 Satz 1 Umsatzsteuergesetz - UStG zu beurteilen sind (BFH, Urteil vom 30. September 1999, V R 56/97, BFHE 189/569, BFH/NV 2000 S. 284 ; Urteil vom 3. Februar 2000, V R 1/98, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst - DStRE - 2000, S. 542).

    Grundsätzlich vermag auch eine besonders intensive leitende Tätigkeit, zu der unter anderem die Organisation des Sach- und Personalbereichs, Arbeitsplanung, Arbeitsverteilung, Aufsicht über Mitarbeiter und deren Anleitung, stichprobenweise Überprüfung der Ergebnisse gehören, die eigenverantwortliche Tätigkeit nicht zu ersetzen (vgl. BFH, Urteil vom 30. September 1999 a. a. O. und vom 7. Oktober 1987 a. a. O.).

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 140/88

    Umfang der Praxis eines Arztes für Laboratoriumsmedizin kann Freiberuflichkeit in

    Auszug aus FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
    Wesentliches Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit zur Abgrenzung gegenüber der gewerblichen Tätigkeit ist die unmittelbare persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers (ständige Rechtsprechung, vgl. zum Beispiel BFH, Urteil vom 21. März 1995 a. a. O.; BFH, Urteil vom 1. Februar 1990, R 140/88, BFHE 159/535, BStBl II 1990, 507).

    Als fachlich vorgebildet sind nicht nur solche Arbeitskräfte zu verstehen, die die berufliche Qualifikation des Betriebsinhabers besitzen (BFH, Urteil vom 1. Februar 1990, IV R 140/88, BFHE 159/535, BStBl II 1990, 507), sondern auch die vom Kläger beschäftigten Hauspflegekräfte.

  • FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 428/98

    Ermittlung der Einkünfte eines landwirtschaftlichen Betriebes nach

    Auszug aus FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
    Ferner entsteht die Verpflichtung, Bücher zu führen, auch deswegen nicht rückwirkend, weil eine Buchführung nicht nachgeholt werden kann (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 1999, 5 K 428/98, Revision eingelegt, Az. des BFH IV R 13/00, EFG 2000, 360 ).
  • BFH, 29.11.2001 - IV R 13/00

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

    Auszug aus FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
    Ferner entsteht die Verpflichtung, Bücher zu führen, auch deswegen nicht rückwirkend, weil eine Buchführung nicht nachgeholt werden kann (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 1999, 5 K 428/98, Revision eingelegt, Az. des BFH IV R 13/00, EFG 2000, 360 ).
  • FG Berlin, 29.11.1994 - V 70/94
    Auszug aus FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
    Die Ausführung jedes einzelnen Auftrages muss vielmehr ihm selbst und nicht den qualifizierten Mitarbeitern, den Hilfskräften, den technischen Hilfsmitteln oder dem Unternehmer als Ganzem zuzurechnen sein (FG Berlin, Urteil vom 29. November 1994, V 70/94, DStRE 1997, 829 - Revision eingelegt, Az. BFH V R 29/97).
  • FG Niedersachsen, 10.10.2000 - 7 K 99/99

    Krankenpflegerische Tätigkeit als Ausübung einer den Heilhilfsberufen ähnlichen

    Auszug aus FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
    Er muss die Arbeit (mit)leisten, die den Kern dieser Tätigkeit ausmacht, die Leistung prägt oder charakterisiert (a. A. wohl Niedersächsisches FG, Urteil vom 10. Oktober 2000, 7 K 99/99, NZB eingelegt, Az. BFH IV B 6/01, DStZE 2001, 190).
  • BFH, 25.03.1999 - V R 29/97

    Verfahrensfehler; Nichterhebung angebotener Beweise

    Auszug aus FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
    Die Ausführung jedes einzelnen Auftrages muss vielmehr ihm selbst und nicht den qualifizierten Mitarbeitern, den Hilfskräften, den technischen Hilfsmitteln oder dem Unternehmer als Ganzem zuzurechnen sein (FG Berlin, Urteil vom 29. November 1994, V 70/94, DStRE 1997, 829 - Revision eingelegt, Az. BFH V R 29/97).
  • BFH, 21.01.1999 - XI B 126/96

    Divergenz

    Auszug aus FG Berlin, 26.04.2001 - 4 K 4005/99
    Die bloße Kenntnisnahme, Kontrolle und Nachprüfung der Ergebnisse seiner Mitarbeiter ist beim Kläger nicht ausreichend (vgl. BFH, Beschluss vom 21. Januar 1999, XI B 126/96, BFH/NV 1999, 822 ).
  • BFH, 08.09.1994 - IV R 85/93

    § 3 Nr. 20 c GewStG ist auf Einrichtungen zur ambulanten Pflege anwendbar. Diese

  • BFH, 02.03.1978 - IV R 45/73

    Keine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG bei nicht buchführungspflichtigem

  • BFH, 26.09.2001 - IV B 6/01

    Altenpflege - Ambulante Krankenpflege - Gewerbesteuermessbescheide - Beschwerde

  • FG Bremen, 26.08.1999 - 397115K 1

    Freiberuflichkeit oder Gewerbesteuerpflicht einer Labor-Ärzte-GbR; tatsächliche

  • BFH, 21.03.1996 - XI R 82/94

    1. Schiffssachverständiger ist nicht freiberuflich tätig, wenn er überwiegend

  • FG Niedersachsen, 11.08.1993 - XIII 264/91
  • BFH, 13.12.1999 - IV B 68/99

    Nachweis eines Autodidakten für einen ähnlichen Beruf

  • BFH, 05.06.1997 - IV R 43/96

    Gewerblichkeit eines Krankenpflegers

  • BFH, 18.05.2000 - IV R 89/99

    Krankenpflegedienst als Gewerbebetrieb

  • BFH, 03.02.2000 - V R 1/98

    Umsatzsteuerbefreiung für Heilberufe

  • BFH, 11.09.1968 - I R 173/66

    Selbständige Tätigkeit - Eigenverantwortliche Tätigkeit - Gewerbliche Tätigkeit -

  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen)

  • BFH, 16.10.1997 - IV R 19/97

    Versicherungsberater als Gewerbetreibender

  • FG Hamburg, 10.09.2013 - 3 K 80/13

    Gewerbesteuer/Einkommensteuer: Nebeneinander ausgeübte gewerbliche und

    Insbesondere erschöpft sich die Eigenverantwortlichkeit nicht darin, dass der Berufsträger nach außen die Verantwortung für die Durchführung des einzelnen Auftrages trägt, da der Begriff eigenverantwortlich nicht die berufs- oder zivilrechtliche Verantwortlichkeit oder eine sonstige außersteuerrechtliche Verantwortlichkeit des Steuerpflichtigen meint (Urteil des FG Berlin vom 26.04.2001 4 K 4005/99, EFG 2001, 1311).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2013 - 6 K 1301/10

    Gestaltung von Angebots- und Prospektwerbung ist keine künstlerische, son-dern

    Die nachträgliche Feststellung, dass eine Buchführungsgrenze überschritten ist, kann nicht zurückbezogen werden (FG Berlin, Urteil vom 26. April 2001, 4 K 4005/99, EFG 2001, 1311).
  • FG Hamburg, 31.01.2003 - III 133/01

    Ambulante Krankenpflege:

    Gemäß der nachfolgenden finanzgerichtlichen Rechtsprechung genügen dafür wöchentliche Berichts- oder Dokumentationskontrollen und Patientenbesuche im Abstand bis zu zwei oder drei oder sechs Wochen nicht (Urteile des FG Berlin vom 20. März 2002 6 K 6003/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2002, 1233 , Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2002, 1182, Nichtzulassungsbeschwerde -NZB- IV B 94/02; vom 26. April 2001 4 K 4005/99, EFG 2001, 1311, NZB IV B 135/01; vom 16. Januar 2001 7 K 7309/00, EFG 2001, 833, rechtskräftig).
  • FG Hamburg, 22.01.2003 - III 186/02

    Ambulante Krankenpflege:

    Gemäß der nachfolgenden finanzgerichtlichen Rechtsprechung genügen dafür wöchentliche Berichts- oder Dokumentationskontrollen und Patientenbesuche im Abstand bis zu zwei oder drei oder sechs Wochen nicht (Urteile des FG Berlin vom 20. März 2002 6 K 6003/99, Entscheidungen der Finanzgerichte -EF-- 2002, 1233, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2002, 1182, Nichtzulassungsbeschwerde -NZB- IV B 94/02; vom 26. April 2001 4 K 4005/99, EFG 2001, 1311, NZB IV B 135/01; vom 16. Januar 2001 7 K 7309/00, EFG 2001, 833, rechtskräftig).
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