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   LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04   

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https://dejure.org/2004,33608
LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04 (https://dejure.org/2004,33608)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29.10.2004 - 4 O 2318/04 (https://dejure.org/2004,33608)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 29. Oktober 2004 - 4 O 2318/04 (https://dejure.org/2004,33608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Gemeinde bei Fußgängerunfall auf einem Gehweg: Sturzunfall infolge eines 6 cm hochstehenden Gullydeckels; Schmerzensgeldbemessung für Oberarmfraktur und multiple Prellungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht mangels Beseitigung einer Schneedecke auf einem Gehweg; Pflicht zur Beseitigung einer Gefahrenquelle bei einem mehrere Zentimeter herausragenden Gullideckel auf einem ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht mangels Beseitigung einer Schneedecke auf einem Gehweg; Pflicht zur Beseitigung einer Gefahrenquelle bei einem mehrere Zentimeter herausragenden Gullideckel auf einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1
    Anspruch auf Schadensersatz sowie Schmerzensgeld aus der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht mangels Beseitigung einer Schneedecke auf einem Gehweg; Pflicht zur Beseitigung einer Gefahrenquelle bei einem mehrere Zentimeter herausragenden Gullideckel auf einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04
    Es ist zwar anerkannt, dass Straßen und Gehwege nicht schlechthin gefahrenlos und frei von allen Mängeln sein müssen (OLG Frankfurt Urteil vom 28. Juli 2003, - 1 O 45/01, OLGR Frankfurt 2004, 5-6, OLG Celle Urteil vom 07. März 2001, - 9 U 218/00, BGH VersR 1979, 1055, OLG Koblenz Urteil vom 13. Mai 1998- 1 U 105/97, MDR 1999, 39-40).

    Auch wenn Fußgänger die gegebenen Verhältnisse grundsätzlich so hinzunehmen und sich ihnen anzupassen haben, wie sie sich ihnen erkennbar anbieten, ist ein Tätigwerden des Verkehrssicherungspflichtigen zumindest dann geboten, wenn Gefahren bestehen, die auch für einen sorgfältigen Benutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (grundlegend dazu BGH VersR 1979, 1055).

  • OLG Koblenz, 13.05.1998 - 1 U 105/97

    Frostaufbruch bei Bürgersteig - §§ 823, 839 BGB, Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04
    Es ist zwar anerkannt, dass Straßen und Gehwege nicht schlechthin gefahrenlos und frei von allen Mängeln sein müssen (OLG Frankfurt Urteil vom 28. Juli 2003, - 1 O 45/01, OLGR Frankfurt 2004, 5-6, OLG Celle Urteil vom 07. März 2001, - 9 U 218/00, BGH VersR 1979, 1055, OLG Koblenz Urteil vom 13. Mai 1998- 1 U 105/97, MDR 1999, 39-40).

    So hat das OLG Koblenz (MDR 1999, 39-40) einen Frostaufbruch in Höhe von 5 cm an der Bordsteinkante eines Gehweges nicht als Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht angesehen.

  • OLG Frankfurt, 29.09.1994 - 1 U 75/93
    Auszug aus LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04
    Nach Ansicht des OLG Frankfurt (Urteil vom 29.09.1994 - 1 U 75/93 - OLGR Frankfurt 1995, 20 - 21) ist ein Niveauunterschied zwischen Kanaldeckel und dem ihm umgebenden Erdboden von 5 cm zumindest dann hinzunehmen, wenn sich der Kanaldeckel auf einem Wiesengrundstück befindet, das naturgemäß gewisse Unebenheiten aufweist.
  • LG Köln, 10.10.2002 - 7 O 426/01

    Verkehrssicherungspflichten für Baustellen; Gefahren für Passanten durch

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04
    Ebenso hat das Landgericht Köln (Urteil vom 10.10.2002, 7 O 426/01, NJW-RR 2003, 368 -378) keine Verkehrssicherungspflichtverletzung angenommen, wenn an einem Fußgängerüberweg im Bereich von Gleisbauarbeiten auf einer Straße Höhenunterschiede bei Betonplatten von 4, 5 - 5 cm auftreten.
  • OLG Celle, 07.03.2001 - 9 U 218/00

    Schadensersatz; Amtspflichtverletzung; Verkehrssicherungspflicht ;

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04
    Es ist zwar anerkannt, dass Straßen und Gehwege nicht schlechthin gefahrenlos und frei von allen Mängeln sein müssen (OLG Frankfurt Urteil vom 28. Juli 2003, - 1 O 45/01, OLGR Frankfurt 2004, 5-6, OLG Celle Urteil vom 07. März 2001, - 9 U 218/00, BGH VersR 1979, 1055, OLG Koblenz Urteil vom 13. Mai 1998- 1 U 105/97, MDR 1999, 39-40).
  • OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02

    Weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts; Zurückweisung

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04
    Ebenso hat das Landgericht Köln (Urteil vom 10.10.2002, 7 O 426/01, NJW-RR 2003, 368 -378) keine Verkehrssicherungspflichtverletzung angenommen, wenn an einem Fußgängerüberweg im Bereich von Gleisbauarbeiten auf einer Straße Höhenunterschiede bei Betonplatten von 4, 5 - 5 cm auftreten.
  • OLG Zweibrücken, 14.07.1999 - 1 U 168/98
    Auszug aus LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04
    Auch das OLG Saarbrücken (Urteil vom 14. Juli 1999,- 1 U 168/98 - OLGR Saarbrücken 2000, 85 -86) hat einen Kanaldeckel, der um 4, 5 cm über das umgebende Verbundpflasterniveau herausragte, hat im konkreten Fall keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht angenommen.
  • OLG Köln, 27.06.2003 - 6 U 212/02

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens von Entsorgungsdienstleistungen mit

    Auszug aus LG Braunschweig, 29.10.2004 - 4 O 2318/04
    Es ist zwar anerkannt, dass Straßen und Gehwege nicht schlechthin gefahrenlos und frei von allen Mängeln sein müssen (OLG Frankfurt Urteil vom 28. Juli 2003, - 1 O 45/01, OLGR Frankfurt 2004, 5-6, OLG Celle Urteil vom 07. März 2001, - 9 U 218/00, BGH VersR 1979, 1055, OLG Koblenz Urteil vom 13. Mai 1998- 1 U 105/97, MDR 1999, 39-40).
  • AG Offenbach, 01.03.2018 - 33 C 226/17

    Die Voraussetzungen, bei welchen bei Unfällen aufgrund von Unebenheiten auf

    Auch lässt sich keine klare "Bagatellgrenze" etwa in dem Sinne ziehen, dass Bodenunebenheiten bis zu einer Höhe von 2 cm, oder wie von der Beklagten vertreten von 5 cm, in jedem Falle hinzunehmen seien (LG Braunschweig, 29. Oktober 2004, Az. 4 O 2318/04).
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