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   BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75   

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BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75 (https://dejure.org/1977,1732)
BSG, Entscheidung vom 23.03.1977 - 4 RJ 177/75 (https://dejure.org/1977,1732)
BSG, Entscheidung vom 23. März 1977 - 4 RJ 177/75 (https://dejure.org/1977,1732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Berechnung des Übergangsgeldes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übergangsgeld - Berechnung - Entgangenes regelmäßiges Nettoarbeitsentgelt - Anrechnung - Lohnsteuer-Jahresausgleich

Papierfundstellen

  • DB 1977, 1372
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 07.12.1964 - 3 RK 74/60

    Wohnungsgeldzuschüsse für verheiratete weibliche Angestellte bei der Deutschen

    Auszug aus BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75
    Anlaß oder von Fall zu Fall gewährt werden (vgl. BSGE 29, 105, 106; 26, 68, 71; 22, 162, 166; 16, 91, 95).
  • BSG, 26.01.1967 - 3 RK 44/64

    Beitragspflichtige Entgelte - Urlaubsabgeltungen 1957/1958 -

    Auszug aus BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75
    Anlaß oder von Fall zu Fall gewährt werden (vgl. BSGE 29, 105, 106; 26, 68, 71; 22, 162, 166; 16, 91, 95).
  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 59/57

    Berechnung und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung von Bankangestellten

    Auszug aus BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75
    Anlaß oder von Fall zu Fall gewährt werden (vgl. BSGE 29, 105, 106; 26, 68, 71; 22, 162, 166; 16, 91, 95).
  • BSG, 21.01.1969 - 3 RK 32/66

    Berücksichtigung von Abschlagszahlungen bei Gewährung von Krankengeld -

    Auszug aus BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75
    Anlaß oder von Fall zu Fall gewährt werden (vgl. BSGE 29, 105, 106; 26, 68, 71; 22, 162, 166; 16, 91, 95).
  • Drs-Bund, 05.11.1975 - BT-Drs 7/4257
    Auszug aus BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 177/75
    In "dem "Entwurf eines Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation" vom 9.14.4973, Teil B, Einzelbeugründung zu 5 15 Abs. 2 und Abs. 5 ist zwar einerseits davon ausgegangen worden, daß bei der Berechnung des Übergangsgeldes die steuerlichen Freibeträge des Versicherten zur Geltung kommen; andererseits sind aber alle anderen Gründe als die Änderung der Zahl der Kinder für eine Neufestsetzung des Übergangsgeldes ausgeschlossen worden (vgl. BT-Drucks. 7/4257).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Diese auf eine vor der AU abgelaufene Entgeltperiode abstellende Methode verfolgt vor allem das Ziel, dem Versicherungsträger eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen (BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 3); sie findet ihre innere Rechtfertigung darin, dass zukünftige - durch die AU verhinderte - Entwicklungen des Arbeitsentgelts häufig nur hypothetisch festgestellt werden könnten (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 99).
  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 6/90

    Berechnung des Krankengeldes bei Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit

    Diese auf eine vor der Arbeitsunfähigkeit abgelaufene Lohnperiode abstellende Methode verfolgt vor allem das Ziel, dem Versicherungsträger eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen (BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 3); sie findet ihre innere Rechtfertigung darin, daß zukünftige - durch die Arbeitsunfähigkeit verhinderte - Entwicklungen des Arbeitsentgelts häufig nur hypothetisch festgestellt werden könnten (BSG SozR 2200 § 182 Nr. 99).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 5/06 R

    Krankenversicherung - Bemessung des Krankengeldes bei Altersteilzeit - keine

    Diese Methode zielt darauf ab, dem Versicherungsträger eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen (BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 3 S 3).
  • BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R

    Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei

    Das Krankengeld wird daher zB auch dann nicht neu berechnet, wenn der Versicherte später nach einem durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleichsverfahren von der Finanzverwaltung Steuerrückzahlungen erhält (BSG, Urteil vom 23. März 1977 - 4 RJ 177/75, SozR 2200 § 1241 Nr. 3).
  • BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 3/07 R

    EG-Wanderarbeitnehmer - rückwirkende Neuberechnung des nettolohnabhängigen

    Nicht realisierte Entgeltansprüche, Erhöhungen oder Absenkungen des Arbeitsentgelts, die erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eintreten, oder zB erst nach einem durchgeführten Lohnsteuerjahresausgleichsverfahren von der Finanzverwaltung bezogene Lohnsteuerrückzahlungen führen zu keinen höheren Krg-Leistungen (BSGE 44, 130 = SozR 2200 § 182 Nr. 22; BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 3).
  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 13/01 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztengeldberechnung - einmonatiger

    Abgesehen davon, dass es dem Gesetzgeber in den Grenzen des Willkürverbotes iS von Art. 3 Abs. 1 GG freisteht, den maßgeblichen Bemessungszeitraum (hier: 1 Monat) zu bestimmen (vgl BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 7), bezweckt das Gesetz, der Berechnung des Verletztengeldes das "aktuelle" Arbeitsentgelt zu Grunde zu legen, dem Versicherungsträger somit eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen (vgl BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 3; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 7) und Zufälligkeiten hintan zu halten, welche die Höhe des der Berechnung zu Grunde zu legenden Arbeitsentgelts unangemessen beeinflussen können (BSGE 36, 55 = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO; BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 7).
  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 61/77

    Berechnung des Übergangsgeldes und entgangenes monatliches Nettoarbeitsentgelt

    Haben sich während des letzten Lohnabrechnungszeitraum die Grundlagen für die Berechnung des Nettoarbeitsentgelts zugunsten des Arbeitnehmers geändert, kann dies jedoch erst nach Beendigung des Lohnabrechnungszeitraums berücksichtigt werden, so ist die damit verbundene rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts nicht während des Lohnabrechnungszeitraums "erzielt" worden (Anschluß an BSG 23.03.1977 4 RJ 177/75 = SozR 2200 § 1241 Nr. 3, BSG 10.05.1977 11 RA 110/76 = SozR 2200 § 1241 Nr. 4).

    Der Kläger verfolgt sein Begehren auf Gewährung eines höheren Übergangsgeldes unter Berücksichtigung seiner am 15. Juni 1974 erfolgten Eheschließung und der Geburt seines Sohnes am 13. November 1974 weiter und trägt zur Begründung vor: Anders als in den durch die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. März 1977 - 4 RJ 177/75 - (BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 3) und vom 10. Mai 1977 - 11 RA 110/76 - (BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 4) und 11 RA 80/76 entschiedenen Fällen handele es sich vorliegend nicht darum, daß eine einmalige Leistung rückwirkend berücksichtigt werden solle.

  • LSG Hamburg, 14.07.2004 - L 1 KR 14/04

    Streitigkeit über die Höhe eines Krankengeldes; Berücksichtigung eines

    Die nachträgliche Änderung der Lohnsteuerklasse (für das Jahr 1999) nach § 38b Nr. 3b Einkommensteuergesetz sei nicht zu berücksichtigen (Hinweis auf BSG vom 23. März 1977 - 4 RJ 177/75, SozR 2200 § 1241 Nr. 3, vom 10. Mai 1977 - 11 RA 110/76, SozR 2200 § 1241 Nr. 4).

    Das Sozialgericht hat mit zutreffenden Ausführungen unter Hinweis auf die Urteile des BSG vom 23. März 1977 (4 RJ 177/75, a.a.O.) und 10. Mai 1977 (11 RA 110/76, a.a.O.) den vom Kläger erhobenen Anspruch verneint.

  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 71/90

    Bemessungszeitraum für Übergangsgeld

    Abgesehen davon, daß es dem Gesetzgeber in den Grenzen des Willkürverbotes iS von Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) freisteht, den maßgeblichen Bemessungszeitraum zu bestimmen, hat das Gesetz den Grundanliegen Rechnung getragen, der Berechnung des Übergangsgeldes das "aktuelle" Arbeitsentgelt zugrundezulegen, dem Versicherungsträger eine schnelle Entscheidung zu ermöglichen (dazu BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 3) und Zufälligkeiten hintanzuhalten, welche die Höhe des der Berechnung zugrunde zu legenden Arbeitsentgelts unangemessen beeinflußen können (dazu BSGE 36, 55 = SozR Nr. 59 zu § 182 RVO): Unbillige Belastungen der Versichertengemeinschaft hat es durch den Ausschluß einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (§ 385 Abs. 1a RVO) verhindert.
  • BSG, 26.06.2007 - B 4 R 11/07 S

    Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit

    Haben sich während des letzten Lohnabrechnungszeitraums die Grundlagen für die Berechnung des Nettoarbeitsentgelts zu Gunsten des Arbeitnehmers geändert, kann dies jedoch erst nach Beendigung des Lohnabrechnungszeitraums berücksichtigt werden, so ist die damit verbundene rückwirkende Erhöhung des Arbeitsentgelts nicht während des Lohnabrechnungszeitraums 'erzielt' worden (Anschluss an BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 3 und BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 4).".
  • BSG, 10.05.1977 - 11 RA 110/76

    Nettoarbeitsentgelt - Ermittlung - Freibetrag - Lohnsteuerausgleich

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2003 - L 4 KR 1052/02

    Bestimmung der Höhe eines zu gewährenden Krankengeldes; Nachträgliche

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2011 - L 4 R 1119/09

    Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen voller Erwerbsminderung

  • LSG Hessen, 23.07.1993 - L 13 An 746/91

    Gewährung einer Kraftfahrzeughilfe

  • BSG, 30.06.1981 - 5b/5 RJ 156/80

    Berechnung des Übergangsgeldes - Gleichheitsgrundsatz

  • LSG Bayern, 05.02.2004 - L 4 KR 211/01

    Rechtmäßige Höhe eines ausgezahlten Krankengeldes; Zahlung und Berechnung des

  • BSG, 16.02.1984 - 1 RA 35/83

    Erhalt einer Geldleistung

  • BSG, 10.06.1980 - 11 RA 94/79

    Anteil am Familienunterhalt - Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse -

  • BSG, 25.07.1979 - 3 RK 74/78

    Arbeitsunfähigkeit - Entgangenes Nettoarbeitsentgelt - Berechnung -

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2003 - L 1 RA 146/01
  • SG Oldenburg, 23.02.2006 - S 61 KR 176/04
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